Hallo Experten!
Wir wohnen in einer Mietwohnung mit 2x sechs Parteien(zwei separate Eingänge) Auf dem Grundstück des Hauses befindet sich ein Privatparkplatz für alle zwölf Mieterparteien für den jeder Mieter extra zahlt. Auf dem Parkplatz ist Platz für ca. 20 Fahrzeuge. Nun meine Frage. Wir bezahlen über die Mietnebenkosten für den Winterdienst. Das die Wege zur Haustür freigeschoben werden sollte ist klar. Nur wie sieht es mit dem Parkplatz aus? Dazu kommt, das man definitiv über den Parkplatz zu den Mülltonnen MUSS. Ist es nicht auch hier die Pflicht des Vermieters einen Weg zu den Tonnen zu räumen?
Vielen Dank für die Hilfe!!!!!
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Räumpflicht!?!
9. Februar 2010
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Frage vom 9. Februar 2010 | 09:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Räumpflicht!?!
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#1
Antwort vom 9. Februar 2010 | 09:40
Von
Status: Schüler (493 Beiträge, 85x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 9. Februar 2010 | 10:28
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
quote:Und zwar wohl exakt für die Fläche die jetzt geräumt werden!
Wir bezahlen über die Mietnebenkosten für den Winterdienst.
Werden mehr Flächen geräumt steigen eben die Kosten für den Winterdienst bzw. wären dann von den Nutzern des Parkplatzens anteilig zu tragen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Februar 2010 | 04:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Wir bezahlen über die Mietnebenkosten für den Winterdienst.
Ist dieser Winterdienst im Umfang irgendwo deklariert?
quote:
ist es nicht auch hier die Pflicht des Vermieters einen Weg zu den Tonnen zu räumen?
Meines erachtens ja, da zur ordnungsgemäßen Nutzung der Mietsache auch eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit gehört. Dazu gehört auch die gefahrlose Nutzung der Müllentsorgung.
Das räumen der Parkplätze könnte je nach Mietvertrag auch zur ordnungsgemäßen Nutzung der Mietsache gehören.
Wobei die Kosten dann natürlich entsprechend der Leistung angepasst werden.
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