RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung

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RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung

Hallo,

vor 1,5 Jahren hatten wir einmal eine Kanzlei angeschrieben, ob es möglich wäre, uns zu vertreten in einer Sache wegen Lärmbelästigung.

Es kam dann wohl ein Rückschreiben, dass man ggf. weitere Unterlagen einreichen sollte. Haben wir jedoch nie gemacht, da wir dann aus besagtem Haus ausgezogen sind. Der Schriftverkehr von damals liegt mir auch nicht mehr vor.

Heute plötzlich, nach 1,5 Jahren erhielt ich eine Anwaltsrechnung von besagtem Anwalt, in dem er folgende Kosten berechnet:

Beratung, Gutachten für Verbraucher §§ 14, 34 I3 RVG 190,00 EUR
Pauschale für Post und Telekomm. 20,00 EUR
+ MwSt. 39,90 EUR
+ Adressermittlung von uns 10,59 EUR
GESAMT 260,49 EUR !!!

Das ist doch auf keinen Fall rechtens! Wir haben diesem Anwalt nie einen Auftrag erteilt, geschweigedenn eine Beratung oder Ähnliches erhalten!

Was sollen wir nun machen?


von Luna75 am 10.10.2008 18:33
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>RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung
> Wir haben diesem Anwalt nie einen Auftrag erteilt, geschweigedenn eine Beratung oder Ähnliches erhalten!

Das liest sich aber anders:

´hatten wir einmal eine Kanzlei angeschrieben, ob es möglich wäre, uns zu vertreten in einer Sache wegen Lärmbelästigung.´

Ich vermute, hier wurde nicht nur eine einzige Frage (´Hallo, hier ist der Heinz, übernehmt ihr auch Lärmbelästigung?´ gestellt, sondern auch Unterlagen eingereicht, auf deren Grundlage eine Prüfung erfolgen sollte.

Damit liegt eine sogen. Erstberatung vor, für die Gebühren von 190 EUR netto die Deckelung nach altem RVG waren.

Die Kanzlei hat eine Zeitlang gewartet, weil bei einem erteilten Vertretungsauftrag dann die Erstberatungsgebühren angerechnet worden wären.
Da keiner kam, wurde entsprechend die Erstberatung in Rechnung gestellt.

Und bitte nicht den 1001. Thread daraus machen zum Thema, ob bei Inanspruchnahme einer Erstberatung nicht vorher über Kosten informiert werden müsse oder über die bösen Anwälte, die für ihre Leistung auch noch bezahlt werden wollen. Von dem Zeug hatten wir hier schon genug. (Antwort: nein.)


von Leibgerichtshof am 10.10.2008 19:56
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>RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung
Wenn lediglich eine Anfrage ohne Auftragserteilung gestellt worden ist, ob eine Vertretung übernommen werden kann oder eine Beratung über die Erfolgsaussichten nicht verlangt wurde, sie auch nicht erhalten hat, ist der Anwalt m.E. nicht berechtigt, Gebühren zu verlangen. Dazu reicht es wohl auch nicht, wenn er um Unterlagen gebeten hat, sie aber nicht erhalten hat.


von Dieter25 am 12.10.2008 11:29
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>RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung
schließe Dieter 25 an.
Zudem wäre die Rechnung zu spät gestellt. Rechnung ist nach erbrachte Lesitung sofort zu stellen, nicht erst nach 1,5 Jahren, just weil keine Leistung erbracht worden war


von icecycle am 12.10.2008 16:58
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>RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung
> Wenn lediglich eine Anfrage ohne Auftragserteilung gestellt worden ist

Wie gesagt, es kommt darauf an, ob auch Unterlagen übersendet wurden etc.

> Zudem wäre die Rechnung zu spät gestellt.

Unfug. Forderungen verjähren erst nach 3 Jahren, auch wenn keine Rechnung gestellt wurde.

> Rechnung ist nach erbrachte Lesitung sofort zu stellen

Unfug.





von Leibgerichtshof am 12.10.2008 19:22
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>RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung
So wollen die Finanzämter.


von icecycle am 13.10.2008 11:12
Status: Unsterblich (2203 Beiträge)
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>RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung
--------
So wollen die Finanzämter.
--------

Fragt sich aber vor welchem Hintergrund ein Finanzamt einr Rechnungslegung sofort verlangt, wenn es denn überhaupt zutreffend ist. Mir ist nämlich auch soetwas im Zusammenhang mit dem Finanzamt nicht bekannt. Soll es hier ggf. um die Umsatzsteuer bei einer Sollversteuerung gehen? Dann hindert aber auch eine Sollversteuerung nicht daran auch erst nach 2,5 Jahren eine Rechnung zu stellen. Das eine hat auf das andere keinen Einfluss.


von Eidechse am 13.10.2008 12:43
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>RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung
> So wollen die Finanzämter.

Was aber präzise 0,000000% Relevanz dafür hätte, ob eine Forderung gegenüber einem Kunden noch zu betreiben ist.



von Leibgerichtshof am 13.10.2008 16:06
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>RA schickt nach 1,5 Jahren plötzlich Rechnung
"Es kam dann wohl ein Rückschreiben, dass man ggf. weitere Unterlagen einreichen sollte. "

Es wäre hilfreich dieses Schreiben genau zu zitieren, insbesondere ist interessant, auf was sich das "ggf." bezogen hat.




von Stefan 5 am 14.10.2008 21:19
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