>RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung
> Wir haben diesem Anwalt nie einen Auftrag erteilt, geschweigedenn eine Beratung oder Ähnliches erhalten!
Das liest sich aber anders:
´hatten wir einmal eine Kanzlei angeschrieben, ob es möglich wäre, uns zu vertreten in einer Sache wegen Lärmbelästigung.´
Ich vermute, hier wurde nicht nur eine einzige Frage (´Hallo, hier ist der Heinz, übernehmt ihr auch Lärmbelästigung?´

gestellt, sondern auch Unterlagen eingereicht, auf deren Grundlage eine Prüfung erfolgen sollte.
Damit liegt eine sogen. Erstberatung vor, für die Gebühren von 190 EUR netto die Deckelung nach altem RVG waren.
Die Kanzlei hat eine Zeitlang gewartet, weil bei einem erteilten Vertretungsauftrag dann die Erstberatungsgebühren angerechnet worden wären.
Da keiner kam, wurde entsprechend die Erstberatung in Rechnung gestellt.
Und bitte nicht den 1001. Thread daraus machen zum Thema, ob bei Inanspruchnahme einer Erstberatung nicht vorher über Kosten informiert werden müsse oder über die bösen Anwälte, die für ihre Leistung auch noch bezahlt werden wollen. Von dem Zeug hatten wir hier schon genug. (Antwort: nein.)
von Leibgerichtshof am 10.10.2008 19:56
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