RA Sebastian mahnt für DigiRights Urheberrechtsverletzungen wegen "Save my Night" von Armin van Buuren ab

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DigiRights lässt Filesharing von Stücken des niederländischen Trance-DJs und -Produzenten ahnden

Der in Berlin ansässige Rechtsanwalt Sebastian, der zur Zeit lediglich eine Postfachadresse auf seinem Briefbogen angibt, verfolgt weiterhin angebliche Verletzungen von Urheberrechten seiner Mandantin, einer Darmstädter Firma namens DigiRights Administration GmbH. Aktuell betroffen ist auch das Lied "Save my Night" des niederländischen Musikers Armin van Buuren.

Das Lied sei, so behauptet der Anwalt, auf der Datei "A State of Trance 646" erschienen und  von den Empfängern der Abmahnungen illegal von einem Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen und durch einen gleichzeitigen Upload Dritten entgegen dem Urheberrecht zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt worden.

Der Anwalt verlangt innerhalb kurzer Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und droht erhebliche Schadensersatzansprüche in diffuser Höhe und immense Kosten für Gerichts- und Anwaltskosten an, sofern die Empfänger der Abmahnungen nicht bereit sind, seinen Vergleichsvorschlag anzunehmen, nach welchem sich die Angelegenheit durch Zahlung von 600 € erledigen würde.

Sollten auch Sie auf eine solche Art und Weise abgemahnt worden sein, empfehlen wir,

die Abmahnung ernst zu nehmen,

die Frist zu beachten und sich innerhalb der Frist anwaltlichen Rat von einem Spezialisten einzuholen,

die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben,

nichts ohne Absprache zu bezahlen,

keinen Kontakt zu Rechtsanwalt Sebastian aufzunehmen.

Vorsicht: Das Lied "Save my Night" ist tatsächlich Bestandteil der mit insgesamt 35 Liedern ausgestatteten Doppel-CD "A State of Trance 2014" des Musikanten van Buuren. Es drohen daher bis zu 34 Folgeabmahnungen für den Fall, dass Sie weitere Lieder als jenes, das der Abmahnung zugrunde liegt, heruntergeladen haben sollten.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sogleich per E-Mail oder per Fax.

Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, nichts oder weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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