Guten Abend,
ich bin seit über 2 Jahren bei der BGV Rechtsschutzversicherung. Habe dort u.A, auch Arbeitsrecht abgedeckt. Mein Arbeitgeber hat mich gekündigt und versucht mich mit Restzahlungen übers Ohr zu hauen. Da er auf meine Forderungen nicht mal reagiert wollte ich zum Anwalt hin. Meine RSV will aber vorher alle Unterlagen bevor Sie überhaupt eine Eintrittspflicht bestätigt. Ist das ein normaler Ablauf? Da ich bis jetzt noch nie die Versichrung in Anspruch nehmen musste kenne ich die Abläufe nicht.
Dachte immer, beim Problem zum Anwalt und dieser macht dann den Rest.
Danke
RSV Eintrittspflicht
21. Februar 2017
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Frage vom 21. Februar 2017 | 18:44
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
RSV Eintrittspflicht
Probleme mit der Versicherung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 21. Februar 2017 | 19:32
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Dann danke ich für die Info.
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#3
Antwort vom 21. Februar 2017 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Grundsätzlich muss sich der Mandant darum kümmern das er die "Deckungszusage" für den Anwalt bekommt.
Dazu benötigt die Versicherung entsprechende Unterlagen, um zu prüfen, ob sie überhaupt verpflichtet wäre die Deckungszusage zu erteilen.
Es gibt auch Anwälte die das dem Mandanten abnehmen, aber das machen nicht alle.
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