Rat in Sachen Betriebskostenabrechnung!

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)
Rat in Sachen Betriebskostenabrechnung!

Hallo,

unser Mietshaus mit 6 Parteien hat am 30.12 die Abrechnung für das Jahr 2013 bekommen. In den Vorjahren hat der Vermieter sie immer persönlich gebracht, und sich die Übergabe unterschreiben lassen. In diesem Jahr lies er sie von seinen beiden Angestellten lediglich in die Briefkästen schmeissen. Nach dem öffnen der Abrechnung wussten wir warum! Die ganze Abrechnung besteht lediglich aus 2 von 6 Seiten, und aufgeführt sind nur die Einheiten (kein Betrag) der Ölheizung von der Ista, und dann in Euros der Komplettverbrauch der Partei, deren Vorauszahlung, und dann die Nachforderung. Es sind keine Betriebskosten aufgelistet. Und bei allen Mietern ist die Nachzahlung das 3-fache gegenüber dem Vorjahr. Wir haben geschlossen Widerspruch eingelegt, als Einschreiben mit Rückantwort. Trotz Mitteilung durch die Post (Sendungsverfolgung)hat er den Brief noch nicht an der Post abgeholt. Wenn er sie binnen 7 Tagen nicht abholt, dann geht der Brief Retour, und was dann?????

Noch 2 Fragen, um nicht extra neue Themen zu eröffnen!

Ich habe vor 3 Tagen nochmal die Betriebskostenabrechnung 2012 angeschaut, und dort ist mir die Position "Allgemeingas" aufgefallen. Es gibt in unserem Haus kein Allgemeingas, und wurde in den Vorjahren auch nie erwähnt. Ich habe diese Position wahrscheinlich als Allgemeinstrom ursprünglich gelesen, der aber separat aufgeführt ist. Der Gesamtbetrag der Postion Allgemeingas beträgt etwas über 200€, also gut 30€ pro Partei. Kann ich jetzt noch zurückfordern? Es ist ja kein Rechnungsfehler in einer Position, sondern die Angabe und in Rechnung gestellte Position, die es nicht gibt:

Zum Schluss habe ich noch die Frage, wie ich mich verhalten muss, wenn in der Heizperiode kein Öl mehr da ist!
Unser Vermieter hat die Angewohnheit erst auf mehrmaliges kontaktieren durch die Mieter bei Ölmangel mal zu tanken, und dann auch nur kleine Mengen. Dadurch hatten wir im Oktober schon einmal für 3 Tage kein Öl. Ich weiss, das ich dafür 3/30 bzw. 3/31 Kaltmiete einbehalten kann, wenn es in der Heizperiode passiert. Nur wie genau muss ich das machen? Muss ich ihm einfach danach eine Mitteilung zukommen lassen, das ich dieses abziehe? Denn sofort kann ich es ja nicht machen, da ich nicht weiss wieviele Tage wir kein Öl haben. Wie verhalte ich mich in einer solchen Situation richtig? Welche Schritte?

lg.
Dietmara

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"Der einzigste Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Wenn er sie binnen 7 Tagen nicht abholt, dann geht der Brief Retour, und was dann?????


Nix.

Warum schickt Ihr den Brief auch per Einschreiben mit Rückschein und nicht einfach als ganz normalen Brief? Es gibt keinen Grund, dass Ihr den Zugang des Widerspruchs gerichtsfest nachweisen müsst.

Nach der Darstellung ist die Abrechnung ohnehin unwirksam, da sie formelle Fehler enthält. Eine unwirksame Abrechnung hat den gleichen Wert wie eine nicht geschickte Abrechnung. Der Mieter müsste also nicht einmal mit Widerspruch darauf reagieren.

Da die Abrechnungsfrist für 2013 inzwischen abgelaufen ist, sind eventuelle Nachforderungen hinfällig.

quote:
Es ist ja kein Rechnungsfehler in einer Position, sondern die Angabe und in Rechnung gestellte Position, die es nicht gibt:


Die Widerspruchsfrist von 12 Monaten ist aber wahrscheinlich abgelaufen und daher kann man nichts mehr machen.

quote:
Nur wie genau muss ich das machen?


Du musst den Mangel beim Vermieter anzeigen und die Mietminderung ankündigen. Die Mietminderung kann frühestens ab dem Tag erfolgen, an dem der Vermieter vom Mangel Kenntnis erhält. Die Anzeige sollte daher telefonisch erfolgen und/oder dadurch, dass man eine schriftliche Mängelanzeige selbst in den Briefkasten des Vermieters einwirft.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn er sie binnen 7 Tagen nicht abholt, dann geht der Brief Retour, und was dann????? <hr size=1 noshade>

Schickt man das per Einschreiben.

Oder ignoriert die unvollständige Abrechung erstmal.



quote:<hr size=1 noshade>Die Mietminderung kann frühestens ab dem Tag erfolgen, an dem der Vermieter vom Mangel Kenntnis erhält. <hr size=1 noshade>

Wann hat man das denn geändert?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
quote:Die Mietminderung kann frühestens ab dem Tag erfolgen, an dem der Vermieter vom Mangel Kenntnis erhält.


Wann hat man das denn geändert?


Weil der Vermieter vorher nicht tätig werden kann? Sonst heißt es nächstes: "ach übrigens, ich hab da seit zwei Monaten den und den Mangel, ich mindere dafür jetzt mal rückwirkend die Miete."

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Mietminderung kann frühestens ab dem Tag erfolgen, an dem der Vermieter vom Mangel Kenntnis erhält. <hr size=1 noshade>

Das ist in dem Zusammenhang hier, schlicht falsch.
Und ankündigen muss ich die Minderung auch nicht. Wobei das empfehlenswert ist um Komplikationen zu vermeiden.


Wenn ein Mangel an der Mietsache die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder nicht unerheblich mindert, ist der Mieter für diese Zeit von der Entrichtung der vollständigen Miete befreit.

Maßgeblich ist alleine der Zeitpunkt wann der Mangel entstanden ist, nicht wann der Vermieter davon Kenntnis erhält.

So hat es der Gesetzgeber bestimmt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo,
danke für eure Ratschläge, was das Thema Mietminderung betrifft. Damit weiss ich jetzt wie, wenn es mal Ernst werden sollte.

In der Sache Abrechnung gibt es Neues zu berichten!
Heute hat der VM unser Haus besucht, und hat die fehlenden Seiten mit der Begründung verteilt, das er sie vergessen hätte zu kopieren!
Er war bei allen Nachbarn, nur bei uns nicht!! Nachdem er wieder weg war kamen zwei Nachbarn zu uns, und sagten das er diese sehr hohe Abrechnung mit einem sehr langen Winter 12/13 erklärt habe.
Allerdings tauchen auf dieser Abrechnung auch wieder nicht vorhandene Positionen auf! Zuerst einmal die Position "Allgemeingas" mit 304€, obwohl es überhaupt keinen Gaszähler im Haus gibt, ausser natürlich die 6 Zähler der Wohnungen, wo bei allen aber diese Privatverträge mit Gasanbietern bestehen.

Die zweite Position ist der "Allgemeinstrom"! Früher wohnte der Vater der Eigentümerin in einer der Wohnungen, und er hatte dabei eine Doppelgarage, einen grossen Privatgarten, und einen Hobbykeller, und diese drei Sachen liefen auf seinen privaten Stromzähler. Nachdem der alte Herr verstarb, verkaufte die Tochter das ganze Haus. Die Wohnung des Vaters wurde wieder vermietet, und der Strom dieser drei Sachen wurde vom neuen VM einfach auf den Allgemeinstrom gelegt, was ich durch Zufall vor ein paar Monaten mal gemerkt habe. Den Hobbykeller, die Doppelgarage und den Garten hat ein anderer Mieter privat übernommen, und wir dürfen auch nichts davon betreten. Allerdings läuft der Garagenstrom,Heimwerkergeräte,Heizstrahler,Rasenmäher,Häcksler, Besprenkelungsanlage usw. über Allgemeinstrom.
Bei der alten Vermieterin lag der Jahresverbrauch bei Allgemeinstrom um die 40€, nachdem alles jetzt das über den Zähler läuft liegen die Jahreskosten bei ca. 280€. Er müsste doch anteilig abziehen, so viel ich weiss?

Da er die Abrechnung nicht zu uns gebracht hat, kam uns der Gedanke, das er sie evt. direkt zum JobCenter (wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft) schickt, da wir ja aufgrund der Fehler wieder Widerspruch eingelegt hätten. Wir überweisen die Warmmiete und auch die bisherigen Nebenkosten immer von unserem Konto. Es ist nie direkt vom JC zum VM gegangen.
[color=red]Daher meine Frage! Kann er die Abrechnung direkt zum JC schicken, uns übergehen, und dadurch auch die Gelder bekommen, die ihm überhaupt nicht zustehen?[/color]

Wir sind zwar im Moment AlgII, und könnten zu allem ja und armen sagen, denn die Stadt zahlt ja eh! Nur das kann ich nicht,auch bei den Nebenkosten, wie heizen, versuchen wir zu sparen, eben so als ob es unser Geld kosten würde, und wir haben bisher immer die geringste Nachzahlung gehabt, bei gleichen Pauschalen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Haben bisher immer noch keine Abrechnung bekommen, noch hat sich der VM irgendwie gemeldet.
Habe gestern mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert, und sie gefragt ob der VM die Abrechnung direkt an das JC schicken kann. Dieses ist seid kurzer Zeit möglich, sagte sie.
Habe ihr dann gesagt, das die Abrechnung Positionen enthält, die es im Haus nicht gibt, und daher fehlerhaft sei, falls mein VM auf die Idee kommen sollte den JC direkt zu kontaktieren. Sie hat sich einen Vermerk gemacht, das sie die evt. Forderung nicht tätigt, und sich dann mit mir in Verbindung setzt, wegen einer Prüfung.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde überlegen, das JC darauf hinzuzuweisen, das es da von Seiten des Mieters Überprüfungsbedarf gibt und man Dir eine entsprechende Kopie zusenden möge wenn die denn eintreffen würde.





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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Das es meinerseits Überprüfungsbedarf gibt, kann man nicht so sagen.
Vielleicht habe ich auch etwas falsch geschrieben.
Ich habe lediglich der Sachbearbeiterin mitgeteilt das, wenn sie wirklich die Jahresnebenkostenabrechnung direkt von meinem VM bekommt 2 Positionen nicht stimmen.
Position 1: Gasnebenkosten! Dieses gibt es in unserem Haus nicht.
Position 2: Allgemeinstrom! Der VM hat privat genutzte Sachen an den Allgemeinstrom anschliessen lassen.
Sie hat gesagt, das sie sich einen Vermerk macht, falls die Abrechnung direkt zu ihr kommen solte, und das sie sich ggf. noch mal melden würde, wenn sie zu den beiden Positionen Fragen hätte.
Ich habe sie gefragt, ob ich eine Kopie bekomme, allerdings nur für meine Akten.

Da ich die Abrechnungen zweier Nachbarn durchgerechnet habe, weiss ich das lediglich diese zwei Positionen falsch sind, und der Rest wohl stimmen wird.

Mich stört es einfach, das der VM genau weiss, das ich diese Positionen bemängeln würde, und er dann einfach die Dreistigkeit besitzt mich aussen vor zu lassen, und den JC direkt zu kontaktieren, damit er seinen "Betrug" durch bekommt.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das es meinerseits Überprüfungsbedarf gibt, kann man nicht so sagen.
Vielleicht habe ich auch etwas falsch geschrieben. <hr size=1 noshade>

Zumindest las sich das hier so:
quote:<hr size=1 noshade>Wir sind zwar im Moment AlgII, und könnten zu allem ja und armen sagen, denn die Stadt zahlt ja eh! Nur das kann ich nicht,auch bei den Nebenkosten, <hr size=1 noshade>






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