Waldorf Frommer mahnen für die Universum Film GmbH wegen des Films Vampire Academy ab

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Waldorf, Frommer, Vampire, Academy
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt regelmäßig im  Auftrag der Universum Film GmbH Internetnutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Gegenstand aktueller Abmahnungen ist der erst im März dieses Jahres in den deutschen Kinos angelaufene US-amerikanische Fantasyfilm „Vampire Academy“, dessen Drehbuch auf dem erfolgreichen Roman „Blutsschwestern“ von Richelle Mead beruht.

Den Empfängern der Abmahnungen werfen die Anwälte die Beteiligung an einem Peer-to-Peer-Netzwerk vor. Gleichzeitig mit einem illegalen Download, so die Anwälte, sei der Film ohne Berücksichtigung der Urheberrechte durch einen gleichzeitigen Upload Dritten weltweit zu einem weiteren illegalen Download zur Verfügung gestellt worden.

Von den Abgemahnten verlangen die Rechtsanwälte innerhalb einer sehr kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und als Vergleichsangebot formuliert auch die Zahlung eines Schadensersatzes einschließlich der Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 815 €.

Nur selten ist die Sach- und Rechtslage so eindeutig, wie sie in der Abmahnung dargestellt werden. Regelmäßig lohnt es sich daher, sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren. Wichtig ist es deshalb, nach dem Erhalt der Abmahnung richtig zu reagieren. Wir empfehlen,

  •           die Frist zu genauestens beachten,
  •           die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer nicht zu kontaktieren,
  •           die vorbereitete Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben,
  •           ohne Absprache keine Zahlung vorzunehmen und
  •           vor Fristablauf anwaltlichen Rat von einem Spezialisten einzuholen.