
Wer sich als Verbraucher von seinen Schulden befreien will, auf den wartet bislang ein kompliziertes und teures Insolvenzverfahren. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Insolvenzrecht unbürokratischer machen und den Ländern damit bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr sparen. Auch für Schuldner soll das Verfahren Vorteile bringen.
RECHTSLAGE: Seit 1999 gilt die sogenannte Restschuldbefreiung. Sie schreibt vor, dass Verbraucher sechs Jahre lang so viele Schulden wie möglich abstottern müssen. Danach werden ihre Restschulden gestrichen. Bislang ist das erst möglich, nachdem ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Konnte der Schuldner die Kosten dafür nicht aufbringen, wurden sie ihm von den Justizkassen der Länder gestundet. Künftig soll in solchen Fällen das teure Insolvenzverfahren auch einfach wegfallen können.
PFLICHTEN DES SCHULDNERS: Wer aus der Schuldenfalle herauskommen will, muss mit Hilfe einer Schuldnerberatung, eines Anwalts oder Steuerberaters einen Antrag bei Gericht einreichen. Darin muss er bislang belegen, dass er sich nicht mit seinen Gläubigern einigen konnte. Künftig soll auch die Begründung reichen, dass eine Einigung aussichtslos ist, weil einfach kein Geld da ist. Beratung in ihrer Nähe finden Schuldner unter www.forum-schuldnerberatung.de. Der Schuldner muss sich an den Verfahrenskosten beteiligen: Zu Beginn zahlt er einmalig 25 Euro, dann 13 Euro pro Monat. Eine Restschuldbefreiung darf jeder nur einmal in zehn Jahren beantragen.
RECHTE DER GLÄUBIGER: Die Gläubiger können beantragen, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird. Dies ist möglich, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt ist, also wenn er etwa Vermögen hinterzogen hat.
RECHTE DES SCHULDNERS: Während die Restschuldbefreiung läuft, darf der Besitz des Schuldners nicht von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Sein Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil des Einkommens an einen Treuhänder abführen, allerdings erst ab Beiträgen über 990 Euro. Wenn der Schuldner Unterhaltspflichten hat, steigt die Grenze entsprechend an.
7. März 2008 - 15.38 Uhr
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