RA Heyl und accredis inkasso

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Winzig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)
RA Heyl und accredis inkasso

Schönen Guten Abend,
anstatt den Freitag Abend mit Wein, Weib und Gesang zu genießen muß ich mich mit einem sogenannten RA rumschlagen:
Mein Sohn hat sich ein angeblich kostenfreies Girokonto bei der Post andrehen lassen. angekreuzt wurde aber nicht das Einsteigerkonto wie es seinem Status aus Azubi angemessen gewesen wäre, sonder das normale, welches erst bei einem unbarem Geldeingang von 1.250€ /Monat kostenfrei ist. Unmöglich für sein Azubigehalt. Es kam wie es kommen musste, Mahnung wegen Ktogebühren, Kündigung accredis. Dann erführ ich von der sache und beglich die Forderung von 84,10 € am 11.06.
Am 13.07. trudelte das erste Schrieben von diesem "RA" ein. Mehrere Versuche meinerseits telefonisch Kontakt aufzunehmen endeten immer wieder bei der Ansage: Momenta sind alle Leitugen belegt, bla, bla bla..
Also schriebe ich eine Email samt Überweisungsnachweis und dachte damit müsste sich die Sache wohl erledigt haben.
Pustekuchen, am 11.08.lässt er meinen Sohn wissen, " er habe auf seine Aufforderung, die Forderung auszugleichen nicht bisher nicht oder nicht ausreichend reagiert."
Anruf bei accredis sind auch sinnlos, die verschanzen sich hinter dem RA.
Das ganze ist der Hammer. Mich würde wirklich interessieren wieviel die beiden Firmen durch die Warteschleifen abzocken.
Jedenfalls werde ich diesen Fall jetzt an die große Glocke hängen.
Kann man dem RA nicht irgendwie ans Bein pinkeln?
Seine Email ist übrigens ra.ralf.heyl@t-online.de

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85 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die beglichenen 84 sind inkl der accredis Inkassogebüren oder lediglich die Bankgebühren ?
Was genau fordert der RA ?
Die Gebühren von accredis ?
Liste doch mal die Gebühren auf

lg

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#2
 Von 
Winzig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Also die 84,10 waren der Betrag, den accredis eingefordert haben.
Undnüber einen Monat nach meiner Überweisung (das Geld kam auch nicht zurück, die Kontodaten stimmten) meldet sich dieser Geldeintreiber.

Sie schulden derzeit folgende Gesamtforderung:
Hauptforderung 55,34 €
Basis +5% Zinsen von 02.05. bis 14.07.09 0,45 €
zzgl weitere Zinsen auf die Hauptforderung
bisher aufgelaufene Kosten 1,79 €
Meine Kostennote
Geschäftsgebühr 1,3 fach, Nr. 2300 VV RVG 32,50
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 6,50
19 % MWST gem. Nr. 7008 VV RVG 7,41
Gesamtforderung 103,99

Per Telefon ist er so gut wie nicht zu erreichen. Auf Emails reagiert er nicht, jetzt hat er noch ein Fax erhalten, und danach ist zappe. Entweder er bestätigt den Zahlungseingang oder es geht vor Gericht.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

HF plus Inkassogebühren sind beglichen ?
Falls ja dann bist Du ohnehin aus dem Schneider denn die meidten Gerichte anerkennen lediglich Inkasso oder Anwaltsgebühren
Nicht beides zusammen
Schau auch hier :
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1356230/1356230/
Ist zwar zu spät :
Ich hätte die Inkassogebühren nicht beglichen

quote:
Per Telefon ist er so gut wie nicht zu erreichen.

Sei froh - denn dann hättest Du lediglich mit einen in einem externen Call Center tätigen Call Agenten gesprochen
Heyl eine im Masseninkasso tätige Anwalts kanzlei

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Komisch - alle können eMail, alle können Telefon und keiner kann mehr schreiben ...
Das muss eine Krankheit sein!? :)

Vielleicht sollten Sie Ihre Position einmal schriftlich (nachweisbar) darlegen?
Im Übrigen ist Ihr Sohn (zumindest) beschränkt geschäftsfähig als Azubi. Daher sollte er wissen, was er unterschrieben hat!? Es hilft Ihrem Sohn nicht wirklich, wenn Sie ihm jetzt die Baustelle aufräumen!? :)


-- Editiert am 02.09.2009 10:09

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#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.09.2010 10:00:43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

diesem rechtsanwalt dessen lügen in seinen schriftsätzen schon himmelschreiend sind, muß endlich das handwerk gelegt werden mittels beschwerde und antrag auf entziehung der zulassung vor dem amtsgericht und bei der rechtsanwaltskammer köln

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.09.2010 10:00:43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

suche noch weitere gleichgesinnte um eine sammelbeschwerde
gegen diesen in sich verlogenen rechtsanwalt erwirken zu können

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.09.2010 10:00:43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

na dann schauen wir doch mal bei zöller (kommentare zur zpo) nach

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Winzig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Am Montag kam der Mahnbescheid, dem natürlich widersprochen wurde.
Jetzt gehen wir auf die Matratzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was genau fordert der RA gem Mahnbescheid ?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Winzig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Kontokorrentabrechnung gem Rechnung (Rest) 55,34
Zinsrückstände 1,04
Kosten wie nebenstehend 58,70
Kontoführungskosten 1,79
Zinsen 0,02
Gesamt 116,89

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist ca 2 Monate her
Und wie ist es nach dem Widerspruch weitergegangen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Winzig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Nach Widerspruch bisher noch nichts neues, bis auf ein Schreiben von diesem RA, man solle doch den Widerspruch zurückziehen.
Über meine eingeleiteten Gegenmaßnahmen berichte ich erst, wenn er davon erfahren haben muss. Will ihm nicht die Überraschung verderben.

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Winzig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielleicht kommt ja noch was nach, aber mit dem MB hat er das Fass zum überlaufen gebracht.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Halt uns auf dem Laufenden wie es in dieser Sache weitergeht

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
sapere aude
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn ich den Verlauf nochmals kurz fragend rekonstruieren darf (die nicht zwingend beantwortet werden müssen):

- Das offene Kontosoll von 84,10.- wurden beglichen und daraufhin von wem gekündigt?
- Gab es keine Korrespondenz mit der Bank (vor und) nach der Begleichung?

Denn wenn die Kontobegleichung (nach Angaben) einen Monat vor der ersten Inkasso-Mahnung stattgefunden hat und zudem gekündigt wurde, scheint doch alles geklärt zu sein (Belege?!). Da in diesem Fall auch die Bank in Kenntnis über den Verlauf ist(Belege?!). Insofern ist die ("verzögerte") Inkenntnisnahme des Inkassobüros , nicht mehr auf dem aktuellsten Stand.

Da bereits eine übergebührliche Pflicht der persönlichen Mitteilung über die Begleichung des offenen Sollbetrages stattgefunden hat (Fax), sollte eine weitere Anteilnahme der Inkassorealität nicht weiter notwendig sein. Insofern könnte man von "Zuneigung" sprechen, wenn man sich nicht wieder anderen Dingen zuwenden würde.

Denn man könnte sich fragen: Wenn alle Bemühungen der Aufklärung mit monotoner Antwort begegnet wird, dann könnte man doch annehmen, dass die andere Partei vielleicht gar nicht an einer Aufklärung interessiert ist. Und wenn kein Interesse an einer Klärung der Angelegenheit besteht, dann gibt es vielleicht auch gar nichts zu klären.




-- Editiert am 26.12.2009 04:03

-- Editiert am 26.12.2009 04:10

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Winzig
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein,
erst wurde das Konto von der PB gekündigt,
dann kam ein Schreiben von der accredis,
dann erfolgte die Überweisung des geforderten Betrages und einen Monat später kam die Mahnung vom RA..
Daraufhin die vergeblichen Versuche mit dem RA Kontakt aufzunehmen oder ihm nachzuweisen, dass die Forderung bereits beglichen sei.
Die Antwortschreiben gingen überhaupt nicht auf die dargelegten Fakten ein.

"Sie haben auf unser Mahnschreiben nicht oder nicht ausreichend reagiert..."

Nach Erhalt des Mahnbescheides schrieb ich ein Beschwerde an seine Kammer und stellte Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Unterschlagung und bandenmäßigen Betrug.
Wer ebenfalls der Meinung ist, von accredis und RA Heyl betrogen worden zu sein, sollte das gleiche tun.


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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
sapere aude
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Dh. 1. die PB hat das Konto gekündigt und die offene Sollschuld umgehend (ohne weitere Inkenntnisnahme deiner Seits) an das InkassoUnternehmen abgetreten.
2. Daraufhin hat sich das IU mit der Forderung bei dir gemeldet u. der geforderte Betrag wurde auf das Konto des IU überwiesen.
Sollte so der Ablauf stattgefunden haben, verstehe ich den darauf folgenden MB nicht. Die Hauptforderung (+Zinsen) wurde doch bereits (an wen?)überwiesen, insoweit kann ich die MB's nur so interpretieren, dass die Schuld direkt bei der PB begliche wurde und nicht beim IU. Und auch wenn die Überweisung an das IU getätigt wurde, könnte man höchstens von einer Überschneidung ausgehen, und auch in diesem Fall mit Verweis auf Überweisungsbeleg, abgewiesen werden.
Die abgetretene Hauptforderung wurde bereits beglichen und somit die Tilgung der von der PB geforderten Schuld eindeutig beglichen (Beleg des Überweisungsauftrages an?!). Insoweit ist die Verpflichtung zur Begleichung von deiner Seite doch erfüllt. Daher würde ich jede "Liebesmühe" des IU doch einfach ignorieren.
Sollte dennoch eine gewisse Unruhe bei dir bestehen, würde eine weitere Kopie des Überweisungsbelegs per Post u. diese idealer Weise via E-Mail am Sendungstag ankündigen (: Datum der Überweisung, Empfängerkontonummer u. Transaktionsnummer an) und mache zweifelsfrei deutlich, dass die Angelegenheit somit von deiner Seite aus als Beglichen angesehen wird. Sollte er tatsächlich Forderungen geltend macht wollen, fordere (ebenso eindringlich u. deutlich) eine lückenlose Auflistung derselben UND insbes. die Bestätigung bzw. den Nichterhalt der Leistung an (man sollte grundsätzlich in solchen Fällen eine Emfpangsbestätigung anforder, zumin. den Versuch machen u. dokumentieren).

Damit sollte die Sache doch zumindest von Schuldnerseite als erledigt angesehen werden.

Ansonsten verweise ich mit Dank für die Aufmerksamkeit, auf "recht einfach" u. seine unprätentiöse Darstellung.



P.S. Halt uns bitte auf dem Laufenden, insbes. würde mich die Antwort des Deutschen Inkassoverbandes interessieren, also: keep on touch!!
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(Alle Angaben sind o. Gewähr und stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sollten darüber hinaus nicht ohne Verwendung der eigenen Vernunft u. Verstandes gelesen werden)

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"das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ebenfalls Opfer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ihr lieben,

also wir sind jetzt offensichtlich auch Opfer geworden... Den Fall brauch man ja hier nicht mehr erläutern - der Ablauf scheint ja immer der Gleiche zu sein! Bei meinem Brief, vom werten Herr Heyl, ist es allerdings so das die Telefonnummer gar nicht erst funktioniert:" Keine Verbindung unter dieser Telefonnummer!" Ich werde mich jetzt auch an die Verbrauerzentrale wenden - denn das kann ja nicht sein. Und überweisen werde ich natürlich nicht. Ich hatte kurz überlegt, ob man das ganze wirklich groß an die Glocke hängt - wie es ja hier schon ein paar mal angebriesen wurde, und man sich ans Fernsehen oder die Zeitung wendet. Was haltet Ihr davon und wer würde mit ziehen?

Lg

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zu Pauschal !
Gib doch mal mehr Infos zur strittigen Forderung

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Gerechtihkeitsfanatiker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo zusammen,
gibt ja viele Plattformen, wie z.B. "Stern TV" , "Plusminus, Report,etc...
um im großen Stil diese Sache publik zu machen.
Forderung der Posbank 64,02 Eur
Kurz und knackig :

1. Ehemaliger Kunde eines PB Girokonto mit mtl. Gebühren von 5,90€
2. Konto wies ein Minus auf
3. Keine Reaktionen von Postbank nach Kommunikation das Konto mit monatlicher Zahlung von 10,00€ auszugleichen
4. Accredis Inkasso meldet sich
5. Monatliche Zahlung von 10,00€ wurde genehmigt
6. 6 Zahlungen a 10,00€ geleistet = gesamt 60,00(letzte Zahlung 09.10.09)
7.Mit Accredis in Verbindung gesetzt - Restschuldbefreiung Erlassantrag
8.Keine Reaktion vom IU
9. Da ich ALG 2 beziehe konnte ich diese 10,00€ seit Nov. 09 nicht weiterzahlen
10.Schreiben von RA Ralf Heyl am 14.01.2010 mit weiteren Kosten
11. Frist gesetzt bis 28.01. 2010 Gesamtbetrag zu zahlen

Was tun ? ? ?

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Gibt es Musterschreiben ?

-- Editiert am 18.01.2010 14:42

-- Editiert am 18.01.2010 14:44

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast schlechte Karten da die zahlungen an das Inkassobüro anscheinend nicht zweckgebunden getätigt wurden
(im Überweisungsträger im Verwendungszwecjk : Nur Hauptforderung)
Das Inkasso hat diese Unkenntnis gnadenlos ausgenutzt und Deine zahlungen gem BGB 367 sehr wahrscheinlich mit den eigenen Gebühren verrechnet.
Was macht der Anwalt noch geltend ?
Die Hauptforderung und die Inkassogebühren ?
Liste mal (gerundet) auf

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Gerechtihkeitsfanatiker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 27x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort !
Hauptforderung € 84,29
Basis + 5, 00% Zinsen seit 02.06.09 bis 14.01.2010 € 2,78
zzgl. weiterer Zinsen auf die Hauptforderung
bisher aufgelaufene Kosten € 17,87

Meine Kostennote
Geschäftsgebühr 1,3 fach, Nr. 2300 VV RVG € 32,50
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG € 6,50
19, 00 % MwSt. gem. Nr. 7008 VV RVG € 7,41
Gesamtforderungsbetrag €151,35

Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie auch zur Zahlung der Zinsen und Kosten verpflichtet (§§ 286 , 288 BGB )

Wie erwähnt, zahlte ich schon 60,00 € an das IB
Beziehe im Moment ALG 2

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-- Editiert am 19.01.2010 09:13

-- Editiert am 19.01.2010 09:14

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Morgen
was hat denn das IU in Rechnung gesetzt?
Du hast hier jetzt ja nur die Kosten des RA aufgelistet.
Was meintest du mit der RSB?

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Gerechtihkeitsfanatiker
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 27x hilfreich)

Antwort kommt in Kürze !

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1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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