Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Reiserecht » 

Rail&Fly.. der verpasste Flug

Von Rechtsanwalt Ralf Mydlak
28.7.2011 | Ratgeber - Reiserecht | 455 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Rail&Fly, Flugreise, Bahn, verpasster, Zug, Flugpauschalreise

Veranstalter muss Mehrkosten ersetzen

Reisende, die ein Rail & Fly-Angebot nutzen, können vom Reiseanbieter die Kosten erstattet verlangen, die ihnen infolge einer Verspätung des Zuges und eines dadurch verpassten Flugs entstanden sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. vom 28.10.2010 - Xa ZR 46/10)

Die Klägerin hatte eine Flugpauschalreise gebucht. Dabei nahm sie für die Anreise zum Flughafen ein von der Beklagten beworbenes Rail & Fly-Ticket in Anspruch. In den Informationsmaterielen zu diesem Ticket wurde unter anderem angegeben, dass die Zugfahrt zum Flughafen bereits im Preis enthalten sei. Wegen einer mehrstündigen Verspätung des Zuges verpasste die Klägerin den gebuchten Flug in Düsseldorf. Nach Rücksprache mit der Beklagten reiste sie mit der Bahn nach München, um von dort aus am nächsten Tag abzufliegen.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Ralf Mydlak
Berlin-Charlottenburg
53 Bewertungen
Arbeitsrecht, Familienrecht, Maklerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Für die ihr dadurch entstandenen Zusatzkosten und Aufwendungen für Unterkunft, Verflegung und Taxi verlangte sie von der Beklagten ersetzt. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof meint: Für den durchschnittlichen Reisenden habe die Beklagte den Eindruck vermittelt, sie biete den Transfer zum Flughafen als eigene Leistung an und wolle für den Erfolg einstehen. Indix für eine Eigenleistung sei der Umstand, dass der Bahntransfer im Gesamtpreis enthalten sei. Die Beklagte müsse für die Mehrkosten im Wege der Abhilfe nach § 651c BGB einstehen, da die Klägerin die Anreise mit dem Zug gemäß den Vorgaben der beklagten hinreichend sorgfältig geplant habe.

Rechtsanwalt Ralf Mydlak
Bismarckstraße 80
10627 Berlin
Tel.: 030/313 20 44 od. 45
Fax: 030/312 60 25
Mail: info@ruge-mydlak.eu
Web: http://www.ruge-mydlak.de
Blog: http://ramydlak.blogspot.com
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97924
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?