Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Radmuttern gelöst = Versuchter Totschlag?

Hallo,

wegen was wird normalerweise ermittelt, wenn Jemandem am Auto die Radmuttern gelöst wurden? Wegen versuchtem Totschlag?

Angenommen das Opfer bemerkt das vor der Fahrt und kann die Radmuttern noch fest schrauben.

Angenommen, das Opfer geht dann zur Polizei und zeigt das an. Kann es dann passieren, dass das Fahrzeug des Opfers von der Polizei beschlagnahmt wird, um daran nach Spuren des Täters zu suchen?

Wir unterhielten uns über dieses Thema. Jemand sagte, er würde das nicht anzeigen, weil die Polizei sowieso nicht rausbekommen würde, wer der Täter war und es gäbe die Gefahr, dass das Fahrzeug als Beweismittel von den Ermittlungsbehörden eingezogen würde. Dann wäre er doppelt gestraft.

Wie soll Derjenige dann zur Arbeit kommen oder gar einfach um Lebensmittel zu kaufen, wenn das Opfer auf dem Land wohnt?

Ist das wirklich so, dass so ein Fahrzeug dann eingezogen werden könnte?

Gruss
Freeman

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
weil die Polizei sowieso nicht rausbekommen würde, wer der Täter war

wird ohne weitere Erkenntnisse schwer

Zitat (von freeman303):
es gäbe die Gefahr, dass das Fahrzeug als Beweismittel von den Ermittlungsbehörden eingezogen würde

halte ich für sehr unwahrscheinlich

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#2
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von teador):

Zitat (von freeman303):
es gäbe die Gefahr, dass das Fahrzeug als Beweismittel von den Ermittlungsbehörden eingezogen würde

halte ich für sehr unwahrscheinlich


Ist das eine Aussage, weil Du diesbezüglich Praxiswissen hast oder nur die Meinung eines Lesers?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Ist das eine Aussage, weil Du diesbezüglich Praxiswissen hast oder nur die Meinung eines Lesers?

Da wir hier in einem Meinungsforum sind, ist es nur eine Meinung eines Lesers. ;)

Relevant für die Einziehung sind zwei Punkte:
- Erkenntnisgewinn
- Schadensversursachung

Der Schaden wäre sehr groß (kein Auto), der Erkenntnisgewinn sehr klein (was für Spuren sollten dort sein? Zudem Fahrzeug im öffentlichen Raum und******rung ausgesetzt)
Es würde also nichts bringen.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Eingezogen wird hier nichts. Einziehung bedeutet, dass es komplett weg ist und bleibt.

Eingezogen werden können überhaupt nur Tatmittel (bzw. nach der neuesten Gesetzesänderung wäre es "Tatobjekt") die dem Täter gehören oder einem Dritten der mind. leichtfertig dazu beigetragen hat dass der Gegenstand Tatmittel oder Tatobjekt wurde.

Wenn überhaupt käme eine Beschlagnahme in Frage. Das ist was völlig anderes als Einziehung. Aber auch eine Beschlagnahme ist in diesem Fall mega-unwahrscheinlich.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Aber auch eine Beschlagnahme ist in diesem Fall mega-unwahrscheinlich.

Nö. Überhaupt nicht.
Seit DNA-Analytik zum Routineverfahren geworden ist (wie früher Fingerabdrücke) ist die Wahrscheinlichkeit, dass an den Rädern DNA-Spuren gesichert werden, sogar ziemlich hoch - auch gerade weil keine offensichtlichen anderen Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen.

Der Erkenntniswert wäre sogar ziemlich hoch. Denn erstens werden Radmuttern kaum zufällig von unbeteiligten Personen angefasst (wie z.B. Türklinken), d.h. eine DNA-Spur an der Radmutter hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Tatzusammenhang. Und die Tatsache, dass Räder der******rung ausgesetzt sind, ist auch eher günstig, denn wenn man dann trotzdem eine DNA-Spur findet, müsste die dann ja frisch (= wahrscheinlich vom Täter) sein. Außerdem sind kantige Gegenstände gute DNA-Spurenträger, da Hautschuppen besonders an Ecken und Kanten hängen bleiben.

Aber die Beschlagnahme würde nur so lange andauern, bis die Spuren gesichert sind (also nicht dauerhaft).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von freeman303):
Jemand sagte, er würde das nicht anzeigen, weil die Polizei sowieso nicht rausbekommen würde, wer der Täter war und es gäbe die Gefahr, dass das Fahrzeug als Beweismittel von den Ermittlungsbehörden eingezogen würde. Dann wäre er doppelt gestraft.


Wenn hier schon "versuchter Totschlag" in Betracht gezogen wird, sollte sich der Betreffende vielleicht weniger um die Verfügbarkeit seines Autos sorgen, sondern eher um seine körperliche Unversehrtheit. Der (noch unerkannte) Täter könnte es ja durchaus auf ihn persönlich abgesehen haben. Dann könnten weitere Anschlagsversuche drohen. Anderenfalls wäre es jemand, der wahllos Autos rausgreift. Wenn dann jemand anderes mit einem so manipulierten Auto verunglücken sollte, möchte ich nicht in der Haut desjenigen stecken, der hier keine Anzeige gemacht hat.

Wenn mit "versuchtem Totschlag" schon ein (versuchtes) Tötungsdelikt in den Raum gestellt wird, käme eher "versuchter Mord" infrage. Schließlich ist das Vorgehen heimtückisch und gemeingefährlich (Mordmerkmale). Ob es als vorsätzliches Tötungsdelikt gewertet werden könnte, hängt vom konkreten Fall ab (direkte Tötungsabsicht oder bewusstes billigendes Inkaufnehmen des Todes von Menschen).

Der Paragraph, der mir aber hier einfällt, ist § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr):

Zitat:
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.



-- Editiert von Felicite am 17.10.2017 04:57

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