RAe Waldorf Frommer mahnen wegen "Sons of Anarchy" (Staffel 6) und "New Girl" (Staffel 3)

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Filesharing, Waldorf, Frommer
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Trotz des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken regnet es weiter Abmahnungen

Im Auftrag der Twentieth Century Fox wirft die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer bundesweit Internetnutzern Urheberrechtsverletzungen vor. Gegenstand der Abmahnungen sind die Serien der sechsten Staffel der US-amerikanischen Fernsehserie "Sons of Anarchy".

Entsprechende Abmahnungen werden derzeit auch noch für die Serie "New Girl", Staffel 3 verschickt.

Den von dieser Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, sich eine oder auch mehrere Folgen der TV-Serie von einer Filesharingplattform im Internet heruntergeladen und anschließend Dritten illegal durch einen Upload zur Verfügung gestellt zu haben.

Die Twentieth Century Fox verlangt von den Abgemahnten innerhalb einer sehr kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines, auch die Anwaltskosten enthaltenden Schadensersatzes. Dieser beträgt für eine einzige Folge bereits 469,50 €.

Achten Sie nach Erhalt einer solchen Abmahnung auf Folgendes:

  •  die Frist beachten!
  •  die Abmahnung nicht ignorieren!
  •  keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  •  keine Zahlung ohne Absprache vornehmen!
  •  nicht die gegnerische Kanzlei kontaktieren!
  •  anwaltlichen Rat einholen!

und:

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel: Nichts oder Weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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