Einer meiner Ratgeber der Serie "Im Vorstellungsgespräch überzeugen" wurde als PDF-Datei von einem Schweizer kostenlos öffentloich auf seiner Hompage zum Download angeboten. Ich habe ihn März aufgefordert das sein zu lassen. Nun bietet er den Download über eine passwortgeschütze Seitean. Ein Passwort kann jeder haben, der sich an ihn wendet.Wer hat Erfahrungen mit so einer Situation? Gilt Deutsches oder Schweizer Recht?
>Raubkopie meines Ratgebers auf Schweizer Webseite
Es gilt schweizer Recht. Du müsstest über ein dortiges gericht bzw. zunächst über einen Anwalt in der Schweiz die Durchsetzung deiner Ansprüche versuchen.