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denke da an § 43a BRAO usw
quote:Das wäre durchaus denkbar -)
: Ich denke aber wenn da ein Verstoß vorliegen würde wäre die Konkurenz bzw Mitbewerber von Real und Fülleborn längst abmahntechnisch aktiv geworden !
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§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.
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Enge Zusammenarbeit mit der Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft
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Enge Zusammenarbeit mit der Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft
quote:lg
Die Gesellschaft hat ihr Büro im gleichen Haus, ist ausschließlich für uns tätig und mit unserer EDV online verbunden
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Sonst macht der Anwalt nichts? Wird dem da nicht langweilig...?