RA legt Mandat nieder

22. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Paragrafenreiter
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Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)
RA legt Mandat nieder

Hallo,
mal angenommen der RA legt sein Mandat nieder, weil der Mandat sich erlaubt mehrfach nach den Kosten zu fragen. Das auch nur zu berechtigt, weil der RA plötzlich nach Stunden abrechnen möchte bzw. eine Pauschalrechnung stellt anstatt nach RVG, obwohl das nie vereinbart war.

Wie verhält es sich mit dann mit den Honorar?
Ich habe hier www.rechtsberaterhaftung.de/urteilShow.php?ID=33 gelesen, dass der Anspruch dann verloren geht oder gilt das nur, wenn es zu Unzeiten erfolgt bzw. eine Beauftragung eines neuen RA notwendig ist?

Ein Nachfrage nach den konkreten Kosten ist doch wohl kein vertragswidriges Verhalten oder?

Gruß und Dank
PR

-- Editiert Paragrafenreiter am 22.05.2014 10:08

-- Editiert Paragrafenreiter am 22.05.2014 10:09

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wie verhält es sich mit dann mit den Honorar?



Hier ist das Urteil von der brak besprochen:

http://www.brak-mitteilungen.de/media/brak_mitt_06_2011.pdf#page=28

Es "passt", entscheidend ist, ob sich die Gebühren sich " ... im wirtschaftlichen Ergebnis als nutzlos für die Mandantin herausstellten, weil der notwendigerweise zu bestellende zweite Anwalt genauso zu entlohnen war als wenn dieser die bisherigen Leistungen selbst erbracht hätte".

Im Fall war es übrigens auch so, daß der Anwalt gekündigt hat, nachdem sein nachträglicher Wunsch nach Honorar auf Stundenbasis vom Mandanten abgelehnt wurde.

Der Anwalt "verliert" seine Honorarforderung aber nur dann, wenn tatsächlich ein zweiter Anwalt vom Mandanten beauftragt wird.

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-- Editiert asap am 22.05.2014 10:56

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#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Vielen Dank für die Info und den Link.
Betrifft das nur Mandate die sich in einem gerichtlichen Prozess befinden oder auch die wo der RA bisher nur aussergerichtlich tätig wurde?

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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Betrifft das nur Mandate die sich in einem gerichtlichen Prozess befinden oder auch die wo der RA bisher nur aussergerichtlich tätig wurde?




Im Prinzip auch die aussergerichtliche Tätigkit, wenn sie "wirtschaftlich nutzlos" war, weil der neue Anwalt noch mal exakt denselben Aufwand hat, dieselben Gebühren doppelt berechnet.

Wenn aber Gutachten, Vertragsentwürfe etc. gemacht wurden, dann müsste man das wohl bezahlen. Das wäre dann wohl nicht "nutzlos".

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ok vielen Dank.
Dann kann man verlangen nach RVG abzurechnen, wenn keine anderweitige Vergütung vereinbart ist?
Wenn die Angelegenheit nur teilweise abgeschlossen ist, wird man dennoch die RVG bezahlen müssen oder kann man den Streitwert der unerledigten Sache rausrechnen?

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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Dann kann man verlangen nach RVG abzurechnen, wenn keine anderweitige Vergütung vereinbart ist?
Wenn die Angelegenheit nur teilweise abgeschlossen ist, wird man dennoch die RVG bezahlen müssen oder kann man den Streitwert der unerledigten Sache rausrechnen?



Keine Sorge, die Rechnung kommt bestimmt.

Es macht ja jetzt keinen Sinn, sich auf Verdacht durch das RVG und die Anlage zu wühlen und die Rechnung sozusagen selber zu schreiben. Du wirst schon sehen, was er sich so alles einfallen lässt, dann müsste man sich das ansehen.

Als ich mich das letzte mal beschwert habe, Rechnung 450 EUR, hat man sich vielmals entschuldigt und eine neue, überarbeitete Rechnung geschickt: 650 EUR.

Das Endergebnis war dann 0 EUR, obwohl man ja eigentlich erwartet, daß sich die Anwälte im eigenen Gebührenrecht auskennen. Alles ist möglich, jetzt warte erst mal ab.

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#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Es gibt bereits eine Rechnung.
Ganz kurz und knapp pauschal 800+Märchenst. bei 3300 Streitwert.

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#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es gibt bereits eine Rechnung.
Ganz kurz und knapp pauschal 800+Märchenst. bei 3300 Streitwert.




Na dann ist es doch eine reine Fleissarbeit, das quer zu prüfen.

Die RA-Kammern weisen es zwar weit von sich, Gebührenrechnungen zu prüfen. Sie bieten aber ein kostenloses, freiwilliges Vermittlungsverfahren, wenn es Streit gibt.

Bsp.: http://www.rechtsanwaltskammerhamburg.de/h/vermittlung___beschwerde_124_de.php

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#8
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ne da gibts nicht zu prüfen.
Es wird eine Pauschale in einer Position abgerechnet

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#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es wird eine Pauschale in einer Position abgerechnet




Ist das nach RVG möglich, ohne Zusatzvereinbarung?

Ich denke nicht, nach RVG wäre eine 1,0-Gebühr 252 EUR (netto).

Vielleicht mal ganz dumm nachfragen?

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#10
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Es wird ja nicht nach RVG abgerechnet. Sie meinte plötzlich das nach Std abgerechnet wird, weil Streitwert so gering ist und so aufwendig.
Dann kommt eine Rechnung mit der Pauschale. Auf meine Nachfrage was da noch beinhaltet ist, da noch nicht abgeschlossen, hat RA plotzlich keine Lust und mehr ich soll mir einen anderen suchen.
Es geht um Familienrecht falls das von Belang ist.

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-- Editiert Paragrafenreiter am 22.05.2014 21:11

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#11
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es wird ja nicht nach RVG abgerechnet. Sie meinte plötzlich das nach Std abgerechnet wird, weil Streitwert so gering ist und so aufwendig.



Was soll denn das bedeuten, das hätte doch vorher vereinbart werden müssen. Was soll denn die Stunde kosten 300 EUR?

Hatte sie nicht gekündigt, weil du eben nicht bereit warst, die Honorarvereinbarung abzuschliessen?

Ich will dich da in nichts hineintreiben, Anwälte klagen manchmal auch völlig bizarre Forderungen ein.

Aber ich würde das zurück reichen, m.d.B. wie vereinbart nach RVG abzurechnen. Mal sehen, was dann passiert.

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#12
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Es gibt keine Honorarvereinbarung, auch wurde nie dazu aufgefordert eine zu unterschreiben. Auf einen Stundensatz von 250+Mwst hätte Mandant mich nie eingelassen. Völlig unkalkulierbares Risiko! Dann kommt eine Rechnung und die Nachfrage ob da noch alles bis zum Abschluss drin ist. Und da kommt die Niederlegung.
Für Mandant nicht nachvollziehbar und Mandant verstehe es auch nicht, aber abzocken lassen will er sich auch nicht. Er weist erstmal die Rechnung zurück.

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-- Editiert Paragrafenreiter am 22.05.2014 21:44

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