Wie ist die Grundlage beim Rasenmähen am Sonntag mit dem Handrasenmäher in NRW ?
MFG
-- Editiert am 26.04.2009 18:58
Rasenmähen mit Handrasenmäher am Sonntag?
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Handrasenmäher? Meinst du so ein Spindelmäher? Nicht elektrisch oder sonstiger Motor purer Muskelbetrieb? Also keine Lärmbelästigung? Was stört daran?
Ellis
Es stört eine Nachbarin die nur von Prinzip nur recht haben möchte.
Und sie hat mich heute beim Rasenmäher komisch angemacht und ein Zeitungsausschnitt gezeigt wo etwas von Rasenmäher verbot stehen soll.
Das habe ich aber gegen gehalten und noch nicht mal auf den Artikel der Zeitung angeguckt aber bin mir nicht sicher wie weit ich da mit dem Gesetzt in Konflikt kommen kann.
Es ist ein Spindelmäher.
Wohne in NRW und die BImSch ist ja nur für laute Geräusche und elek. bzw motorisierte Geräte oder ?
MFG
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Hallo!
Kann Dir keinen Gesetzestext/Paragraphen liefern, denke aber, dass die Nachbarin recht hat und es noch nicht mal was mit dem Laerm zu tun hat.
Wenn sie sich durch den Anblick(!) - wie Du arbeitest (Rasen maehen oder Fenster putzen) - in Ihrer Sonntagsruhe gestoert fuehlt, so wirst Du es unterlassen muessen. Kommt aber wohl auch auf den Einzelfall an.
Gruss
Agenor
--- editiert vom Admin
Jeder weis das Deutschland ein ParagraphenLAND ist .
Wenn sie mir auf den Geist geht ziehe ich ein Gartenzaun hoch bis 1,8m und dann kann sie ja den Gartenzaun angucken.
An ihre stelle wäre mir lieber das ich evtl. 2-3 mal im Jahr den Nachbar mit den Spindelmäher für 10 min. über den Rasenmäher geht sehe als dauern den Gartenzaun vor dem Küchenfenster.
Das sind alte Leute die meinen das sie immer recht haben weil sie da seit 40 Jahre Wohnen und ich seit 4 Jahre Hausbesitzer bin.
MFG NIHAT
Was soll immer der Hinweis, daß die Nachbarn alt sind?
Wirst Du nicht alt oder meinst Du, daß Du was besseres bist, weil Du noch nicht alt bist?
Verstehe ich nicht....
Hallo Ali Baba,
mir gefaellt, wie Du 'Schmarrn' schreibst. Auch, dass Du so schnell dieses
Wort benutzt.
Ich wuensche dem TE schon, dass er auch am So den Rasen maehen darf (aber
hoffentlich nicht muss, weil es naemlich anstrengend ist!). Aber
ich bin mir da einfach unsicher.
Zitat:Für Rasenmäher und "andere lärmerzeugende Geräte" schreibt die LärmVO in Paragraph 3 vor, dass sie nur von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr benutzt werden dürfen. Besonders leise Geräte dürfen nach Auskunft von Dirk Dohr vom Hamburger Verein Mieter helfen Mietern auch von 19 bis 22 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen generell verboten .
Ich kann nicht fuer die Richtigkeit dieses Ausschnittes garantieren.
Aber das ist, was mir im Hinterkopft haengen geblieben ist.
Auch, dass es unterschiedlich gehandhabt wird (von Ordnungsamt zu Ordnungsamt).
Dann noch:
quote:
diese auf andere Weise beglücken
Waere das dann nicht unter §183a zu finden (bin aber kein Jurist!).
Und wieso bringst Du dann dieses Beispiel in Zusammenhang mit
quote:
z.B. mit seiner Frau auch Federball spielen
wo doch eben Federball spielen idR eben nicht in Zusammenhang mit
der Erregung öffentlichen Aergernisses in Verbindung gebracht wird?
Fuer alle Faelle noch am Schluss: sorry fuer den evtl. ohne boese Absicht
geschrieben 'Schmarrn'.
Gruss
Agenor
-- Editiert am 27.04.2009 10:35
--- editiert vom Admin
Ich habe extra "alte Leute" geschrieben und daraufhin gedeutet das sie eingesessen sind und meinen Hausrecht haben.
Die anliegenden Nachbarn wo auch der Garten anliegt den stört es nicht und ich habe den ältesten Nachbarn aus der Umgebung der top ist und den noch paar Jahre behalten möchte.
MFG
Um es noch einmal deutlich zu machen:
quote:
An Sonn- und Feiertagen sind erlaubt:
...
4. Gartenarbeiten, die nicht gewerbsmäßig verrichtet werden, und die nicht gewerbsmäßige Säuberung von Flächen, die der Erholung dienen;
Das Rasenmähen mit einem handbetriebenen Rasenmäher ohne lärmemittierendem Motor dürfte hierunter fallen.
Alle anderen Regelungen des Rasenmähenverbotes greifen hier nicht, da sich diese immer auf lärmverursachende Rasenmäher beziehen.
Ist doch völliger Stumpfsinn! Natürlich dürfen Sie auch Sonntags in Ihrem Garten Arbeiten verrichten. Es geht da ansich nur um Lärm der am Sonntag vermieden werden soll.
Ich war gerade beim Ordnungsamt und habe eine broschüre geholt und da steht drin:
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dormagen über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Dormagen vom 17.06.2003
Aufgrund der § 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 und § 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S 528/SGV. NW. 2060) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.1994 (GV. NW. S. 1115) in Verbindung mit § 18 Abs. 1, Satz 1
des Gaststättengesetzes, sowie des §§ 3 und 5 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes vom 28.01.1997 (GV NW S. 119)-Gaststättenverordnung-, in der derzeit gültigen Fassung, und aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landesimmissionsschutzgesetz -LImschG-) vom 18.03.1975 (GV NW S. 232/SGV NW 7129), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1993 (GV NW S. 987), wird von der Stadt Dormagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Dormagen vom 10.10.2002 für das Gebiet der Stadt Dormagen folgende Verordnung erlassen:
§ 14 Wahrung der Mittagsruhe und sonstiger Ruhezeiten
(1) Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die allgemeine Ruhe stören können, dürfen nur an Werktagen in der Zeit von 8.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr verrichtet werden. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere
der Gebrauch von Rasenmähern;
das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen, Läufern u. a. Gegenständen;
das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern.
(2) Zusätzlich dürfen an Werktagen in der Zeit von 7.00 bis 8.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 - 22.00 Uhr solche Geräte betrieben werden, die mit einem vom Hersteller gewährleisteten höchsten Schalleistungspegel von weniger als 88 dB (a), bezogen auf ein Pikowatt, gekennzeichnet sind, oder vor dem 1. August 1987 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind, und mit einem Emissionswert von weniger als 60 dB (A) gekennzeichnet sind.
(3) Absatz 1 findet keine Anwendung auf landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten
mfg
--- editiert vom Admin
Im Punkt 4 steht drin :
Gartenarbeiten, die nicht gewerbsmäßig verrichtet werden, soweit diese die Öffentlichkeit nicht stören;
Was mich da stört ist der Satz"soweit diese die Öffentlichkeit nicht stören"
in wiefern von Geräuschpegel oder wenn er lust und Laune hat und dadurch gestört fühlt.
Also bis jetzt ist die Sache so das ich Rasenmähen darf mit dem Spindelmäher sobald sich die nachbarschaft nicht gestört fürheln .
Soweit richtig ?
Mich stört nur die gegenüberliegenden Nachbarinn die mich nur zum Essen sieht und damit sich evtl. gestört fühlt.
Bald ist es wieder wärmer und dann mähe ich sogar mit freiem oberkörper und kurzer Hose ;-)
MFG
Was ist den höher bzw bindend ,die ortsatzung oder die Landessatzung zum Sonn und Feiertags ?
MFG
Es ist doch Wurst, welche gesetzliche bzw. satzungsrechtliche regelung Vorrang hat. Der Handrasenmäher verursacht keinen Lärm und fällt unter zulässiger Gartenarbeit, die auch Sonn- und Feiertags ausgeführt werden darf, da privat und nicht gewerbsmäßig. Und die Nachbarin ist nur Nachbarin, aber nicht die Öffentlichkeit (Öffentlichkeit wäre gegeben, wenn Du in einem öffentlich zugänglichen Park oder gar unmittelbar vor der Kirche Rasen mähen würdest).
lg R.M.
was fürn zirkus.
du darft natürlich sonntags deinen rasen mähen, aber nicht mit einem motorbetriebenen rasenmäher und darauf bezieht sich das verbot!
kleiner tip: ich würde mich trotzdem an den werktäglichen ruhezeiten orientieren um eben dem nachbarn bei seinem mittagsschläfchen mit den doch entstehenden kaum hörbaren klappern zu stören.
also nochmal: sonntags nie mit motorbetriebene geräte rasen mähen!
ausnahme ... du bist bauer und mußt weil wetter so schön deine wiese mähen, wegen heu
sämtliche gartenarbeiten die lärm und krach (!), staub, gerüche machen, oder den öffentlichen raum beeinträchtigen ( hecke schneden auf seiten von öffentl. strassen...), könnten die öffentlichkeit stören.
o.k. danke für eure hilfe .
Ich bin durch euch etwas schlauer geworden ;-)
Ich werde ja nicht jeden Sonntag rasen mähen sonder wenn keine andere Wahl habe und das passiert 1-2 mal im Jahr.
Also doch erlaubt wie ein Hauptkomisar der Gegend gesagt hat.
Hatte aber gestern bei Polizei info angerufen für Bürger die die haben es verweigert aber auf das Ordnungsamt verwiesen die dafür zuständig ist.
Aber sollte das Ordnungsamt aber geschlossen sein sind sie dafür zuständig.
Sollte da eine Beschwerde deswegen kommen sind sie verpflichtigt die Arbeit ein stellen zu lassen.
Und ich kann nichts dagegen machen und muss die Gesetzhüter befolgen ?
Mir ging es nur auf den Geist das die Nachbarin die mit mir so gesehen nichts zu tun hat ausser ihr Küchenfenster auf der Gartenseite ihre Nase überall einmischt .
Meine Nachbarin die direkt daneben wohnt wurde von ihr auch angemacht weil sie sonntags die Wäsche aufgehangen hat.
MFG NIHAT
-- Editiert am 28.04.2009 14:09
Ich hatte dasselbe Problem dieses Jahr im Frühjahr. Eine Nachbarin beschwerte sich über das Geräusch des Handrasenmähers mit der Begründung, dass sie im Garten auf ihrer Liege nicht schlafen konnte. Das stinkt mir bis heute. Mich würde mal interessieren, ab wie viel dB Gartengeräte eine Lärmbelästigung darstellen.
ZitatEDer Handrasenmäher verursacht keinen Lärm :
Daß ein Handrasenmäher keinen Lärm verursacht, kann nur jemand behaupten, der noch nie einen solchen benutzt hat.
Die Dinger können einen ganz beträchtlichen Lärm verursachen, ob das im Einzelfall gegeben ist, muß man im konkreten Einzelfall klären.
Immer diese Leichenschändung ...
ZitatMich würde mal interessieren, ab wie viel dB Gartengeräte eine Lärmbelästigung darstellen. :
Ab 0,1 dB.
Denn es zählen nicht nur die "dB" sondenr auch ob das Geräusch besonders belästigend / nervig ist.
Was bei schlecht gewarteten Geräten häufig der Fall ist.
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