Rauchmelder prûfen verweigern?

17. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)
Rauchmelder prûfen verweigern?

Hallo ich wollte wissen was ich tun kann! Ein mieter weigert sich das überhaupt jemand in seine wohnung rein geht. Jetzt ist es so das im haus alle rauchmelder geprüft worden sind vom fachman aber bei einem mieter nicht. Wie kann ich mich schützen auch absichern?

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Die Zukunft ist geduldig, sie weiß, dass ihre Zeit kommen wird

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Wie kann ich mich schützen auch absichern?

Kommt darauf an, in welcher Position Du bist.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

ich bin Hauseigentümer,für den fall das was passiert wir erkläre ich es vor gericht oder der verischerung?

Signatur:

Die Zukunft ist geduldig, sie weiß, dass ihre Zeit kommen wird

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Dafür gibt es keine Rechtfertigung.
Du hast eben die gesetzliche Pflicht und die musst auch auch erfüllen.

Selbst wenn du blöderweise die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft *) an dich gerissen hättest, die meist schon gemäß jeweiliger LBO beim "unmittelbaren Besitzer der Wohnung liegt (also dem Mieter), so musst du doch mindestens einmal jährlich das Gerät auch zusätzlich nochmal selbst überprüfen (lassen) - bzw. dadurch überwachen, dass der Mieter seine Pflichten auch erfüllt.

Wenn dir der Mieter den Zutritt verweigert, dann musst du den Mieter auf Zutrittsgewährung verklagen, damit du deine gesetzliche Pflichten eben erfüllen kannst,

*) das bedeutet Betrieb laut Betriebsanleitung und dort steht meist "einmal wöchentlich Funktionskontrolle", von Staub und Schmutz freihalten, u.Ä.
mit der einmal jährlichen Überprüfung erfüllst du nur die Pflicht zur einmal jährlichen Funktionsprüfung gemäß DIN 14676
In den meisten Veröffentlichungen wird leider oft nicht abgegrenzt bzw. beides als "Wartung" bezeichnet.

http://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_uebertragung_der_Wartungspflicht_auf_Mieter_birgt_Risiken_1987205.html

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/faqs/pruefung-wartung/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Wie kann ich mich schützen auch absichern?

Den Mieter schnellstens - notfalls gerichtlich - zum Zugang zu zwingen.

Also erstmal per Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) den Zugang zwecks gesetzlich vorgeschriebener Wartung fordern.

Wenn dann nichts kommt, zum Anwalt und das ganze gerichtlich durchsetzen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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