Ratenzahlung vereinbaren für Gerichtskosten.Fallen da nochmal Gebühren an?

12. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Walli.O
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung vereinbaren für Gerichtskosten.Fallen da nochmal Gebühren an?

Hallo
Die Überschrift sagt schon alles: Ich will eine Ratenzahlung vereinbaren für zivile Gerichtskosten(Landgericht).Fallen da nochmal Gebühren an bei Gericht?Jetzt für den Schriftwechsel z.B?

MFG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn es um Gerichtskosten geht, die das Gericht von Dir verlangt und das Verfahren ist beendet, fallen für Ratenzahlungsvereinbarungen keine weiteren Gerichtskosten an. Allerdings entscheidet darüber nicht das Gericht, sondern die zuständige Gerichtskasse (die Stelle, die als Absender auf der Rechnung steht). Geht es um Vorschüsse (Vorschuss bei Einreichung der Klage, Vorschuss für Sachverständigen, Vorschuss für Zeuge usw.) ist eine Ratenzahlung ausgeschlossen, die beantragte Handlung (Zustellung der Klage, Beauftragung des Sachverständigen usw.) wird erst vorgenommen, wenn der Vorschuss gezahlt ist. Geht es um verauslagte Gerichtskosten des Gegners, die du diesem erstatten musst, musst du dich an den Gegner halten, damit hat das Gericht nichts zu tun.

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#2
 Von 
Walli.O
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Wenn es um Gerichtskosten geht, die das Gericht von Dir verlangt und das Verfahren ist beendet, fallen für Ratenzahlungsvereinbarungen keine weiteren Gerichtskosten an. Allerdings entscheidet darüber nicht das Gericht, sondern die zuständige Gerichtskasse (die Stelle, die als Absender auf der Rechnung steht). Geht es um Vorschüsse (Vorschuss bei Einreichung der Klage, Vorschuss für Sachverständigen, Vorschuss für Zeuge usw.) ist eine Ratenzahlung ausgeschlossen, die beantragte Handlung (Zustellung der Klage, Beauftragung des Sachverständigen usw.) wird erst vorgenommen, wenn der Vorschuss gezahlt ist. Geht es um verauslagte Gerichtskosten des Gegners, die du diesem erstatten musst, musst du dich an den Gegner halten, damit hat das Gericht nichts zu tun.


Es geht schlichtweg um Gerichtskosten.Also nicht nicht um Gegnerische Kosten.Ich bekam vom Landgericht einen Bescheid" Zahle Summe X" und ich habe zurückgeschrieben "Geht das auch über Ratenzahlung".
Edit:Das Verfahren ist beendet.

-- Editiert von Walli.O am 12.05.2017 22:05

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Ja, dann gilt das zuerst gesagte.

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