RAe Seiler - Forderungen "fressen" mich auf !!

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Shantana111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
RAe Seiler - Forderungen "fressen" mich auf !!

Hallo zusammen!

erstmal muss ich mich für die etwas eigenartigen Betreffzeile entschuldigen, aber dies kommt meiner Situation am nächsten.

Aber nun zu meinem Problem;

Vor vier / drei Jahren hatte ich für meinen damaligen Freund bei T-Mobil sowie T-Online einen Vertrag unterschrieben. Wir leben seit zweieinhalb Jahren getrennt.

In dieser Zeit schaffte er es Telefonrechungen in Höhe von fast € 1.500 anzuhäufen! Ich habe die Forderungen der Kanzlei RAe Seiler (bzw. Telekom) damals mit einem Ratenzahlungsvertrag noch einigermaßen bezahlen können.

Aber wie von Geisterhand kamen immer wieder neue Rechnungen zu Tage. Ich hatte im vergangenen Jahr sehr viel Pech, u.a. verlor ich Betriebsbedingt meine Arbeit, und hatte die Schreiben der Kanzlei "links liegen" gelassen. Prompt folgte ein Schreiben des Gerichtsvollziehers. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung konnte ich verhindern indem ich dem Gerichtsvollziehers mitteilte mene Situation den Anwälten zu erläutern.

Fakt:

- Die Kosten belaufen sich auf nunmehr fast € 3.000, --

- Meiner Bitte um genaue Kostenaufstellung bzw. prüfung wurde nicht nachgekommen

- Bis Monatsende muss ich € 160,00 (Rate Dezember + Januar) zahlen sonst droht ein Haftbefehl.

- Die "Anwälte" lassen sich auf keine Diskussion ein. Man landet in einem Call Center. E-Mails werden ebenfalls in einem Call Center nach Schema F beantwortet.

Was mache ich jetzt? Ich erhalte eine Arbeitslosenhilfe von knapp € 600,00, davon gehen alleine € 300,00 für Miete etc. drauf!


Vielen Dank!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shantana111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ganz wichtig!!

Die Anschlüsse sind beide gekündigt! Ich zahle also nicht bis ins Endlose.

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#2
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

>Bis Monatsende muss ich € 160,00 (Rate Dezember + Januar) zahlen sonst droht ein Haftbefehl

1. Weshalb ein Haftbefehl???????????????

2. Hast du schonmal daran gedacht, dich an deinen ex-freund zu wenden?!

mfg

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#3
 Von 
Shantana111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

ich hatte ja bereits die Rate für Dezember vergessen und nun kloppen sie mit dem Vorschlaghammer. Kein Witz!

An meinen Ex kann ich mich nicht mehr wenden. Hat sich ins ausland verzogen, der feige Hund.

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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn bereits tituliert ist bringt es nichts mehr über die höhe der forderungen zu streiten.

bei einem monatseinkommen von 600 eur ist es völlig illusorisch dagegen "anzuzahlen" - von 220 eur im monat können sie nicht dauerhaft leben - der gerichtsvollzieher will ja nicht ein mal 160 eur, sondern zumindest monatlich 80 eur (im grunde genommen müsste er sogar ca. 500 verlangen, sobald alle forderungen von 3.000 eur sich in der vollstreckung befinden).

sie sollten daher die eidesstattliche versicherung abgeben (dann gibt es auch keinen haftbefehl), von dem gerichtsvollzieher werden sie dann wohl erst anfang 2010 wieder etwas hören - müssen sich allerdings auf eine kontopfändung einstellen. sobald sich ihre verhältnisse wieder beruhigt haben können sie versuchen einen vergleich mit s&k zu schließen - die vergleichsbereitschaft dort steigt auch mit der zeit wo die kein geld sehen.

im übrigen sollten sich natürlich versuchen ihren exfreund entprechend zu beteiligen.

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#5
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

also mir erschließt sich der Haftbefehl trotzdem nicht... denke da wird einiges durcheinander geworfen...

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#6
 Von 
Thesaurus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Haftbefehl droht nur in dem Moment, in dem Sie sich weigern, die EV abzugeben.
Meiner Erfahrung nach sind selbst die Herren Seiler verhandlungsbereit, wenn man entsprechend argumentiert und ein wenig auf die Tränendrüse drückt.

-- Editiert von thesaurus am 03.01.2006 17:07:22

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@shantana111

seit wann haben die seilers kenntnis über deine zahlungsunfähigkeit/ über die art deines einkommens?

@luda

kommt hier nicht die schadensminderungspflicht zum tragen? also keine vollstreckungsmaßnahmen, die dem schuldner weitere kosten verursachen während der gläubiger weiß, dass bis auf die ev nix zu machen ist? den gv meine ich, den die eingeschaltet hatten.

danke für die antwort.


sunbee

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#8
 Von 
Shantana111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

@shantana111

seit wann haben die seilers kenntnis über deine zahlungsunfähigkeit/ über die art deines einkommens?


Ich hatte den Anwälten Ende November ein Fax sowie einen Brief gleichen Inhalts geschrieben in denen ich auf meine Finanzielle Situation aufmerksam gemacht habe.

Wie gesagt, bis heute keine Reaktion, nur die Androhung. Mit diesen Leuten kann man nicht diskutieren! Ich möchte nicht wissen wie viele Existenzen dieser Gierschlund schon auf dem Gewissen hat.

Aber jammern nützt nicht´s. Ich werd wohl zahlen müssen. :(

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@shantana111

und wann kam der gv? danach?

es kann schon sein, dass du zahlen mußt, wenn der vertrag auf deinen namen lief. der punkt ist einfach, dass ja zu der hauptforderung immense gebühren gefordert werden und da ist es interessant zu wissen welche. nicht alle sind berechtigt. außerdem ist es im moment sinnlos von hartz4 abzuzahlen. die zinsen, gebühren würden dich in der tat auffressen

ach und die eventuell drohende kontopfändung fällt ganz sicher unter schadensminderungspflicht des gläubigers.

wäre nett, wenn du sowohl die forderungsliste hier mal einstellst und zusätzlich ne chronologische folge des geschehens. ich verstehe die haftbefehlsache auch so wie @tommy21

sunbee

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

derartige Briefe kommen sicherlich täglich bei den Highdelbergern an.

Evtl entsprechende Kopien die belegen das es nicht möglich ist den geforderten Betrag monatl zu begleichen per einschreiben an seiler mit dem hinweis auf die von Dir dann geplante verbraucherinsolvenz.
(evtl weiss Luda hier mehr über diesen Punkt)

Das mit dem Haftbefehl versteh ich auch nicht !
Dürfte in dem Baukastenbrief als Drohung mit eingebaut sein ?
Kommt erst , wie von Thesaurus erwähnt, wenn die EV Deinerseits negiert wird

Liste doch mal die Positionen (gerundet) auf
gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

eine kontenpfändung fällt nicht zwingend unter die schadenminderungspflicht, da die eV per gesetz das auffinden pfändbarer werte ermöglichen soll und nicht ein pleiteverzeichnis ist.

das müsste der schuldner schon im einzelfall nachweisen und sich gegen die kosten wehren - für die kosten hat der gläubiger zunächst erst einmal mit dem titel zusammen vollstreckbare belege die kein rechtpfleger absetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@luda

danke schön.

da bin ich ja zufrieden, dass ich für meine leute jetzt schon zwei mal so nen antrag durchgekriegt hab.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.06.2011 15:13:44
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,

mein Freund hat die gleichen Erfahrungen mit Seiler und Kollegen... Eigentlich alle Forderungen beglichen, plötzlich kommt noch ein Schreiben mit 200 €... Nachvollziehen können wir das nicht... Bis jetzt zahlen wir... Diskussionsbereitschaft ist dort 0, denn man erreicht ja keinen... Man landet in der Warteschleife, muss nach geraumer Zeit neu anrufen und dann heißt es außerhalb der Geschäftszeiten... Schon komisch...
Es kommt immer wieder Zeug, dabei müsste längst alles bezahlt sein! Nachdem ich das jetzt hier gelesen habe, dass wohl noch mehr Leute Probleme mit den Herrschaften haben, werde ich mich mal an die Telekom und an Seiler und Kollegen wenden mit der Bitte um Nachweisung der noch offenen Gebühren... Und zwar ganz genau aufgelistet... Und wenn sie sich Arbeit machen müssen bis zum Umfallen... Ich will wissen, was die an offenen Beträgen haben (auf den Cent genau) und wieviel wir bezahlt haben (auf den Cent genau, Nachweis darüber haben wir ja)...

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Einschreiben nicht vergessen !!!!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12317.06.2011 15:13:44
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)

Auf jeden Fall Einschreiben! Die hau ich um *lach* Langsam reicht es mir mit denen... Die Forderung, die laut dem Vollstreckungsbescheid offen ist, ist längst bezahlt *lol*

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