Ratenzahlung = Anerkennung der Gesamtschuld?

22. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
blubbakopp
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Ratenzahlung = Anerkennung der Gesamtschuld?

Liebes Forum,

nachdem ich hier beim letzten Mal so tolle Hilfe bekommen um der HFG symbolisch den Mittelfinger zu zeigen, würde ich es gerne noch einmal versuchen.

Folgender Sachverhalt:
Mein Freund hat seit letztem Jahr bei zwei Inkasso-Unternehmen Ratenzahlungen laufen (EOS DID & creditreform).
Da EOS vor kurzem meinte ihm telefonisch zu drohen und unter Druck setzen zu wollen, hat es uns gereicht und wir haben von beiden Inkasso eine detaillierte Forderungsaufstellung angefordert (und EOS natürlich entsprechend noch was geschrieben bzgl. der Art und Weise, mit Klageandrohung etc.).
Von der creditreform gab es eine sehr detaillierte Aufstellung, wo ich halbwegs durchsehe und grob weiß, was man streichen könnte (würde hier aber auch nochmal Hilfe in Anspruch nehmen wollen).
Von EOS kam natürlich nur die minimalistische Form (Hauptforderung, Zinsen, Kosten), aber da habe ich vom 21.03.2015 eine detaillierte Aufstellung.

Bei beiden Inkasso-Unternehmen wurden die monatlichen Zahlungen ohne Angabe der Klausel "Anrechnung auf HF + Zinsen + Kosten" überwiesen und dementsprechend erst einmal komplett auf die ganzen Inkassokosten angerechnet.

Ganz allgemein, würde mich nun interessieren ob das Inanspruchnehmen einer Ratenzahlung gleichzusetzen ist mit der Anerkennung der Gesamtschuld. Falls es das nicht ist, könnte ich doch rein theoretisch noch an der Forderung 'rummachen' in Form von Streichung der Inkassogebühren, Kontoführungskosten etc. - oder?

Die für uns schlechte Nachricht dabei - bei der creditreform wurde für die Ratenzahlung das mitgesendete Schreiben zur Anerkennung der Gesamtschuld unterschrieben, mit Angabe der möglichen monatlichen Rate. Da ist der Zug wahrscheinlich abgefahren und man muss blechen bis zum bitteren Ende oder kann man auf Grundlage von xy um eine bereinigte Forderungsaufstellung bitten bzw. um die "sonstigen belegbaren Ausgaben" bitten?

Vielen Dank schon mal im Voraus für jede Antwort!

D. + J.

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11 Antworten
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#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Also wenn bei EOS die HF + Zinsen + 2,50€ pro Briefmahnung abbezahlt ist würde ich die Zahlungen einstellen (zumindest wenn nichts zusätzliches unterschrieben wurde)

Da bei Creditreform ein Schuldeingeständnis unterschrieben wurde, wird man aus den Inkassokosten wahrscheinlich nicht mehr rauskommen.

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#2
 Von 
blubbakopp
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von The_Mentalist):
Also wenn bei EOS die HF + Zinsen + 2,50€ pro Briefmahnung abbezahlt ist würde ich die Zahlungen einstellen (zumindest wenn nichts zusätzliches unterschrieben wurde)


Hm ok, dafür müsste ich seitens EOS aber erstmal ne detaillierte Aufstellung bekommen. Dann werde ich sie dazu nochmal schriftlich auffordern und bis dahin jegliche Zahlung einstellen.

Zitat:
Da bei Creditreform ein Schuldeingeständnis unterschrieben wurde, wird man aus den Inkassokosten wahrscheinlich nicht mehr rauskommen.


Mäh, ich habs geahnt. Kann ich aber eventuell die Gebühr für die Ratenzahlung i.H.v. 104€ streichen lassen? Die kam ja erst dazu, nachdem das Schuldeingeständnis abgeschickt wurde.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann ich aber eventuell die Gebühr für die Ratenzahlung i.H.v. 104€ streichen lassen?

Nur, wenn sie nach dem RVG unzulässig wäre, also in falscher Höhe.
Dazu müsste man mal die Gesamtforderung kennen vom Betrag her und den Gläubiger (Branche) wegen der Mehrwertsteuer.

Wenn im Schuldeingeständnis die Rateneinigungsgebühr nicht erwähnt wird, fällt sie nach gängiger Rechtsprechung auch nicht an bzw. sie fällt dem Gläubiger zur Last. Nur, wenn der Schuldner die Rateneinigung bestätigt bzw. darüber im Vorfeld informiert wird, nur dann muss er sie aufgrund der Unterschrift dann auch bezahlen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Mäh, ich habs geahnt. Kann ich aber eventuell die Gebühr für die Ratenzahlung i.H.v. 104€ streichen lassen? Die kam ja erst dazu, nachdem das Schuldeingeständnis abgeschickt wurde.

Was hast Du konkret unterschrieben ?
Evtl diese Gebühr durch Deine Unterschrift anerkannt ?
Poste auch mal die anderen Gebühren der Credit Reform

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#5
 Von 
blubbakopp
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Viele Fragen, die ich mal versuche anhand der Schreiben von creditreform zu beantworten (Klick auf die Bilder öffnet sie in größerer Ansicht) :)

Also, zum Einen hier die Hauptforderung, die uns am 01.06.2015 in der Form das letzte Mal zugesendet wurde:




Daraufhin wurde am 28.07.2015 folgendes Schuldanerkenntnis an die creditreform geschickt:




Als Antwort kam das, vom 03.08.2015. Hier wurde die Ratenzahlungskosten erwähnt und im angehängten Ratenzahlungsplan auch mit eingerechnet.




Und hier ist die detaillierte Forderungsaufstellung, die wir auf Nachfrage Anfang Oktober diesen Jahres bekommen haben





Vielen Dank auf jeden Fall für Eure vorherigen Antworten!

-- Editiert von blubbakopp am 23.10.2016 17:09

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schwierige Nummer. Die Unterschrift ist blöde.
Allerdings ist das bereits tituliert. In 2006 stehen ja Gerichtskosten drin.

- 31.7.2007 "Mahnkosten des Gläubigers" ergeben in diesem Moment keinen Sinn mehr. Wenn es fast ein Jahr zuvor tituliert wurde, gibt es hier keine Mahnkosten mehr. Ich nehme an, dass da auch nichts im Titel von diesen Mahnkosten steht.
- Diese "Sonstigen belegbaren Kosten" oder "Schreibenkosten" sind grober Unfug. So etwas gibt es nicht, so etwas ist nicht erlaubt. Da gibt es auch keine Entsprechung im RVG.
- Die Zinsen sind merkwürdig. Die sind auf Seite 1 und 2 irgendwie teilweise zu niedrig, teilweise zu hoch. Da stimmt was überhaupt nicht, wenn es um 5% über Basiszins gehen soll.

So kommen alleine schon 101,25€ Unfug zusammen, der so nicht durchsetzbar war.
Dann noch die Rateneinigungsgebühr und einige Euros bei den Zinsen. Da hat man versucht, zwischen 200 und 300€ zu viel abzuschröpfen.

Die Frage ist, was man mit dieser Erkenntnis macht. Bezahlt werden muss ja trotzdem noch einiges.

Vielleicht könnte man die Ratenvereinbarung anfechten und den Unfug dann streichen lassen. Dann werden sie womöglich den Gerichtsvollzieher vorbei schicken. Und am ende kommt man vielleicht da raus, wo der Betrag im Moment auch steht, ist aber die Ratenvereinbarung los geworden.

Das Problem bei dieser Masche mit den kleinen Beträgen ist, dass es genug ist um sich zu ärgern, aber zu wenig, um enrsthaft dagegen vorzugehen.

Vielleicht einen Kompromiss. Ich würde mit §11a RDG winken und verlangen, dass die Zinsberechnung auf Seiten 1 und 2 der Aufstellung genauer ausgeführt wird. Wieviel Prozent Zinsen auf welchen Betrag. Das muss die Aufstellung hergeben.
Und ich würde mich "verwundert zeigen". Nach dem Motto "Wo kommen diese komischen Sonstigen belegbaren Kosten her' oder die 'Schreibenkosten'? Weshalb gab es nach dem Titel noch Mahngebühren? Ich erbitte eine genaue Erklärung, einen Rechnungs-Nachweis für jeden einzelnen dieser Kostenpunkte und eine Begründung für das RVG."

Parallel fleißig Raten zahlen. Manchmal wird's dem Inkasso zu gefährlich, auf die Finger zu bekommen, wenn die merken, dass sie beim Schwindeln erwischt werden. Dann streichen die das manchmal "aus Kulanz".

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#7
 Von 
blubbakopp
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo mepeisen,

auch wenn meine Antwort etwas später kommt, möchte ich mich noch für die ausführliche Antwort bedanken! Zumal diese mich bestärkt in meinen Vermutungen bzgl. der Zinsen und "komischen" Kosten.

Also das Schreiben haben wir jetzt so aufgesetzt und warten gespannt auf die Antwort, die ich dann hier ggf. auch nochmal anschauen lassen würde.

Die Raten werden natürlich weiter gezahlt, logisch! Nur sollen wir diese jetzt mit dem Vermerk "zur Anrechnung auf die Hauptforderung + Zinsen" überweisen oder ist das Unfug durch die Ratenzahlung?

Klar, es ist noch etwas zu bezahlen (in der Aufstellung fehlen die letzten beiden Überweisungen i.H.v. 100€), aber mein Freund ist mittlerweile Gott sei Dank in der Position die berechtigten Forderungen mit einem Schlag zahlen zu können - daher jetzt auch unser Bemühen um bereinigte Aufstellungen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nur sollen wir diese jetzt mit dem Vermerk "zur Anrechnung auf die Hauptforderung + Zinsen" überweisen

Kann man machen.

Signatur:

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#9
 Von 
blubbakopp
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Also eins muss man der Creditreform lassen ... schnell sind die mit der Antwort.

Nur ich damit anfangen soll, weiß ich gerade auch nicht. Der Aufforderung nach Belegen wurde nicht nachgekommen, die Frage nach der Ratenzahlungsgebühr wurde auch nicht beantwortet.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von blubbakopp):
Nur ich damit anfangen soll, weiß ich gerade auch nicht. Der Aufforderung nach Belegen wurde nicht nachgekommen, die Frage nach der Ratenzahlungsgebühr wurde auch nicht beantwortet.

Die haben nur ein weißes Blatt Papier gesendet?
Ansonsten wäre der Inhalt eventuell interessant. :)





-- Editiert von Harry van Sell am 03.11.2016 10:44

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blubbakopp
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Herrje, diese Schwangerschaftsblödheit ... als jpg speichern soll helfen -.-

Also, neuer Versuch

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