Darf man im Hausflur eines Mehrfamilienhauses rauchen bzw. seine Zigarette aus seiner Wohnung bis nach draussen transportieren?
Darf man auf Gemeinschaftsflächen rauchen (Kellerräume, Parkplatz, um das Haus herum)?
Im Mietvertrag steht nichts darüber drin aber der Vermieter hat dies plötzlich verboten
.
Darf der Vermieter sich auf die Brandschutzverordnung berufen (was er tut)?
Meines erachtens Schwachsinn, da in den Wohnungen geraucht werden darf und im Hausflur und Gemeinschaftsflächen kaum bis keine Brandgefahr besteht.
Nur noch nebenbei: Ich rauche nicht im Hausflur aber jeder hier im Haus hat dieses Schreiben und Verbot bekommen. Ich möchte nur gerne die rechtliche Seite wissen und nicht die moralische.
Rauchen im Hausflur bzw. Gemeinschaftsflächen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Ok. Ich sehe ein, dass man im Hausflur nicht rauchen sollte da der widerliche Qualm in die anderen Wohnungen ziehen könnte.
Aber wenn man nur mit der Zigarette im Mund die Treppe hinunter geht um aus dem Haus zu kommen ist das doch nicht gleich verboten, oder?!
Ich denke, dass der Vermieter nicht gleich Verbote aufstellen darf. Dazu hat er einfach kein Recht.
Wenn man seine Wohnungstür offen stehen hat und starker Raucher ist dann zieht der Qualm auch hinaus. Da kann er nichts gegen unternehmen. Und diese komische Brandschutzverordnung ist ja wohl Blödsinn.
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quote:Solange Du die Zigarette nicht angezündet hast, ist das nicht untersagt. Mit der brennenden Zigarette durch das Treppenhaus zu laufen darf aber sehr wohl vom Vermieter untersagt werden.
Aber wenn man nur mit der Zigarette im Mund die Treppe hinunter geht um aus dem Haus zu kommen ist das doch nicht gleich verboten, oder?!
Wie schon gesagt ist das Anführen der Brandschutzordnung etwas weit hergeholt. Das brauchst Du eher weniger beachten. Aber der Vermieter braucht sein Verbot des Rauchens auch gar nicht zu begründen.
Das Zigarettenqualm aus der geöffneten Wohnungstür in das Treppenhaus gelangt, ist unvermeidbar. Im TH zu rauchen ist dagegen sehr wohl vermeidbar. Die paar Schritte wir auch ein starker Raucher mal ohne Glimmstengel auskommen.
Im Aussenbereich wird ein Verbot schwer durchsetzbar sein, aber wenn ständig Kippen herumliegen, kann auch das als Grund herhalten um ein Rauchverbot durchzusetzen, dann auch im Aussenbereich. Der vermieter hat immer noch das Hausrecht.
lg
Das Hausrecht haben (auch) die Mieter. Schau mal nach. Es ist wirklich so.
--- editiert vom Admin
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Zitat von dem User formerly known as Morthingale:" Wo ?
Das Hausrecht der Mieter bezieht sich nur auf deren Wohnung."
Das ist nicht ganz richtig, dass sich das Hausrecht des Mieters nur auf seine Wohnung bezieht.
Erstmal bezieht es sich auf alle die von ihm gemieteten Räumlichkeiten. Dazu zählen auch alle Gemeinschaftsräume.
Ein Mieter darf sogar wenn nötig mit Gewalt eine Person aus dem Haus verweisen.
Dies ist gesetzlich verankert und auch sehr logisch da ungebetene Personen nichts im Haus zu suchen haben.
Wo kommen wir denn da hin wenn sich jeder dort aufhalten darf wer möchte.
Dafür gibt es Obdachlosenheime o.ä.
Auch diese komischen Vertreter die von Haus zu Haus maschieren kann man ohne weiteres achtkantig herausschmeissen wenn sie nicht gehen wollen.
Sie klingeln an 10 von 50 Klingeln und spazieren einfach in das Treppenhaus und klappern dann eine Tür nach der anderen ab um ihren Schrott anzubieten (Telefonverträge, Staubsauger, Verträge etc.).
Sie sind nicht hineingebeten worden sondern haben sich einfach zutritt verschafft.
Also, völliger Quatsch, dass sich das Hausrecht nur in seinen 4 Wänden gilt.
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