Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz

28. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
muse85
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe heute einen Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen (LICHTE Rechtsanwaelte).

Darin werde ich gebeten eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis 5.7.11 zurück zu schicken.

Hintergrund: bei Ebay habe ich 18 Karten in 9 Auktionen für verschiedene Rammstein Konzerte ihrer diesjährigen Tour über dem Normalpreis verkauft - und dabei das Rammstein Logo verwendet. Ich wusste zwar nicht, dass ich das nicht darf, aber das ist nun ja auch egal.

Inhalt der Erklärung, die ich unterschreiben soll:

1. Weiterer Verkauf der Tickets ist zu unterlassen - kein Problem.
2. Weitere Verwendung des Logos ist zu unterlassen - auch kein Problem.
3. Gegenüber Rammstein Merchandising oHG Auskunft über den tatsächlichen Umfang der in 1. genannten Verletzungshandlung zu erteilen - muss ich das wirklich? Die können mir daraus einen Strick drehen, oder?
4.Der oHG und GbR jeglichen Schaden zu ersetzen, der aus den Verletzungshandlungen aus 1. und 2. entstanden ist, einschließlich der Kosten für die Einschaltung des Anwalts - was kann da auf mich zukommen? Wie soll ich mich verhalten? Ich hatte mit meinen 33 Jahren noch nie mit einem Anwalt zu tun...

Über jede konstruktive Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.07.2011 12:00:28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb304829-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

-- editiert von Admin

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#3
 Von 
guest-12323.09.2011 20:00:34
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

So nun gebe ich hier auch mal meinen Senf dazu:

Ich bin bisher immer davon ausgegangen das sich hier Leute melden können die einen Rat brauchen und nicht auf so eine plumpe Art niedergemacht werden.
War bestimmt nicht OK was der von armel da gemacht hat. Aber Sorry. Konzertkarten wurden schon von jeh her auf dem Schwarzmarkt verkauft. Ob es Richtig ist oder nicht sei da hingestellt.

So nun zu von armels Problem:

1. Die Anzahl der Karten die Du verkauft hast stellt schon einen komerziellen Verkauf da. Oder wurden die Auktionen von Ebay gesperrt?
2. Sollte es hier wirklich zu einem Verkauf gekommen sein, dann haben die RAs hier schon mal Recht.
3. Der Verstoss gegen die Nutzung des Rammstein Logos wird mitlerweile auch sehr nachgegangen. Allerdings wird hier auch nur der Vorwurf mit verwendet damit die RAs mehrere Punkte zur Unterstüzung Ihrer Schadenersatzforderung.

Hast Du schon das Einschreiben von Lichte bekommen oder ist es erst die Mail mit der Fristwahrung?
Hier sei gesagt: Warte erst das Einschreiben ab. Denn ab hier beginnt erst die Frist zum Wiederspruch. Wenn das Einschreiben kommt wird es Zeit zum Handeln. Umgehend rechtlichen Beistand anfordern (Lichte macht keinen Spaß).

Bitte halte mich in Deinem Fall auf den laufenden.
Da diesen Post ja nun seit gestern etliche 100erte Leute gelesen haben, scheinen schon mehrere solche Mails bzw. Briefe bekommen haben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
magicsh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun ja, auch ich habe vergeblich versucht, Karten für Rammstein zu bekommen. Aber deswegen muss ich hier niemanden beleidigen.

Du hattest das Logo von Rammstein verwendet? Blöd, denn dafür bezahlt jeder andere, der das Logo kommerziell nutzen will, Gebühren.
Das dürften ca. 150 Euro Schadensersatz sein, mit Pech auch ein wenig höher. Machen kannst Du dageben nichts, Du wirst vor Gericht immer verlieren!

Auskunft über Verkäufe bzw. Deine Accounts, um an die Karten heranzukommen, brauchst Du natürlich nicht machen. Warum auch. Wenn Du die bekannt geben würdest, wären die Karten neben die von Dir selbst gekauften Karten gesperrt. Achja, das Geld für die gesperrten Karten bekommst Du natürlich nicht zurück. Daher wäre eine Bekanntgabe Deiner Verwandten/Freunden doppelt teuer.
Du kannst sie später nicht verkaufen und verlierst das Geld für die Karten.


Fazit, ohne den genauen Text des Schreibens zu kennen: Unterlassungserklärung sofort unterschreiben und zurücksenden. Wenn dort irgendetwas mit Kosten drinnen steht: Durchstreichen. Natürlich nicht die Strafe bei Wiederholung des "Vergehens".

Die Anwaltsgebühr ist fast immer verhandelbar. Richte Dich aber aufgrund der Vielzahl Deiner Angebote auf 1000 Euro +-200 Euro ein!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
magicsh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ob nun die Auktionen von eBay, von Ihnen oder vom Anwalt gesperrt wurde, ist völlig unerheblich.

Der gute Wille spielt bei Anwälten, die Geld verdienen wollen und im Namen des Veranstalters abschrecken wollen, keine Rolle!

Den guten Willen können Sie im Streit um die Höhe der Kosten benennen, spielt aber höchstens eine Nebenrolle!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muse85
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke für die konstruktiven letzten beiden Beiträge.

Was aus meiner Sicht für mich spricht: Ebay hat recht schnell 2 Auktionen aufgrund des Logos sperren lassen. Dadurch sah ich, dass ich einen Fehler gemacht habe. Eine weitere Auktion konnte ich dann selber noch raus nehmen. Die anderen jedoch nicht mehr, da sie nur noch weniger als 12 Std Laufzeit hatten und ich somit nichts tun konnte. Mein Wille den Fehler auszumerzen war also vorhanden. Ich habe dann neue Auktionen eingestellt, da ich davon ausging bzw hoffte, die restlichen Auktionen mit Logos werden ebenfalls von Ebay gestrichen. Leider war dem nicht so.

In den letzten Jahren habe ich nie Karten verkauft. Somit hoffe ich nicht, dass das bei mir als "gewerbliches Handeln" betrachtet wird.

@ olro01: Brief von Lichte ist noch nicht angekommen. Ich halte dich aber gern auf dem Laufenden. Woher kennst du Lichte bzw. was für Erfahrungen hast du mit Lichte gemacht?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Unterlassungserklärung sofort unterschreiben und zurücksenden.


Nein!

quote:
Wenn dort irgendetwas mit Kosten drinnen steht: Durchstreichen. Natürlich nicht die Strafe bei Wiederholung des "Vergehens".


Eben. Woher soll der Laie wissen, was er nun streichen kann/sollte oder nicht? Da hilft nur ein Anwalt, wenn man sich nicht zufällig gut damit auskennt.

quote:
Du kannst sie später nicht verkaufen


Ach wat. Warum sollte denn der Veranstalter berechtigt sein, Dritte, die seinen AGB niemals zugestimmt haben, trotz Tickets nicht zur Veranstaltung zuzulassen, nur weil ein Erstkäufer gegen eben diese AGB verstoßen haben soll? Dazu gibt es doch überhaupt keine Rechtsgrundlage.

quote:
Somit hoffe ich nicht, dass das bei mir als "gewerbliches Handeln" betrachtet wird.


Doch, das ist bei der Anzahl problemlos zu verargumentieren. Außer du warst ein Sammelbesteller, dessen 18 Freunde zufällig alle gleichzeitig an EHEC erkrankt sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.09.2011 20:00:34
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Also ich habe bisher mit Lichte nie was zu tun gehabt. Aber Google verät schon einiges über die.

Ich selber habe heute das Einschreiben von Lichte bekommen und habe morgen einen Termin beim Anwalt.

Schau ma mal was der sagt.

Das einzige was die mir ankreiden können ist die Sache mit dem Logo.

Auktionen wurden von Ebay abgebrochen. Und einen professionellen Kartenshop habe ich auch nicht.

Halte Euch auf den Laufenden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muse85
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

@ olro01: Wurden alle deine Auktionen von Ebay abgebrochen? Bei mir nur 2, eine weitere konnte ich selber abbrechen und die anderen 6 nicht mehr, weil die Restlaufzeit unter 12 Std betrug und dann ein Abbruch nicht mehr möglich war.

Ich habe heute auch mit einem Anwalt telefoniert. Er hat mir geraten keine selbst verfasste Unterlassungserklärung (UE)aufzusetzen, sondern das in professionelle jurstische Hände abzugeben.

Nun schwanke ich: gleich an den Anwalt abgeben oder selber ein kurzes Schreiben aufsetzen, in welchem ich für die Zukunft davon absehe, Rammstein Konzertkarten zu verkaufen oder deren Logo in einer Auktion zu verwenden. Die weiteren Punkte - Offenlegung der Auktionsdaten und Einwillung, dass ich für Schadenersatzansprüche und Anwaltskosten aufkomme - werde ich nicht in die UE aufnehmen. Das entspricht ja einem vollen Schuldeingeständnis und dann wäre ich der anderen Partei ausgeliefert...)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12323.09.2011 20:00:34
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

@von Muse85
Ich selber habe nur 2x2 Karten reingestellt. Und die beiden Auktionen wurden von Ebay abgebrochen.

So bin dann zurück von meinem Anwalt.
Auf jedenfall NICHT deren Unterlassungs Erklärung unterschreiben. Dies ist gleich ein Schuldeingeständniss.

Mein Anwalt prüft derzeit den Sachverhalt und setzt heute spätetens morgen für mich eine UE auf. Von einer Selbstgeschriebenen UE rät mein Anwalt ab. Ich vertraue Ihm da mal da ich ihn schon etwas länger kenne.

Sollte jemand interesse an dieser UE haben, so bin ich bereit diese für 20 Euro zuzusenden. (Auch ich muss meinen Anwalt zahlen). Einfach anschreiben.

Des weiteren wird die ganze Sache wohl auf einen Vergleich hinauslaufen der sich auf den Urheberschutz bezieht. Und nur darauf. Alles weitere kann Lichte nicht geltend machen (So die Info zu meinem Fall, da es zu keinem Verkauf gekommen ist).

Ach so noch was.
Die UE ist übrigens sehr Wichtig. Vor Gericht hat sie mehr Gewicht als die Klage selber und wird höher Bemessen (Streitwert) als die eigentliche Klage.

Mehr von mir wenn ich weitere Infos habe

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muse85
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Heute lag auch mein Schreiben auf dem Tisch. Ich weiß nicht, was ich bei dem Punkt der Offenlegung der Auktionen angeben soll und was besser nicht.
Den Kaufpreis der einzelnen Auktionen kann man leicht einsehen. Jedoch habe ich seit dem Abschluss der Auktionen bereits 1 Auktion widerrufen lassen. Hm...

Im Endeffekt schwanke ich zwischen: selber verhandeln und Geld sparen (oder erst recht noch mehr verlieren) oder Anwalt einschalten, Geld hinlegen und evtl bei der Gegenseite durch professionelle Hilfe etwas einsparen.

@ olro01:

1. Was heißt das, wenn du meinst "Die UE ist übrigens sehr Wichtig. Vor Gericht hat sie mehr Gewicht als die Klage selber und wird höher Bemessen (Streitwert) als die eigentliche Klage." - stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

2. Wenn ich alle meine restlichen Auktionen rückgängig mache, dann kam bei mir ja dennoch zum Verkauf, auch wenn der Verkauf dann wieder rückgängig gemacht wäre...ich sitze also tiefer im Schlamassel als du in deinem Fall?

3. Ist der Verkauf deiner UE nicht auch eine Verletzung des gedankl. Eigentums deines Anwalts? Will hier keine Pferde scheu machen, bin vielleicht im Moment etwas übersensibel, was solch ein Thema angeht. Deswegen frage ich hier auch einfach unbedarft, ohne den Finger zu erheben.

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
1. Was heißt das, wenn du meinst "Die UE ist übrigens sehr Wichtig. Vor Gericht hat sie mehr Gewicht als die Klage selber und wird höher Bemessen (Streitwert) als die eigentliche Klage."


Das ist auch recht schräg formuliert.

Was er wohl meint, ist, daß ein Unterlassungsverfahren einen höheren Streitwert hat als eine Schadensersatzklage, sodaß die Abgabe einer UE wesentlich wichtiger ist als eine möglicherweise folgende Klage auf Ersatz der Anwaltskosten.

quote:
Ist der Verkauf deiner UE nicht auch eine Verletzung des gedankl. Eigentums deines Anwalts?


Der Verkauf von Unterlassungserklärungen könnte ja auch eine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen - oha.
Abgesehen davon muß man schon recht behämmert sein, etwas zu kaufen, das es für lau zuhauf im Netz gibt.
Und ja, das Urheberrecht des RA wäre auch berührt. Wobei etwas unklar ist, ob man mit der Beauftragung des RA zur Erstellung einer UE nicht einen Werkvertrag abschließt, der die freie Verwendung des Werkes beinhaltet. Das müßte man im Einzelfall anhand des geschlossenen Vertrages bewerten.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muse85
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich werde nun auch einen Anwalt bemühen. Wichtig: es sollte ein auf Marken- und Urheberrechte spezialisierter Anwalt sein, da das Themenfeld eigen ist und nicht einfach mal schnell von einem Anwalt durchgeforstet werden kann, der sich sonst mit dieser Thematik nicht befasst.


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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
magicsh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Richtig lustig finde ich, wie man erst mit den Rammstein Tickets auf Kosten der Fans Geld verdienen will und anschließend den vermutlich verlorenen Gewinn mit dem Verkauf von Unterlassungserklärungen wieder reinholen will.

Und das hier noch zu posten ist ja wohl mehr als frech!

Noch was: Solche Klagen werden immer vor dem Landgericht ausgefochten, sofern es keine Einigung vorher gibt. Und vor dem Landgericht wird es teurer als vor dem Amtsgericht, ist ja logisch...

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2x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
auf Kosten der Fans Geld verdienen


Das tut ja nun jeder, der mit dem Verkauf zu tun hat, beim Verkauf nahezu jeder Sache.

Im übrigen ist das auch Geschäftsrisiko. Die meisten Karten für "Rock am Ring" 2011 gingen ca. 50 EUR unter dem Einkaufspreis weg.



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12323.09.2011 20:00:34
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

@magicsh

Ob man nun Geld an dem Kartenverkauf verdient hat oder nicht sei dahin gestellt. Dazu sei gesagt es gibt immer noch Angebot und Nachfrage. Und ein richtiger Fan weiß nun mal auch wann er die Karten kaufen kann oder nicht.

In diesem Thread wird ja nun mal lediglich danach gefragt, ob hier noch jemand Probleme mit Lichte bekommen hat. Hier sei nun mal auch noch zu klären in wie weit deren UE überhauft rechtens ist.

Und ob ich nun bereit bin meine UE zu veräussern oder nicht, sei bitte auch mir überlassen. Sofern ich weiteren Personen damit helfen kann ist es doch OK.

@all
Seit einreichen meiner UE und einem weiteren Schreiben meines Anwalts kam übrigens nichts mehr von Seiten Lichte.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:
Auskunft über Verkäufe bzw. Deine Accounts, um an die Karten heranzukommen, brauchst Du natürlich nicht machen. Warum auch.

Stimmt, das kann man auch kostenintensiv über das Gericht laufen lassen.



@olro01
quote:
Und ob ich nun bereit bin meine UE zu veräussern oder nicht, sei bitte auch mir überlassen. Sofern ich weiteren Personen damit helfen kann ist es doch OK.

Du bettelst ja geradezu um Abmahnungen kann das sein?



Im übrigen ist das verwenden von UEs die nicht auf den Einzelfall abgestimmt sind mindestens genauso gefährlich und blöde wie gar keine UE im Falle des Falles abzugeben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Wie wirkt sich das eigentlich später vor Gericht aus, wenn man keine UE abgegeben haben sollte? Ok, der Streitwert steigt, das habe ich verstanden, aber was gibt es sonst für Auswirkungen?

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:
Wie wirkt sich das eigentlich später vor Gericht aus, wenn man keine UE abgegeben haben sollte?

Eigentlich gar nicht.

Außer das man eventuell schneller eine Klage vorliegen hat.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Wenn es sich gar nicht auswirkt, dann sollte man doch prinzipiell besser gar keine UE unterschreiben, oder? Durch die Verweigerung der Abgabe einer UE kann man ja dann auch keine Nachteile haben (wenn ich das richtig verstanden habe).

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Nein, denn wenn die UE vorliegt bedarf es weder einer einweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage.

Ohnen UE muss man mit rechtlichen Weiterungen rechnen - die im allgemeinen deutlich teurer sind als Abmahnungen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
guest-12323.09.2011 20:00:34
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Und???
Gibt es bei jemanden schon was Neues?
Meine UE wurde vor Wochen abgeschickt. Und danach habe ich nichts mehr gehört.
Wie ist es bei Euch so?

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Meine UE wurde vor Wochen abgeschickt. Und danach habe ich nichts mehr gehört.


Man weiß es nicht. Manche Abmahner melden sich erst nach 3 Monaten oder einem Jahr wieder.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muse85
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe von einem Bekannten gehört, dass er sich mit der Gegenseite geeinigt hat. Gegenstandswert: 20.000 €.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

Geht das auch mit etwas mehr Details? So ist die Information doch nicht wirklich zu gebrauchen.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Hoschi01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ACHTUNG AN ALLE----------------
DER KLEINE SEPP OTTI stöbert hier wie ein WILDER herum. Drum habt alle acht die Ihr hier schreibt.

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