Radfahrer sind nicht unsichtbar

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Jedenfalls nicht in Berlin bei Nacht

Das Amtsgericht Mitte hat in seinem Urteil vom 31.10.2006 (Az: 106 C 3072/06) entschieden, dass ein Radfahrer in einer Großstadt ohne Beleuchtung nicht unsichtbar ist. Der Unfall ereignete sich im Innenstadtgebiet von Berlin, wo zweifellos keine völlige Dunkelheit herrscht.

In Berlin wollte eine Autofahrerin aus ihrem Kfz aussteigen. Sie öffnete die Tür und es kam zum Unfall mit einem Radfahrer. Die Autofahrerin behauptete, der Radfahrer wäre ohne Licht gefahren. Das Gericht ging der Behauptung der Autofahrerin mit der obigen Begründung nicht weiter nach und sprach dem Radfahrer den vollen Schadensersatz zu.