RA schreiben ohne Mandantenvollmacht?

8. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)
RA schreiben ohne Mandantenvollmacht?

hi
ich habe ein schreiben von einem RA erhalten.

was mir aufgefallen ist, dass dort das (wie es doch normal üblich ist) die Vollmacht des Mandanten, nicht dabei ist.

darf ich dem RA auskünfte geben ohne die vollmacht von seinem Mandanten zu sehen?

darf ich diese vollmacht anfordern oder ist es heutzutage egal ob man diese vollmacht mitschickt oder nicht?

bitte um kurze info

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Du schreibst nicht, um was es genau geht, deshalb ist ein Antwort schwer zu geben: Grundsätzlich bist du dem Anwalt erstmal zu keinerlei Auskunft verpflichtet.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

es geht sich um einen mieter.

er moniert u.a. die heizkosten die von einer firma abgelesen worden ist.

dies hat der mieter dem RA übergeben und beim schreiben fehlt die Vollmacht des Mandanten.

muss die vollmacht heutzutage bei sein oder nicht?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ja, du hast das Recht, die Vertretungsvollmacht vom Anwalt zu verlangen:

Dein Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen, die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegen. Beauftragt er einen Anwalt seine Rechte zu vertreten, dann hat dieser Anwalt das Recht zur Einsichtnahme. Du kannst jetzt also verlangen, dass er sich als bevollmächtigter Vertreter ausweist.

2x Hilfreiche Antwort

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