Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327709
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Strafrecht » 
Rauschgifttaten und Sicherungsverwahrung - 1/1
vom 29.07.2010   |   550 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Strafrecht

Rauschgifttaten und Sicherungsverwahrung

Soweit ein rauschgiftabhängiger Täter eine längere Therpie als zwei Jahre benötigt, kann dies zur Sicherungsverwahrung führen. Der 3. Senat des Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 11.03.2010 die Auffassung geäußert, dass bei einer voraussichtlichen Dauer von mehr als zwei Jahren anstelle der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Verhängung von Sicherungsverwahrung angezeigt ist.

Die Entscheidung setzt sich gegen die Auffassung des 5. Senats des Bundesgerichtshofs, welcher Therpien nicht als aussichtslos ansieht, auch wenn sie zwei Jahre überschreiten.

Die Entscheidung zeigt, dass im Betäubungsmittelbereich immer ein versierter Verteidiger hinzugezogen werden sollte. Wie das Beispiel zeigt, kommt es nicht nur auf die Kenntnis des Rechts, sondern die sich ständig entwickelnden Ansichten der obergerichtlichen Rechtsprechung an. Entsprechendes gilt für den Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.

123recht.net ist Rechtspartner von:

327709
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

93976
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal