Kurzfassung:
Ich wurde Ende letzten Jahres in einer Bar Opfer eines bewaffneten Raubüberfalles.
Das ganze ereignete sich gegen 3 Uhr Nachts, ich wollte eine Stunde später nach Hamburg fahren um ein Auto zu kaufen, von Privat, daher hatte ich über 30.000€ einstecken, davon wusste nur der Inhaber und ein Mitarbeiter.
Kurz zuvor fuhr der Inhaber weg und lies mich mit seiner Frau und dem Mitarbeiter alleine, sagte noch dass der Mitarbeiter abschließen sollte, dies tat er nicht, kurz darauf stürmte der Täter hinein.
Beim eintreffen der Polizei stellte sich heraus das "zufällig" auch die Überwachungstechnik defekt sei.
Die Polizei geht von einem Insider aus der gezielt mich überfallen hat, konnte bisher aber niemanden ermitteln.
Besteht die Möglichkeit Haftungsansprüche gegen den Inhaber geltend zu machen?
Raubüberfall - Lokal, Haftung?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zitat:Besteht die Möglichkeit Haftungsansprüche gegen den Inhaber geltend zu machen?
Für was? Für die eigene
Ich fürchte nicht.
Oder wurde die Bar von Inhaber als "besonders sichere Umgebung" angepriesen und dies wäre dann auch gerichtsfest nachweisbar?
Nach Nachfrage bei meiner Rechtsschutz wäre bei einer Sorgfaltspflichtverletzung ein Haftungsanspruch möglich. Ob in diesem Fall ein solcher Vorliegt konnte mir die Anwältin wegen fehlendem Fachwissen nicht beantworten. Daher die für mich berechtigte Frage hier. Und da sich für mich der Verdacht immer mehr erhärtet das er selber dahinter stecken könnte, möchte ich das in Erwägung ziehen.
-- Editiert von LikeWhat am 01.04.2016 23:05
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn der Inhaber selbst am Vorfall beteiligt war und sich das auch nachweisen lässt, dann ist Schadensersatz kein Problem.
Ansonsten sehe ich schwarz. Über die Sorgfaltspflichtverletzung kommt man zu nichts. Denn diese setzt voraus, dass es überhaupt eine Pflicht gab, die man verletzen konnte
Mir wäre aber weder eine Pflicht eines Barbetreibers bekannt, die Bargeldvorräte der Kunden zu bewachen, noch gibt es eine Pflicht, eine funktionsfähige Uberwachungsanlage zu haben.
Eine Sorgfaltspflichtverletzung von Inhaber, Frau oder Mitarbeiter ist hier nicht erkennbar.
Sollte einer der drei geannnten wegen Ausführung/Beteiligung verurteilt werden, sieht das schon anders aus.
Zitat:Wenn der Inhaber selbst am Vorfall beteiligt war und sich das auch nachweisen lässt, dann ist Schadensersatz kein Problem.
Sehe ich nicht ganz so optimistisch.
Der Schilderung nach ist hier eher Sorgfaltspflichtverletzung des Opfers zu erkennen, das Unbekannten Personen grundlos mitteilt 30000 EUR in bar bei sich zu tragen.
Selbst wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung von Inhaber, Frau oder Mitarbeiter nachweisbar wäre, könnte hier ein Mitverschulden des Opfers von bis zu 100% zum tragen kommen.
"Grundlos" habe ich das sicherlich nicht mitgeteilt. Der Mitarbeiter ist ein guter Freund von mir und sollte mich zu meiner Sicherheit nach Hamburg begleiten. Da er um Urlaub aus diesem Grund bei seinem Chef bat, wusste dieser auch den Grund und damit meinen Tascheninhalt.
Zitat:Da er um Urlaub aus diesem Grund bei seinem Chef bat, wusste dieser auch den Grund und damit meinen Tascheninhalt.
Na wer einen Urlaub mit "ich muß einem Freund helfen, 30.000 EUR nach Hamburg zu bringen" begründet, dem ist auch nicht mehr zu helfen...
Ansonsten klingt das ganze schon nach Insider-Job, aber das muß der Staatsanwalt ermitteln.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten