Radfahrer anzeigen?

3. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
zottelhase123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Radfahrer anzeigen?

Hallo,

Bei uns in der Gegend gibt es eine Gruppe Radfahrer die sich wehement nicht an Verkehrsregeln hält. (provokant die Vorfahrt nehmen, nicht auf dem Radweg fahren obwohl Radwege-Benutzungspflicht herscht, Nebeneinander fahren, rote Ampeln missachen usw.).

Was kann man dagegen tun?
Anzeigen bringt vermutlich herzlich wenig, da Radfahrer ja kein Nummernschild zur Identifikation haben. Heute habe ich versucht nach einer brenzligen Situation(Vorfahrtsmissachtung 2 Radfahrer, danach komplette Vollbremsung meinerseits) die Radfahrer zur Rede zu stellen, doch die haben mich völlig ignoriert und sind weiter gefahren.
Nicht missverstehen, ich habe nichts gegen Radler im Allgemeinen, doch manche dieser Radler sehe ich mittlerweile als wirklich hohes Risiko im Straßenverkehr an.
Autofahrer werden anhand Ihres Nummernschildes bei ständigem Fehlverhalten irgedwann erwischt und durch Bußgelder entsprechend erzogen.
Mich würde jetzt interessieren was für Möglichkeiten für mich bestehen diese "Raudis" anzuzeigen.
Das zur Redestellen und dann ggfs. die Polizei rufen hat nicht funktioniert.

Ich freue mich über jede Rückmeldung.
Viele Grüße,


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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Mich würde jetzt interessieren was für Möglichkeiten für mich bestehen diese "Raudis" anzuzeigen. Können Sie jederzeit machen - da die jedoch nicht ermittelt werden können, ist das völlige Zeitverschwendung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

eine Art Kennzeichen wie bei denutos wäre wirklich wünschenswert, oder auch dass vermehrt Zivilpolizisten in den Städten mal darauf angesetzt werden Fahrradfahrer anzuhalten die ständig über rote Ampeln fahren...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Wenn sie sich wirklich immer Verkehrswidrig verhalten ,erledigt sich das irgendwan von selbst.Warum sich wegen anderen aufregen.
Das sind meistens ganz Dumme ,Ungebildete.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Wenn sie sich wirklich immer Verkehrswidrig verhalten ,erledigt sich das irgendwan von selbst.Warum sich wegen anderen aufregen.
Das sind meistens ganz Dumme ,Ungebildete.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von zottelhase123):
Hallo,

Bei uns in der Gegend gibt es eine Gruppe Radfahrer die sich wehement nicht an Verkehrsregeln hält. (provokant die Vorfahrt nehmen, nicht auf dem Radweg fahren obwohl Radwege-Benutzungspflicht herscht, Nebeneinander fahren, rote Ampeln missachen usw.).

Was kann man dagegen tun?
Anzeigen bringt vermutlich herzlich wenig, da Radfahrer ja kein Nummernschild zur Identifikation haben. Heute habe ich versucht nach einer brenzligen Situation(Vorfahrtsmissachtung 2 Radfahrer, danach komplette Vollbremsung meinerseits) die Radfahrer zur Rede zu stellen, doch die haben mich völlig ignoriert und sind weiter gefahren.
Nicht missverstehen, ich habe nichts gegen Radler im Allgemeinen, doch manche dieser Radler sehe ich mittlerweile als wirklich hohes Risiko im Straßenverkehr an.
Autofahrer werden anhand Ihres Nummernschildes bei ständigem Fehlverhalten irgedwann erwischt und durch Bußgelder entsprechend erzogen.
Mich würde jetzt interessieren was für Möglichkeiten für mich bestehen diese "Raudis" anzuzeigen.
Das zur Redestellen und dann ggfs. die Polizei rufen hat nicht funktioniert.

Ich freue mich über jede Rückmeldung.
Viele Grüße,


Unnötige Hexenjagt.
Man möchte den Radfahrern seine Meinung aufdrängen, nur ist das nicht deine Aufgabe.
Über recht und Unrecht urteilt nicht du, sondern unsere Gesetze und ihre ausübenden Organe.
Man kann das melden wenn einen das stört, und wenn aber nicht die erhoffen Reaktion der Rechtsmittel folgt, sollte man sich selbst vielleicht mal fragen ob man nicht zu pingelig ist.

Ich könnte mich auch jeden Tag über andere Autofahrer aufregen, die fahren total daneben. Nur ist es mir die Mühe nicht wert, hier irgendwelche Nachverfolgungen zu machen.

Der Straßenverkehr lebt von StVO §1 (1,2).
Daher sollte man dort Tolerant umgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von zottelhase123):
danach komplette Vollbremsung meinerseits) die Radfahrer zur Rede zu stellen,

Ich hoffe doch nicht, dass Sie die Vollbremsung gemacht haben, um die Radfahrer zum anhalten zu nötigen, oder?
Sonst könnten Sie sich auch durch diese Aktion ins eigene Bein geschossen haben...

Zitat (von zottelhase123):
Nebeneinander fahren,

Ist in Gruppen erlaubt und zugelassen.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
zottelhase123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die komplette Vollbremsung meinerseits war nötig um einen Unfall zu vermeiden. Die Radfahrer hatten Glück dass ich so schnell reagiert habe.
Das Fahren nebeneinander ist, soweit ich weiß, nur in größeren Gruppen erlaubt. Ich glaube kaum dass eine Größe von 2 Radlern aussreicht um die Radwegbenutzungspflicht zu ignorieren um nebeneinander auf der Straße zu fahren.
Meine Anfrage hier in diesem Forum dient dazu herauszufinden was für Schritte ich einleiten kann, um solche Gefahrensituationen, wie es die Radfahrer vorsätzlich verursacht haben, verhindern kann.

Aber ich sehe schon dass ohne Identifikation keine Chance besteht hier etwas zu verändern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Teilweise doch recht seltsame Sichtweisen hier....

Zitat (von Au-dee):
Man möchte den Radfahrern seine Meinung aufdrängen, nur ist das nicht deine Aufgabe.
Über recht und Unrecht urteilt nicht du, sondern unsere Gesetze und ihre ausübenden Organe.
Man kann das melden wenn einen das stört, und wenn aber nicht die erhoffen Reaktion der Rechtsmittel folgt, sollte man sich selbst vielleicht mal fragen ob man nicht zu pingelig ist.


Mir passiert es bald jeden morgen, dass irgendein Radler aus einer nicht vorfahrtsberechtigten Straße, ohne auch nur im Ansatz zu gucken, rechts abbiegt in der Annahme "passt schon".
Ich besitze die Fahrerlaubnis für alle Klassen, mit dem Motorrad ist es mir egal, fahr ich halt etwas weiter links, mit dem Auto wird es ärgerlich und mit dem LKW lebensgefährlich (nicht für mich!). Nur was ist wenn es NICHT passt?
Die Frage ob man nicht zu pingelig ist, beantwortet dann der Rettungswagen, wenn man dann einen Radfahrer der unvermittelt vor einem auf die Fahrbahn fährt über den Haufen gefahren hat?

Zitat (von Seb_Weniger):
Ist in Gruppen erlaubt und zugelassen.


Bei einem erkennbaren geschlossenen Verband von mindestens 16 Personen, ansonsten gilt § 2 Abs. 4 Satz 1 StVO „Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Ich mich auch.....

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
ansonsten gilt § 2 Abs. 4 Satz 1 StVO „Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Spitze zitiert!
Herzlichen Dank.
Woher geht es bei der Aussage des TEs hervor, dass es sich um eine kleine Gruppe handelt?

Zitat (von zottelhase123):
Bei uns in der Gegend gibt es eine Gruppe Radfahrer die sich wehement nicht an Verkehrsregeln hält.

Hier schreibt er nix von ner Gruppengröße!

Zitat (von zottelhase123):
Situation(Vorfahrtsmissachtung 2 Radfahrer, danach komplette Vollbremsung meinerseits) die Radfahrer zur Rede zu stellen, doch die haben mich völlig ignoriert und sind weiter gefahren.

Hier schreibt er: zwei Radfahrer. Dies könnte ein Teil der Gruppe gewesen sein.. Es könnte aber auch sein, dass die Gruppe heute ausnahmsweise mal nur zu zweit unterwegs war...

Zitat (von zottelhase123):
erlaubt. Ich glaube kaum dass eine Größe von 2 Radlern aussreicht um die Radwegbenutzungspflicht zu ignorieren um nebeneinander auf der Straße zu fahren.

Völlig richtig. Dass es sich dauerhaft nur um zwei Radler handelt, ging aus dem Eingangspost nicht hervor.


Zitat (von spatenklopper):
Ich mich auch.....

Herzlichen Glückwunsch.


Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Spitze zitiert!
Herzlichen Dank.


Bitte schön, gerne wieder wenn es hilft.

Zitat:
Woher geht es bei der Aussage des TEs hervor, dass es sich um eine kleine Gruppe handelt?


Wo geht aus der Schilderung des TE hervor, dass es sich um einen deutlich erkennbaren geschlossenen Verband handelt?

Zitat:
Hier schreibt er: zwei Radfahrer. Dies könnte ein Teil der Gruppe gewesen sein.. Es könnte aber auch sein, dass die Gruppe heute ausnahmsweise mal nur zu zweit unterwegs war...


Das ist vollkommen egal. Ein Teil einer Gruppe ist KEIN geschlossener Verband und wenn Nr.16 heute Durchfall hat und deswegen die Restlichen 15 allein fahren müssen, ist auch das kein geschlossener Verband mehr.

Zitat (von Seb_Weniger):
Ich empfehle mich.


Ich Ihnen https://dejure.org/gesetze/StVO/27.html

Zitat:
Herzlichen Glückwunsch.


Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wo geht aus der Schilderung des TE hervor, dass es sich um einen deutlich erkennbaren geschlossenen Verband handelt?

Wo geht aus der Schilderung des TE hervor, dass es sich um keinen erkennbaren geschlossenen Verband handelt?

Die einzige Aussage, die der TE dahingehend getroffen hat, lautet:
Zitat (von zottelhase123):
Bei uns in der Gegend gibt es eine Gruppe Radfahrer

Eine Gruppe können zwei Radfahrer sein..
Eine Gruppe kann sich aber auch aus zwanzig Radfahrern zusammen setzen.

Zitat (von spatenklopper):
Das ist vollkommen egal.

Eben nicht.
Der TE hat ein generelles Problem mit einer Gruppe Radfahrern... Über mehrere Tage im Jahr!
An dem Tag, an dem er zur Vollbremsung gezwungen wurde, waren halt nur zwei Radler unterwegs.
Niemand (außer der TE und die Radfahrer) weiß, ob es sich an diesem Tag um die gesamte Gruppe (also ob die Gruppe tatsächlich nur aus zwei Radfahrern besteht) unterwegs war oder eben nur ein kleiner Teil.

Zitat (von spatenklopper):
Bitte schön, gerne wieder wenn es hilft.

Tut es nicht, da es der Sache nicht beträgt...

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Eben nicht.


Und ob.
Auch eine Gruppe von 20 Radfahrern muss nicht zwangsläufig §27 der STVO genügen.

Zitat (von Seb_Weniger):
Tut es nicht, da es der Sache nicht beträgt...


Für Verständnisdefizite kann ich nu auch nix.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Auch eine Gruppe von 20 Radfahrern

Ab einer Gruppe von mehr als 15 Radlern gehört man zu einen Verband und darf nebeneinander fahren!

Zitat (von spatenklopper):
Für Verständnisdefizite

Die sehe ich hier eher bei Ihnen.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Ab einer Gruppe von mehr als 15 Radlern gehört man zu einen Verband und darf nebeneinander fahren!


Das ist schlicht und sehr ergreifend, kann zutreffen, so pauschal aber immer noch ganz einfach falsch. (!)
Ich empfehle nochmals https://dejure.org/gesetze/StVO/27.html

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das ist schlicht und sehr ergreifend, kann zutreffen, so pauschal aber immer noch ganz einfach falsch. (!)

Solange wir keine weiteren Informationen vom TE erhalten, muss man von der Pauschale ausgehen...
Ich gehe von einer Gruppe von mehr als 16 Radlern, die zu einem geschlossenen Verband gehören, aus.
Alles weitere kann der TE gerne durch weiteren Informationszufluss widerlegen.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
zottelhase123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die so gennante Gruppe handelt von Radlern die maximal zu viert unterwegs sind.



Der TE empfiehlt sich.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von zottelhase123):
Die so gennante Gruppe handelt von Radlern die maximal zu viert unterwegs sind.

Alles klar, dann ist hier das Fahren nebeneinander nicht zulässig.
Sie könnten Anzeige gegen Unbekannt stellen, detailliert beschreiben, wo die Radfahrer herfahren und hoffen, dass die Polizei sich "auf dich Lauer" legt...
Die Erfolgschancen sehe ich hier aber als sehr gering an.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat:
Alles klar, dann ist hier das Fahren nebeneinander nicht zulässig.


Diese pauschale Aussage ist falsch!
Siehe § 2 Abs. 4 StVo: Es darf nebeneinander gefahren werden, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Was eine Behinderung ist, darüber kann man natürlich trefflich streiten.
Wenn man zum Überholen jetzt einen Meter weiter nach links fahren muss, dann ist das noch keine Behinderung.
Wenn die Straße zu schmal ist, um dann noch mit dem nötigen Sicherheitsabstand zu überholen, dann schon.

Und noch ein paar Anmerkungen, auch wenn ich mir eigentlich mal geschworen habe nicht mehr über Radthemen zu diskutieren:
- Rote Ampeln missachten geht gar nicht!
- Vorfahrt missachten ist auch für Radfahrer keine Kavaliersdelikt.
- Ob ein Radweg benutzbar/zumutbar ist kann m.E. von der Straße aus nicht bestimmt werden. Es gibt inzwischen dutzende Urteile, die regeln, in welchen Fällen keine Benutzungspflicht vorliegt, obwohl ein "Blauschild" dasteht. Beschaffenheit des Weges, "straßenbegleitender" Weg, gleiche Vorfahrtsrechte, "Blauschilder" an allen möglichen Zufahrten, etc.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
darf nebeneinander gefahren werden, wenn der Verkehr nicht behindert wird.

Da der TE behindert wurde, ist das Radfahren nebeneinander nicht zulässig.
Nur von diesem Fall bin ich ausgegangen...
Weniger als 16 Radler, die keinem Verbund angehören und die andere Verkehrsteilnehmer behindern...

Ergo:
Zitat (von Seb_Weniger):
Alles klar, dann ist hier das Fahren nebeneinander nicht zulässig.


Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat:
Da der TE behindert wurde, ist das Radfahren nebeneinander nicht zulässig.


Vielleicht sollte sich der TE nochmal äußern, wie die Behinderung ausgesehen hat.
Ich würde da gerne zwischen "objektiver" und "subjektiver" Behinderung unterscheiden.
Es gibt Leute, die fühlen sich von Radfahrern an sich behindert ...

Ich bleibe dabei: Können nebeneinander fahrende Radler unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes überholt werden, dann ist das keine Behinderung.
Ich persönlich kann mir eine tatsächliche Behinderung nur auf sehr schmalen Straßen (wo ich eben nicht mehr vorbeikomme) oder aus seeehr breiten Straßen ( wo ich einen einzelnen Radfahrer mit dem nötigen Sicherheitsabstand überholen könnte, ohne in den Gegenverkehr zu kommen, zwei nebeneinander aber nicht mehr) vorstellen.

Und nur um das klar zu stellen: Ich bin selber kein "radikaler" Radler. Ich bin meistens alleine unterwegs, kann rot von grün durchaus unterscheiden und kenne auch die gängigen Vorfahrtsschilder. Radwege nutze ich, wenn sie sinnvoll und ungefährlich sind (und da kenne ich einige Beispiele, da würde ich noch lieber auf der Autobahn fahren als den Radweg zu benutzen).

Und im Auto regen mich die "Nebeneinanderfahrer" auch auf, weil sie ein höheres Maß an Aufmerksamkeit von mir erfordern. Das ist aber auch noch lange keine Behinderung ...

0x Hilfreiche Antwort

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