Leserwertung:
1167 Aufrufe
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Räuberischer Diebstahl
--- editiert vom Admin
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Räuberischer Diebstahl
Welchen Unterschied macht das, wenn ich fragen darf?
von guest-12316.03.2010 20:00:23 am 14.03.2010 11:33
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Räuberischer Diebstahl
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich rate Ihnen zunächst mal den konkreten Vorwurf abzuwarten.
Sollte man Ihnen einen Diebstahl vorwerfen, so halte ich es nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung für überzogen/zu teuer einen Strafverteidiger zu beauftragen. Sollte Ihnen (wovon nach Ihrer Sachverhalstdarstellung nicht auszugehen wäre) ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen werden sieht die Sache vollkommen anders aus.
-----------------
"Rechtsanwaltskanzlei Stark
Hindenburgstr.15
78467 Konstanz
Tel.: 07531 / 36 22 173
Fax.: 07531 / 36 22 174
www.stark-kanzlei.de"
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Online Rechtsberatung Strafrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop