Rassistische oder beleidigende Äusserung? Anzeige sinnvoll?

29. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
bronkobuster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rassistische oder beleidigende Äusserung? Anzeige sinnvoll?

Ein Verkäufer verkauft bei ebay ein Kleidungsstück. Der Name des Verkäufers lässt daraus schliessen
das dieser aus Serbien kommt. Eine Person B schreibt dem ebayer ohne Grund und ohne vorher
in Kontakt mit dem Verkäufer gestanden zu haben, folgende Nachricht:

"Da gibt es im altkleider Container bessere Sachen. Voll die Abzocke. Wollte das in Serbien keine r haben?"

Den Verkäufer ärgert diese Äusserung und dieser findet diese Rassistisch.
Ist hier eine Anzeige sinnvoll? Welche Rechtsmittel wären hier sonst noch möglich?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120341 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von bronkobuster):
Ist hier eine Anzeige sinnvoll?

Sinnvoll im Sinne effektiver Verfolgung? Eher nicht ...



Zitat (von bronkobuster):
Welche Rechtsmittel wären hier sonst noch möglich?

Kommt ganz darauf an, wie viel Geld man (mehr oder weniger sinnlos) investieren möchte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bronkobuster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss man sowas als normalen Umgang abtun und sowas dürfte man quasi jedem einfach so an den Kopf werfen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zumindest wird hier eine Anzeige zu 99,99% folgenlos bleiben.

Zum einen, weil Beleidigungen, die nicht-öffentlich gefallen sind, im Regelfall so gut wie immer wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt werden.
Zum anderen, weil - meiner Meinung nach - die Grenze zur strafbaren Beleidigung noch nicht überschritten ist. Nicht jede Unhöflichkeit und nicht jede Respektlosigkeit ist eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Beleidigung eher sinnlos, da eh nur max 1 Jahr droht, ansonsten haben wir Meinungsfreiheit in Deutschland,hier müssen also immer Grundrechte gegeneinander abgewogen werden.

Eine Volksverhetzung würde da wohl auch nicht vorliegen, denn dazu muss schon eine gewisse Hetze vorliegen, zB öffentlich Teile der Bevölkerung verächtlich zu machen und das Volk gegen eine Minderheit gezielt aufhetzen.

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