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Rauchverbot im Saarland verfassungsgemäß

Von Rechtsanwältin Nadine Martin
28.3.2011 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 664 Aufrufe
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Rauchverbot

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat heute entschieden (Az Lv 3/10, Lv 4/10 und Lv 6/10), dass das absolute Rauchverbot in saarländischen Gaststätten verfassungsgemäß ist.

Mehrere Gaststättenbetreiber hatten gegen das Nichtraucherschutzgesetz geklagt, da sie um ihre Existenz fürchten.

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Der Verfassungsgerichtshof wies die Klagen ab. Der Landesgesetzgeber sei befugt, dem Gesundheitsschutz Vorrang gegenüber den Freiheitsrechten, insbesondere der Gewerbefreiheit der Gastwirte und der Verhaltsfreiheit der Raucher einzuräumen. Des Weiteren ist der Verfassungsgerichtshof der Auffassung, dass Ausnahmeregelungen für bestimmte Arten von Gaststätten nicht geboten sind, auch längere Übergangsregelungen seien nicht geboten.

Damit gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot in allen saarländischen Gaststätten. Eine Übergangsregelung gilt bis zum 01.12.2011 für solche Gaststätten, in denen nach dem 21.11.2007 bis zum 18.11.2009 so genannte Raucherräume eingerichtet wurden.

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