Radikaler Stellenabbau bei Karstadt!

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Was müssen die von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer / Angestellten beachten?

Der Karstadt-Konzern gehört seit August zur Signa Holding des österreichischen Investors René Benko und der neue Eigner möchte schnellstmöglich für die Mitarbeiter gravierende Umstrukturierungen vornehmen. Wie in den letzten Wochen der Presse zu entnehmen war, plant die Karstadt GmbH einen massiven Stellenabbau von bis zu 2.000 Stellen. Vom Sanierungskonzept betroffen sind, nunmehr beschlossen, die Karstadt-Warenhäuser in Hamburg Billstedt und in Stuttgart, die Ende Juni 2015 ihre Pforten schließen sollen. Weiter trifft es zu diesem Datum auch die beiden auf junge Kundschaft ausgerichteten K-Town-Filialen in Göttingen und Köln. Zudem sollen die zwei so genannten Schnäppchencenter geschlossen werden - eines in Frankfurt (Oder) bereits Ende April und eines in Paderborn Ende Juni.

Ebenfalls im Gespräch ist die Filiale in Potsdam.

Rechte und Möglichkeiten als Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung

Viele als Arbeitnehmer bei Karstadt angestellte bangen somit um den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Doch was haben Sie als Arbeitnehmer / Angestellter für Rechte und Möglichkeiten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben?

Alle beschäftigten Arbeitnehmer bei Karstadt, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, haben das Recht auf normalen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Kündigung nur nach erfolgter Sozialauswahl möglich

Durch die Schließung nur einzelner Filialen wird der Betrieb von Karstadt fortbestehen, so dass auch der neue Eigentümer bei der Kündigung eines Beschäftigten nicht frei in seiner Entscheidung ist, welchem der betroffenen Arbeitnehmer er kündigen möchte. Auch der neue Eigentümer als Arbeitgeber muss die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nämlich an der sozialen Schutzbedürftigkeit auszurichten ( § 1 Abs. 3 KSchG).

Diese vorzunehmende Sozialauswahl wird dem Arbeitgeber Karstadt weiterhin erhebliche rechtliche Schwierigkeiten bereiten und eröffnet den betroffenen Angestellten die Möglichkeit der erfolgreichen Durchführung einer Kündigungsschutzklage. Bei der Durchführung der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber vergleichbare Arbeitnehmer in eine Reihenfolge bringen.

Merkmale der Sozialauswahl

Die Sozialauswahl richtet sich nach vier Merkmalen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • Lebensalter,
  • Unterhaltspflichten und
  • Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.

Betroffene Arbeitnehmer sollten Möglichkeit der Kündigungsschutzklage prüfen lassen

Wer eine Kündigung erhält, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Gerade Mitarbeiter, die schon länger bei Karstadt beschäftigt sind, sollten die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen, um sich zumindest im Rahmen eines Vergleichs auf die Zahlung einer Abfindung zu einigen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nach Erhalt der Kündigung schnell handeln müssen, denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Beschäftigte, die eine Rechtschutzversicherung haben, sollten in jeden Fall eine Kündigungsschutzklage erheben, weil diese ohne Prozesskostenrisiko auf diesem Wege ihre Rechte wahren können.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, ist Ihnen dringend anzuraten, sich umgehend an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden und sich anwaltlich beraten zu lassen.