Räuberische Erpressung|Bedrohung Jugendstrafrecht

6. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hennako
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Räuberische Erpressung|Bedrohung Jugendstrafrecht

Hi,

Ich und ein Kumpel haben ziemliche ******* gebaut.
Wir brauchten Geld, haben also einen Typen angerufen und ich hab ihn gefragt ob er uns Geld leihen kann. Erst meinte er ja, dann doch nein. Mein Kumpel hat das ziemlich sauer gemacht also meinte er dass wir ihn kaputt schlagen wenn er uns das Geld nicht geben will. Daraufhin hat er aufgelegt. Wir haben dann kurz überlegt und gemerkt dass das ziemlich Stress geben kann, haben also angerufen um uns zu entschuldigen. Dann ist die Mutter rangegangen und meint wenn wir das noch einmal machen sie zur Polizei geht, ohne uns auch nur einmal zu Wort kommen zu lassen. Dann hat sie auch wieder aufgelegt.
Nach einer Stunde haben wir dann wieder angerufen, und wir wurden direkt mit einem Polizeibeamten verbunden. Dieser wusste an Hand der festnetznummer meines Kumpels sofort den Namen und mein Kumpel hat dann auch meinen Namen gesagt, weil er sich eine falschaussage nicht mehr leisten kann.

Der sehr geehrte Polizeibeamte sagte uns dann, dass das räuberische Erpressung in Tateinheit mit Bedrohung wäre. Dann durften wir uns noch kurz entschuldigen, um eventuell die Bestrafung zu mildern.


Nun wüsste ich gerne, was da auf uns zukommen kann.
Ich bin grade 14 geworden, hab keinerlei vorstrafen. Ich war nur mit 13 einmal bei der Polizei wegen Sachbeschädigung, aber dieses wird ja unter 14 noch nicht in die Akte eingetragen bzw. sobald man 14 wird wieder gelöscht, oder?
Mein freund ist 16 Jahre alt und hat schon diverse vorstrafen. Was kann ich leider nicht genau sagen. Aber sind schon mehrere und er hatte auch schon Sozialstunden.

Also was kann da auf uns zukommen?
vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße.

PS: Ja wir wissen beide, dass wir es selber Schuld sind, bevor jetzt wieder sowas kommt. Wir sind keine dummen Hauptschüler! ;)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

"wir haben angerufen" - quasi als Sprechchor oder wie? Ich sehe Deine Tatbeteiligung irgendwie nicht. Wenn der Jugendrichter Dich für schuldig hält, wirst Du wohl mit Sozialstunden davonkommen - Dein Kumpel eher nicht mehr (Jugendarrest, Jugendstrafe - alles drin, kann man aber nicht genau sagen, ohne die Vorbelastungen Deines Kumpels zu kennen.
Und egal auf welcher Schule Du bist - das war sowas von unschlau, um es mal freundlich zu formulieren...

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
...Jugendstrafe...


Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe auch einer Jugendstrafe zur Bewährung setzt aber schädliche Neigungen zwingend zum Zeitpunkt der Tat und zum Zeitpunkt des Urteils voraus, nach dem bisherigen Sachvortrag kann ich dies nicht erkennen, auch wenn dieser etwas unvollständig ist,und die genauen Vorbelastungen nicht bekannt sind.

Aber grundsätzlich hat Kollege Mümmel recht, ich würde auf Sozialstunden tippen,



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonsengnim
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
ich bin Referendarin für das Fach Politik an Real- und Hauptschulen.Ich hoffe, dass Sie mir helfen auch wenn es sich bei meinem Anliegen um keine direkte Betroffenheit handelt.

Ich möchte das Thema Jugendstrafrecht im Unterricht behandeln und eine Jugendgerichtsverhandlung kreieren die möglichst realistisch ist. Die Schüler sollen zu dem Fall ein Gerichtsurteil fällen und hierbei zws. Zuchtmittel oder Jugendstrafvollzug entscheiden. Ich mir folgendes Fallbeispiel überlegt: Ein bereits vorbestrafter Jugendlicher ("keine schwerwiegenden Straftaten") bedroht einen anderen Jugendlichen mit einem Schlagring und entwendet ihm damit sein Handy. Würde die Anklage "nur" räuberische Erpressung lauten? Was wäre wenn der Täter noch, dass Opfer leicht verletzt hätte? Würde die Anklage dann "nur" noch mit Körperverletzung ergänzt werden? Es ist für mich wichtig, dass mein Fall ein Grenzfall von Zuchtmittel (eventuell Jugendarrest viele Sozialstunden mit Geldstrafe?) oder Jugendstrafe darstellt.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Liebe Grüße

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5x Hilfreiche Antwort

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