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Räumungsklage einer Mietwohnung - Vorgehen und Kosten

Von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner
2.7.2012 | Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht | 975 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Räumungsklage, Miete, Mietwohnung, Kündigung, Kosten

Ratgeber Mietrecht - Räumung einer Wohnung

Eine Räumungsklage wird notwendig, wenn der Mieter trotz Aufforderung und wirksamer Kündigung nach Fristablauf nicht freiwillig aus der Mietwohnung auszieht.

1. Anspruch auf Räumung durch Beendigung des Mietverhältnisses

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Daniel Baumgärtner
Leipzig
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Ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung als Hauptgründe für eine Beendigung

Ein Recht zur Räumung der Wohnung besteht nur, wenn das Mietverhältnis beendet wurde. Eine Beendigung tritt ein, wenn der Mietvertrag durch Zeitablauf endet oder wirksam gekündigt wurde. Die ordentliche Kündigung ist dabei an Fristen gebunden. Bei außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen sind die Gründe im Kündigungsschreiben zu benennen. Die Kündigung muss zudem schriftlich erfolgen.

2. Klage vor zuständigem Gericht

Zuständig für Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnis ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich die betreffende Wohnung befindet.

In der Räumungsklage müssen sämtliche zu räumende Flächen angegeben werden, so z.B. auch Keller und sonstige Nebenräume der Wohnung. Zusätzlich ist der Anspruch auf Räumung zu begründen und damit die Beendigung als Voraussetzung zu benennen und die Gründe hierfür mitzuteilen. Bei Bestreiten muss dann auch der Zugang und das Vorliegen der Kündigungsgründe bewiesen werden, so dass es sich bereits im Vorfeld empfiehlt möglichst beweissicher zu dokumentieren, dass z.B. Zahlungsrückstände bestehen und die
Kündigung dem Mieter auch unter Benennung der Gründe und schriftlich zugegangen ist (Vorlage des Kündigungsschreibens in Kopie, Einschreiben Rückschein, Zeugen, Mieterbestätigung usw.).  

3. Kosten einer Räumungsklage

Die Kosten einer Räumungslage bemessen sich nach der Miethöhe. Die Anwaltskosten betragen bei einer Nettomiete von 500,00 EUR im Monat (Jahresnettomiete 6.000 EUR) für die gerichtliche Tätigkeit ca. 1.000 EUR, die Gerichtskosten 408,00 EUR. Bei der Berechnung richtet sich deren Höhe nach der jeweiligen Jahresnettomiete, je höher diese ist, je höher sind auch die zu zahlenden Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren.

Die im Prozess unterlegene Partei hat dann grundsätzlich auch die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen.

Nach Verurteilung durch das zuständige Amtsgericht erhält der Vermieter einen Räumungstitel, sollte der Mieter dann immer noch nicht ausgezogen sein, so kann er mit diesem Titel durch einen Gerichtsvollzieher die
Räumung der Wohnung vollziehen lassen kann.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner
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