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Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz

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Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe heute einen Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen (LICHTE Rechtsanwaelte).

Darin werde ich gebeten eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis 5.7.11 zurück zu schicken.

Hintergrund: bei Ebay habe ich 18 Karten in 9 Auktionen für verschiedene Rammstein Konzerte ihrer diesjährigen Tour über dem Normalpreis verkauft - und dabei das Rammstein Logo verwendet. Ich wusste zwar nicht, dass ich das nicht darf, aber das ist nun ja auch egal.

Inhalt der Erklärung, die ich unterschreiben soll:

1. Weiterer Verkauf der Tickets ist zu unterlassen - kein Problem.
2. Weitere Verwendung des Logos ist zu unterlassen - auch kein Problem.
3. Gegenüber Rammstein Merchandising oHG Auskunft über den tatsächlichen Umfang der in 1. genannten Verletzungshandlung zu erteilen - muss ich das wirklich? Die können mir daraus einen Strick drehen, oder?
4.Der oHG und GbR jeglichen Schaden zu ersetzen, der aus den Verletzungshandlungen aus 1. und 2. entstanden ist, einschließlich der Kosten für die Einschaltung des Anwalts - was kann da auf mich zukommen? Wie soll ich mich verhalten? Ich hatte mit meinen 33 Jahren noch nie mit einem Anwalt zu tun...

Über jede konstruktive Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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von muse85 am 28.06.2011 19:37
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
--- editiert vom Admin


von guest-12306.07.2011 12:00:28 am 28.06.2011 20:56
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
-- editiert von Admin


von fb304829-70 am 28.06.2011 22:36
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
So nun gebe ich hier auch mal meinen Senf dazu:

Ich bin bisher immer davon ausgegangen das sich hier Leute melden können die einen Rat brauchen und nicht auf so eine plumpe Art niedergemacht werden.
War bestimmt nicht OK was der von armel da gemacht hat. Aber Sorry. Konzertkarten wurden schon von jeh her auf dem Schwarzmarkt verkauft. Ob es Richtig ist oder nicht sei da hingestellt.

So nun zu von armels Problem:

1. Die Anzahl der Karten die Du verkauft hast stellt schon einen komerziellen Verkauf da. Oder wurden die Auktionen von eBay gesperrt?
2. Sollte es hier wirklich zu einem Verkauf gekommen sein, dann haben die RAs hier schon mal Recht.
3. Der Verstoss gegen die Nutzung des Rammstein Logos wird mitlerweile auch sehr nachgegangen. Allerdings wird hier auch nur der Vorwurf mit verwendet damit die RAs mehrere Punkte zur Unterstüzung Ihrer Schadenersatzforderung.

Hast Du schon das Einschreiben von Lichte bekommen oder ist es erst die Mail mit der Fristwahrung?
Hier sei gesagt: Warte erst das Einschreiben ab. Denn ab hier beginnt erst die Frist zum Wiederspruch. Wenn das Einschreiben kommt wird es Zeit zum Handeln. Umgehend rechtlichen Beistand anfordern (Lichte macht keinen Spaß).

Bitte halte mich in Deinem Fall auf den laufenden.
Da diesen Post ja nun seit gestern etliche 100erte Leute gelesen haben, scheinen schon mehrere solche Mails bzw. Briefe bekommen haben.


von guest-12323.09.2011 20:00:34 am 29.06.2011 13:59
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
Nun ja, auch ich habe vergeblich versucht, Karten für Rammstein zu bekommen. Aber deswegen muss ich hier niemanden beleidigen.

Du hattest das Logo von Rammstein verwendet? Blöd, denn dafür bezahlt jeder andere, der das Logo kommerziell nutzen will, Gebühren.
Das dürften ca. 150 Euro Schadensersatz sein, mit Pech auch ein wenig höher. Machen kannst Du dageben nichts, Du wirst vor Gericht immer verlieren!

Auskunft über Verkäufe bzw. Deine Accounts, um an die Karten heranzukommen, brauchst Du natürlich nicht machen. Warum auch. Wenn Du die bekannt geben würdest, wären die Karten neben die von Dir selbst gekauften Karten gesperrt. Achja, das Geld für die gesperrten Karten bekommst Du natürlich nicht zurück. Daher wäre eine Bekanntgabe Deiner Verwandten/Freunden doppelt teuer.
Du kannst sie später nicht verkaufen und verlierst das Geld für die Karten.


Fazit, ohne den genauen Text des Schreibens zu kennen: Unterlassungserklärung sofort unterschreiben und zurücksenden. Wenn dort irgendetwas mit Kosten drinnen steht: Durchstreichen. Natürlich nicht die Strafe bei Wiederholung des "Vergehens".

Die Anwaltsgebühr ist fast immer verhandelbar. Richte Dich aber aufgrund der Vielzahl Deiner Angebote auf 1000 Euro +-200 Euro ein!

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von magicsh am 29.06.2011 15:12
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
Ob nun die Auktionen von eBay, von Ihnen oder vom Anwalt gesperrt wurde, ist völlig unerheblich.

Der gute Wille spielt bei Anwälten, die Geld verdienen wollen und im Namen des Veranstalters abschrecken wollen, keine Rolle!

Den guten Willen können Sie im Streit um die Höhe der Kosten benennen, spielt aber höchstens eine Nebenrolle!

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von magicsh am 29.06.2011 16:21
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
Hallo,

danke für die konstruktiven letzten beiden Beiträge.

Was aus meiner Sicht für mich spricht: eBay hat recht schnell 2 Auktionen aufgrund des Logos sperren lassen. Dadurch sah ich, dass ich einen Fehler gemacht habe. Eine weitere Auktion konnte ich dann selber noch raus nehmen. Die anderen jedoch nicht mehr, da sie nur noch weniger als 12 Std Laufzeit hatten und ich somit nichts tun konnte. Mein Wille den Fehler auszumerzen war also vorhanden. Ich habe dann neue Auktionen eingestellt, da ich davon ausging bzw hoffte, die restlichen Auktionen mit Logos werden ebenfalls von Ebay gestrichen. Leider war dem nicht so.

In den letzten Jahren habe ich nie Karten verkauft. Somit hoffe ich nicht, dass das bei mir als "gewerbliches Handeln" betrachtet wird.

@ olro01: Brief von Lichte ist noch nicht angekommen. Ich halte dich aber gern auf dem Laufenden. Woher kennst du Lichte bzw. was für Erfahrungen hast du mit Lichte gemacht?

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von muse85 am 29.06.2011 16:21
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
quote:
Unterlassungserklärung sofort unterschreiben und zurücksenden.

Nein!

quote:
Wenn dort irgendetwas mit Kosten drinnen steht: Durchstreichen. Natürlich nicht die Strafe bei Wiederholung des "Vergehens".

Eben. Woher soll der Laie wissen, was er nun streichen kann/sollte oder nicht? Da hilft nur ein Anwalt, wenn man sich nicht zufällig gut damit auskennt.

quote:
Du kannst sie später nicht verkaufen

Ach wat. Warum sollte denn der Veranstalter berechtigt sein, Dritte, die seinen AGB niemals zugestimmt haben, trotz Tickets nicht zur Veranstaltung zuzulassen, nur weil ein Erstkäufer gegen eben diese AGB verstoßen haben soll? Dazu gibt es doch überhaupt keine Rechtsgrundlage.

quote:
Somit hoffe ich nicht, dass das bei mir als "gewerbliches Handeln" betrachtet wird.

Doch, das ist bei der Anzahl problemlos zu verargumentieren. Außer du warst ein Sammelbesteller, dessen 18 Freunde zufällig alle gleichzeitig an EHEC erkrankt sind.

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von Snoop Pooper Scoop am 29.06.2011 18:19
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
Also ich habe bisher mit Lichte nie was zu tun gehabt. Aber Google verät schon einiges über die.

Ich selber habe heute das Einschreiben von Lichte bekommen und habe morgen einen Termin beim Anwalt.

Schau ma mal was der sagt.

Das einzige was die mir ankreiden können ist die Sache mit dem Logo.

Auktionen wurden von eBay abgebrochen. Und einen professionellen Kartenshop habe ich auch nicht.

Halte Euch auf den Laufenden.



von guest-12323.09.2011 20:00:34 am 29.06.2011 20:39
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
@ olro01: Wurden alle deine Auktionen von eBay abgebrochen? Bei mir nur 2, eine weitere konnte ich selber abbrechen und die anderen 6 nicht mehr, weil die Restlaufzeit unter 12 Std betrug und dann ein Abbruch nicht mehr möglich war.

Ich habe heute auch mit einem Anwalt telefoniert. Er hat mir geraten keine selbst verfasste Unterlassungserklärung (UE)aufzusetzen, sondern das in professionelle jurstische Hände abzugeben.

Nun schwanke ich: gleich an den Anwalt abgeben oder selber ein kurzes Schreiben aufsetzen, in welchem ich für die Zukunft davon absehe, Rammstein Konzertkarten zu verkaufen oder deren Logo in einer Auktion zu verwenden. Die weiteren Punkte - Offenlegung der Auktionsdaten und Einwillung, dass ich für Schadenersatzansprüche und Anwaltskosten aufkomme - werde ich nicht in die UE aufnehmen. Das entspricht ja einem vollen Schuldeingeständnis und dann wäre ich der anderen Partei ausgeliefert...)


von muse85 am 29.06.2011 20:52
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>Rammstein Tickets b. Ebay verkauft - Schadenersatz
@von Muse85
Ich selber habe nur 2x2 Karten reingestellt. Und die beiden Auktionen wurden von eBay abgebrochen.

So bin dann zurück von meinem Anwalt.
Auf jedenfall NICHT deren Unterlassungs Erklärung unterschreiben. Dies ist gleich ein Schuldeingeständniss.

Mein Anwalt prüft derzeit den Sachverhalt und setzt heute spätetens morgen für mich eine UE auf. Von einer Selbstgeschriebenen UE rät mein Anwalt ab. Ich vertraue Ihm da mal da ich ihn schon etwas länger kenne.

Sollte jemand interesse an dieser UE haben, so bin ich bereit diese für 20 Euro zuzusenden. (Auch ich muss meinen Anwalt zahlen). Einfach anschreiben.

Des weiteren wird die ganze Sache wohl auf einen Vergleich hinauslaufen der sich auf den Urheberschutz bezieht. Und nur darauf. Alles weitere kann Lichte nicht geltend machen (So die Info zu meinem Fall, da es zu keinem Verkauf gekommen ist).

Ach so noch was.
Die UE ist übrigens sehr Wichtig. Vor Gericht hat sie mehr Gewicht als die Klage selber und wird höher Bemessen (Streitwert) als die eigentliche Klage.

Mehr von mir wenn ich weitere Infos habe


von guest-12323.09.2011 20:00:34 am 30.06.2011 13:28
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