Räumungsklage wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2017 21:03:07
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumungsklage wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf

Hallo,
wir sind mittlerweile sehr verzweifelt. Wir leben nun seit 6 Jahren in der Wohnung und stehen kurz vor dem Hausbau. 2012 erhielten wir eine gefälschte Nebenkostenabrechnung ( unser Vermieter nahm eine alte Rechnung einer Abrechnungsfirma und "frisierte" die Zahlen, alles sehr unstimmig und falsch, zudem zu seinen Gunsten. Daraufhin einigten wir uns schriftlich auf eine Pauschalmiete und Nebenkosten. 2013 erhöhte er die Miete und senkte die NK, weil wir weniger verbrauchten.
Letztes Jahr Ende April verlangte er eine Mieterhöhung ab Mai, obwohl wir einen schriftlichen Vertrag von 2013 haben, dass wir keine Mieterhöhung mehr bekommen werden (er wusste, dass wir bauen wollen). Wir widersprachen fristgemäß mit dem Hinweis auf unseren Vertrag und baten um Nachweis, warum er die NK neben der Miete erhöhen will. Daraufhin rief er an und beschimpfte und beleidigte uns, drohte sogar, meinem Mann den Hals umzudrehen, wenn wir nicht zahlen oder wahlweise freiwillig ausziehen (er würde sonst auch dafür sorgen, dass wir ausziehen - andere Mieter ekelte er schon mit Methoden wir Heizung und Warmwasser abstellen im Winter, Schlüsselaustausch etc. raus).
Wir waren ziemlich verängstigt (wir haben zudem ein kleines Kind) und riefen die Polizei und baten um Rat. Diese rieten uns, eine Anzeige wegen Bedrohung zu stellen, was wir auch taten. Wir hatten die Hoffnung, dass der Warnschuss ausreichend wäre und verfolgten die Anzeige nicht weiter. Daraufhin kam im Juni die Kündigung wegen Eigenbedarf für seine Töchter. Auch hier widersprachen wir, da wir wussten, dass seine Töchter hier nicht mehr hinziehen wollen, die eine studiert und die andere geht gerne auf Reisen (beide Anfang 20). Unser Vermieter schaltete dann einen Mediator ein, der mit uns verhandeln sollte und zog seine Kündigung zurück. Wir boten an, freiwillig mehr Miete zu zahlen, dafür aber in Ruhe gelassen zu werden bis zu unserem Auszug, vorraussichtlich Ende 2017 / Mitte 2018. Der Mediator unterbeitete ihm unseren Vorschlag, jedoch rastete unser Vermieter dann aus und bedrohte den Mediator und drohte vor ihm auch wieder, meinen Mann um die Ecke bringen zu lassen / kalt zu machen. Zudem verfolgte er meinen Mann nachts um 23.30 Uhr bis nach Hause mit dem Auto ohne Licht und filmte ihm dann, als er sich vor sein Auto stellte, so dass mein Mann nicht aussteigen konnte (im Video gab er zu, ihn zu stalken).
Daraufhin gingen wir erneut zur Polizei und baten um Rat, da wir um die Aggresivität unseres Vermieters wussten (im Übrigen wohnt er nicht mehr mit im Haus und anfänglich war unser Verhältnis auch freundschaftlich).
Die Polizei riet uns zu Gewaltschutzanträgen, was wir auch wahrnahmen und die auch bewilligt wurden am gleichen Tag.
Es kam dann im Januar diesen Jahres zur Anhörung, wo wir einen Vergleich aushandelten, dass wir uns gegenseitig in Ruhe lassen. Die Richterin meinte auch, dass wir uns ja nicht begegnen müssen, da wir nicht in einem Haus wohnen und Korrespondenz läuft über Anwälte (mehr wollten wir ja von Anfang an nicht).
Im November letzten Jahres kündigte er uns erneut mit Hilfe eines Anwalts, wieder auf Eigenbedarf. In der Zwischenzeit erfuhren wir vom Mediator, dass unser Vermieter ihm anfangs vertraulich mitteilte, der Eigenbedarf sei nur vorgetäuscht um uns aus der Wohnung zu bekommen, dies bestätigten auch die Töchter.

Nun haben wir heute die Räumungsklage erhalten, wieder wegen Eigenbedarfs und der von uns gestellten Strafanzeige.
Uns wird nachgesagt, dass wir die Drohungen von ihm nur erfunden hätten (obwohl es auch Zeugen gibt) und ihm das zerrüttete Mietverhältnis nicht zuzumuten sei (wobei er die Zerrütung verursacht hat).

Wir haben immer in den ganzen Jahren versucht diplomatisch mit ihm umzugehen und Lösungen zu finden (meist zu seinen Gunsten), nur sind wir jetzt am Ende.
Ich bin selbständig, habe mein Büro zuhause, zudem bin ich junge Mutter und wir stehen kurz vor dem Hausbau (vorraussichtlich im Herbst diesen Jahres).
Kann uns da wirklich ein Umzug zugemutet werden?? Wir haben immer unsere Miete bezahlt, gehen sehr pfleglich mit der Wohnung um und sind leise. Wir haben uns nie etwas zuschulden kommen lassen.
Unser Vermieter sagt auch ganz klar, dass ihn deutsche Gesetze und deutsches Recht nicht interessieren. Er will uns nur raushaben, weil wir nicht das gemacht haben was er wollte ( Mieterhöhung, trotz vertraglicher Einigung).

Was können wir tun? Haben wir eine Chance bei Gericht?

Für Tips wäre ich sehr dankbar...

LG, Phoenix1004

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von phoenix1004):
Was können wir tun? Haben wir eine Chance bei Gericht?

Für Tips wäre ich sehr dankbar...

Anwalt für Mietrecht aufsuchen und diesen seinen Job machen lassen.

Leider ist einiges an der Darstellung unnötig, dafür fehlen diverse Informationen. Ich glaube nicht, dass man so wirklich etwas zu den rechtlichen Aussichten sagen kann.

Beispiel:
Zitat (von phoenix1004):
Nun haben wir heute die Räumungsklage erhalten, wieder wegen Eigenbedarfs und der von uns gestellten Strafanzeige.

Eine Räumungsklage macht nur dann Sinn, wenn es vorher eine Kündigung gegeben hat. Die Darstellung klingt so, als ob es zwei Kündigungen gab: Eine wegen Eigenbedarf und eine wegen irgendwelcher Vertragsverletzungen. Wenn dies ordentliche Kündigungen waren, so kann die Kündigungsfrist aus einer Novemberkündigung noch nicht abgelaufen sein. Denn die beträgt bei 6 Jahren Mietzeit 6 Monate.

Da ist also einiges unsauber bzw. missverständlichen formuliert. Entweder du versuchst, die ganze Vorgeschichte wegzulassen und nochmal deutlich zu schreiben, wann aus welchen Gründen und mit welcher Frist gekündigt wurde. Oder (meiner Meinung nach besser) du wendest dich gleich an einen Anwalt und nimmst alle Unterlagen mit. Der wird das dann schon auseinander puzzeln können.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.02.2017 21:03:07
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für deine Antwort.
Die erste Kündigung erfolgte wegen Eigenbedarf und vorsorglich wegen dee gestellten Strafanzeige im Mai am 01.06. zum 31.08., nachdem wir der Mieterhöhung widersprochen haben.
Diese Kündigung nahm er dann im August zurück mit der Frage, wann wir dann grundsätzlich ausziehen. Wir gaben Ende 2017 an wegen des Hausbaus und baten dann, um ihm entgegen zu kommen, von uns aus eine Mieterhöhung an.
Die nahm er nicht an, sondern kündigte im November erneut durch einen Anwalt wegen Eigenbedarf fristlos bzw. vertragsgemäß zum 30.04.2017. Der widersprachen wir natürlich auch. Und nun die Räumungsklage, eingereicht gleich nach der Anhörung bei Gericht, wo wir uns auf einen Vergleich einigten bzgl der GewaltschutzAnträge.

Wir haben nie den Vertrag verletzt.

Wir werden jetzt auf jeden Fall anwaltlich dagegen vorgehen.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von phoenix1004):
Kann uns da wirklich ein Umzug zugemutet werden?

Ja und nein,
denn die ganze Schilderung ist mehr als nur Schwammig:
Zitat (von phoenix1004):
Letztes Jahr Ende April verlangte er eine Mieterhöhung ab Mai, obwohl wir einen schriftlichen Vertrag von 2013 haben, dass wir keine Mieterhöhung mehr bekommen werden (er wusste, dass wir bauen wollen).

Nun zwischen einem Wunsch zu bauen und in die Realität das um zu setzen sind Welten.
Ist man überhaupt jetzt Eigentümer eines Baugrundstück?
Alles andere sind nicht beweisbare Dinge mit der Tochter, welche vor Gericht vermutlich klar versichern wird, sie wolle einziehen.
Sollte man jetzt allerdings schon die Finanzierung stehen haben, ein Grundstück, dann kann es gut sein, das ein Gericht das als nicht zumutbar ansieht.
Nur mit Absichtserklärungen wird man da nicht argumentieren können, ich kenne ja selbst Möchtegernhäuslesbesitzer welche den Traum schon 10 Jahre und mehr haben, aber an der Umsetzung fehlt es.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.02.2017 21:03:07
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben letztes Jahr im Juni ein Grundstück erworben und die Erschließung erfolgt dieses Frühjahr.
Mit der Baufirma haben wir einen Aufstelltermin voraussichtlich im Oktober. Finanzierung steht, wir warten nur auf das Ok, dass es losgehen kann.
Wir wollen ja auch so schnell wie möglich dann ausziehen, aber ins Haus und nicht kurz vorher nochmal in eine Wohnung.

-- Editiert von phoenix1004 am 08.02.2017 19:16

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich sehe das wie 0815Frager, weiterhin besteht die Möglichkeit das Verfahren .... zeitlich etwas auszudehnen, das müssten Sie aber mit Ihrem Anwalt, den Sie unbedingt !! beauftragen sollten, besprechen. Dieser wird alle notwendigen Strippen ziehen. So ein Räumungsverfahren kann ziemlich flott und auch ziemlich langsam laufen.

Wie war denn der Ausgang des Strafverfahrens?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von phoenix1004):
Mit der Baufirma haben wir einen Aufstelltermin voraussichtlich im Oktober.

Was ist ein Aufstelltermin?
In der Regel gibt es den Baubeginn und den Fertigstellungstermin, entweder verbindlich oder unverbindlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.02.2017 21:03:07
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Strafanzeige wurde nicht weiter von uns verfolgt, weil wir eigentlich unsere Ruhe haben wollten und nochmal versucht haben auf ihn zuzugehen um uns gütlich zu einigen. Demnach wurde die Anzeige fallen gelassen.

Allerdings hat er momentan noch mehrere Strafverfahren zusätzlich laufen (von anderen) wegen schwerer Körperverletzung und Betrug (Fälschung von Urkunden / NK-Abrechnungen etc.). Er ist polizeilich bekannt...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.02.2017 21:03:07
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir bauen ein Fertighaus, der Aufstelltermin ist für Oktober angedacht, 3 Monate später dann Einzug.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von phoenix1004):
Hi, danke für deine Antwort.
Die erste Kündigung erfolgte wegen Eigenbedarf und vorsorglich wegen dee gestellten Strafanzeige im Mai am 01.06. zum 31.08., nachdem wir der Mieterhöhung widersprochen haben.
Diese Kündigung nahm er dann im August zurück mit der Frage, wann wir dann grundsätzlich ausziehen. Wir gaben Ende 2017 an wegen des Hausbaus und baten dann, um ihm entgegen zu kommen, von uns aus eine Mieterhöhung an.
Die nahm er nicht an, sondern kündigte im November erneut durch einen Anwalt wegen Eigenbedarf fristlos bzw. vertragsgemäß zum 30.04.2017. Der widersprachen wir natürlich auch. Und nun die Räumungsklage, eingereicht gleich nach der Anhörung bei Gericht, wo wir uns auf einen Vergleich einigten bzgl der GewaltschutzAnträge.

Wir haben nie den Vertrag verletzt.

Wir werden jetzt auf jeden Fall anwaltlich dagegen vorgehen.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen?


Also endweder fehlen da irgendwelche Sachen oder der Vermieter ist selten dämlich...

Wenn im November wegen EIGENBEDARF zum einen fristlos, aber auch zum 30.4.2017 gekündigt wird, muss sich der Vermieter schonmal vorhalten lassen, wann (und damit auch schon ob überhaupt) denn nun der Eigenbedarf besteht.

Weiterhin ist eine Kündigung, die im November eingeht wohl kaum fristgemäß für den 30.4.2017 gestellt werden (allerhöchstens vielleicht am Anfang des Monats).

Mit der Vorgeschichte (auch bezüglich des durch ihn zerrütteten Mietverhältnisses) könnte es sogar so ausgehen, dass er euch den kompletten Umzug in eine neue Wohnung bezahlen muss und ihr widerum ein fristloses Kündigungsrecht habt, aber das bekaspert ihr wirklich am besten mit einem Anwalt (und zwar nicht irgendein Anwalt sondern ein Fachanwalt für Mietrecht).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.02.2017 21:03:07
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hinweise.
Die ganze Sachlage und die Begründungen des Vermieters haben von Anfang an nicht gestimmt, er widerspricht sich immer wieder u.a. in den zeitlichen Abläufen.
Zudem hat er vor Zeugen gesagt, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist, auch die Töchter haben dies bestätigt. Der Zeuge würde für uns aussagen (der Mediator).
Jetzt gibt es angeblich Stellungnahmen der Töchter, dass der Eigenbedarf besteht.
In der Kündigung vom 01.06. steht, dass seine eine Tochter sich vom Freund getrennt hat und ihre Wohnung nicht mehr alleine zahlen kann. Im Juni hat sie im Internet öffentlich eine Mitbewohnerin gesucht und gefunden. In der Räumungsklage gibt er aber an, sie hätte die Wohnung wegen uns im Mai anmieten müssen. Da gab es aber noch gar keine Kündigung.
Diese Tochter studiert und hat die Wohnung in der Nähe der Uni angemietet, wir wohnen aber über 50km entfernt in einem Dorf ohne gute Anbindung zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

Des Weiteren hat sich unser Vermieter 2015 ein zweites großes Haus gekauft, in dem die Töchter auch schon mit gewohnt haben.

Die zweite Tochter reist viel, war ein Jahr in Australien, dann ein halbes in Spanien und will demnächst nach Canada und arbeitet jetzt um dafür zu sparen.



Ich telefoniere morgen mit dem Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Evtl. gibt es ja die Möglichkeit die Aufstellung des Hauses zu forcieren. Auf der anderen Seite, muss der Vermieter den Eigenbedarf ja auch erst mal nachweisen im Räumungsverfahren. Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Noch ein Hinweis: Ein Teil der Diskussion ging um einen Widerspruch wegen besonderer Härte (§ 574 BGB ). Ein doppelter Umzug kann eine solche besondere Härte sein. Dabei ist aber unbedingt auf die Frist in § 574b BGB zu achten. Wenn die Kündigung zum 30.4.2017 erfolgte, dieser Termin korrekt berechnet wurde und auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde, dann läuft diese Frist Ende des Monats ab. Von daher bitte dringend den Anwalt auch dazu befragen und notfalls hilfsweise einen Widerspruch wegen besonderer Härte schreiben. Damit hält sich der Mieter diese Tür offen, sollte die Eigenbedarfskündigung tatsächlich ausreichend begründet sein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Zitat:
Die nahm er nicht an, sondern kündigte im November erneut durch einen Anwalt wegen Eigenbedarf fristlos


Wie soll das denn funktionieren?
Auf die Begründung einer fristlosen Eigenbedarfskündigung bin ich mal gespannt.
Wenn die Begründung sich hier schon widerspricht oder unvollständig ist, sieht es für den Vermieter sehr schlecht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wie soll das denn funktionieren?
Auf die Begründung einer fristlosen Eigenbedarfskündigung bin ich mal gespannt.
Wenn die Begründung sich hier schon widerspricht oder unvollständig ist, sieht es für den Vermieter sehr schlecht aus.

Angeblich wurde die Kündigung von einem Anwalt geschrieben. Von daher vermute ich (auch aus dem Rest der Darstellung), dass der Teilnehmer ein wenig mit den unterschiedlichen Kündigungen durcheinander gekommen ist. Aber das wird ein Anwalt schon entwirren können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.