Ratenkredit
Wenn der Ehemann während der Ehe einen Kredit aufnimmt, aber alleine unterschreibt, was passiert, wenn er nicht mehr zahlungsfähig wäre oder verstirbt? Muss die Ehefrau den Kredit weiter bedienen?
Und, kann man eine private Vereinbarung zwischen Eheleuten treffen, das man selbst für die Schulden verantwortlich ist, wegen denen der Ehemann einen Kredit aufnehmen muss?
Hier ist der Fall, das der Ehemann den Kredit aufnehmen würde, weil die Ehefrau Schulden gemacht hat, die zusammengefasst werden sollen. Die Schulden hat ausschließlich die Frau gemacht, ist aber im Moment in Elternzeit und bekommt somit keinen Kredit. Im Zweifelsfall hält sich die Bank aber sicher nur an den Unterschriftengeber, oder? Könnte der sich durch eine Vereinbarung das Geld auf dem Gerichtsweg vom Schuldner wiederholen? Kann man so etwas noch irgendwie schriftlich verankern?
Besten Dank!
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von Debbie001 am 06.07.2011 16:21
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