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Range sieht Kronzeugenregelung bei Zschäpe skeptisch

AFP VOM 7.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 598 Aufrufe
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Range, Kronzeugenregelung, Terrorzelle, Nazis

Generalbundesanwalt: Informelle Deals mit mir nicht

Generalbundesanwalt Harald Range hat sich skeptisch zu einer Anwendung der Kronzeugenregelung bei der inhaftierten Terrorverdächtigen Beate Zschäpe geäußert. Angesichts der zehn Morde, die der Zwickauer Neonazi-Zelle zur Last gelegt werden, sei "sehr genau" zu prüfen, "inwieweit ein Strafnachlass hier überhaupt möglich sein könnte", sagte Range der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Auch informelle Deals, über die spekuliert worden war, die gibt es mit mir nicht."

Zschäpe soll gemeinsam mit den tot aufgefundenen Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gebildet haben. Dem zuletzt in Zwickau lebenden Trio werden neun Morde an Migranten, ein Mord an einer Polizistin sowie zwei Sprengststoffanschläge in Köln zur Last gelegt.

Range äußerte die Einschätzung, dass der NSU viele Unterstützer hatte. "Der Unterstützerkreis erweitert sich, je näher wir herankommen." Doch nur Zschäpe sei bisher der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung dringend verdächtig. Als mutmaßliche Helfer der Zelle sitzen derzeit drei Verdächtige in Untersuchungshaft, darunter der frühere Thüringer NPD-Vize Ralf Wohlleben.

In der NPD-Verbotsdebatte bekräftigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seine Forderung, die Erfolgsaussichten eines neuen Verbotsverfahrens sorgfältig zu prüfen. Ein erneuter Fehlschlag wäre für die Rechtsextremen "ein Triumph, den wir der NPD nicht gönnen wollen", warnte Friedrich im TV-Sender n-tv. Im ARD-"Morgenmagazin" sagte der Minister, auf der Innenministerkonferenz am Donnerstag in Wiesbaden werde darüber beraten, "nach welchen Kriterien wir vorgehen wollen, um ein Verbotsverfahren am Ende erfolgreich zu machen".

Nach der Festnahme von Wohlleben hatten Politiker parteiübergreifend für ein neues NPD-Verbotsverfahren plädiert. Ein erstes Verfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl der V-Leute des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei gescheitert.

07.12.2011 - 15:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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