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REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.

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REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.

moin allerseits!

fällt mir gerade beim lesen von der webseite REAL inkasso auf: "Enge Zusammenarbeit mit der Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft für die gerichtliche Beitreibung. Die Gesellschaft hat ihr Büro im gleichen Haus, ist aus- schließlich für uns tätig und mit unserer EDV online verbunden"

faktisch ist das dann doch eins - REAL = fülleborn und umgekehrt. und dann auch noch REAL als einziger auftraggeber von fülleborn.

was meint ihr? ist dann dnenn in dieser form überhaupt zulässig? denke da an § 43a BRAO usw.

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"Bässäwissä."

-- Editiert am 20.01.2011 09:07


von Zappelphilipp am 20.01.2011 09:07
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
Moin
Ist das eigentlich die HP von Fülleborn ?
http://www.ra-fuelleborn.de/html/tmg.html

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&;feature=related"


von thehellion am 20.01.2011 09:22
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
quote:
denke da an § 43a BRAO usw

Möglicherweise gehört die Kanzlei zu 100 % dem IB ?!
Seiler ist ja auch eine 100 % Telekom Tochter

lg

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&;feature=related"


von thehellion am 20.01.2011 21:53
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
ja, so siehts quasi aus. aber darf sowas überhaupt sein? ich meine so von wegen unabhängigkeit von anwalt usw.? wenn das anwaltsbüro NUR für das inkasso tätig ist, liegt ein abhängigkeitsverhältnis vor.

ob sich da eine meldung an die anwaltkmammer lohnt?

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"Bässäwissä."


von Zappelphilipp am 21.01.2011 06:27
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
Weiss nicht !
Ich denke aber wenn da ein Verstoß vorliegen würde wäre die Konkurenz bzw Mitbewerber von Real und Fülleborn längst abmahntechnisch aktiv geworden !
In der Branche wird ja auch untereinander nicht unbedingt mit Samthandschuhen umgegangen


"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&;feature=related"

-- Editiert am 21.01.2011 08:39


von thehellion am 21.01.2011 08:37
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
quote:
: Ich denke aber wenn da ein Verstoß vorliegen würde wäre die Konkurenz bzw Mitbewerber von Real und Fülleborn längst abmahntechnisch aktiv geworden !

Das wäre durchaus denkbar -)


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""


von Morgause am 21.01.2011 22:32
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
quote:
§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.

Ich gehe mal davon aus, das der entsprechende Vertrag passende Klauseln enthält.

quote:
Enge Zusammenarbeit mit der Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft

Impliziert ja noch keine Ausschlieslichkeit ...

Der Anwalt KÖNNTE sicher andere Aufträgen annehmen, aber wenn er nicht WILL ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 22.01.2011 20:21
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
quote:
Enge Zusammenarbeit mit der Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft

So stehts auf der HP :
quote:
Die Gesellschaft hat ihr Büro im gleichen Haus, ist ausschließlich für uns tätig und mit unserer EDV online verbunden

lg

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&;feature=related"


von thehellion am 22.01.2011 22:24
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
Sonst macht der Anwalt nichts? Wird dem da nicht langweilig...?

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""


von Morgause am 23.01.2011 00:16
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
quote:
Sonst macht der Anwalt nichts? Wird dem da nicht langweilig...?


Mit Blick auf seinen mtl Verdienst wird das dem Advokat herzlich egal sein

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&;feature=related"


von thehellion am 23.01.2011 21:52
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.
Ich verstehe! Da die Tätigkeit lukrativ für ihn ist, nimmt er gewisse andere Aspekte derselben billigend in Kauf -)

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""


von Morgause am 23.01.2011 22:06
Status: Unsterblich (1308 Beiträge)
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