RA Haas & Koll. / Sky Forderung trotz Rücksendung?

11. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Schlawenzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
RA Haas & Koll. / Sky Forderung trotz Rücksendung?

Hallo zusammen,

ich schildere einmal meinen Sachverhalt.

Ich war Sky-Kunde von September 2012 bis September 2013 in einer Wohnung, die ich seit Mai 2011 als einzigen Wohnistz bewohnt habe und dort auch ganz normal gemeldet war.
Ich habe das Sky Abo ordnungsgemaß gekündigt und den Sky Receiver inkl. Smartcard via Online-Paketschein vom 17.10.2013 mit DHL durch Einwurf in die vor der Post-Filiale stehende Paketbox verschickt. (Es gibt hier keine Einlieferungsbestätigung)

Ich zog wenige Wochen später um.
Post von Sky oder dergleichen habe ich nicht mehr erhalten. Ich habe allerdings auch keinen Nachsendeantrag gestellt, sondern alle wichtigen Stellen (Bank, ADAC, Versicherung etc.) selbst über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt.

Nun bekam ich von meiner ehemaligen Lebensgefährtin, zu der ein sehr loser Kontakt besteht, zwei Briefe zugesteckt, in denen InfoScore eine entsprechende Aufforderung zur Zahlung der Hauptforderung (90 EUR) + 1,3-facher Gebührensatz auffordert. Hier geht es um den Sky Receiver.

Dieses Schreiben ging an meinen Namen an eine Adresse an der ich seit Mai 2011 nicht mehr gemeldet bin, dort auch nie Sky-Kunde war und dort seit mehr als 2 Jahren keine Post mehr für mich ankommt. Weshalb der Zusteller die Briefe trotzdem einwarf entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich hielt all das, auch wegen der falschen Adresse für eine Abzockaktion und habe diese Schreiben ignoriert.

Heute bekam ich eine SMS(!) von Haas & Koll., mit meinem Namen und der bitte in einer Rechtsangelegenheit zurück zu rufen aber nicht per SMS zu antworten.

Nach Recherche im Netz wg. der SMS fand ich heraus, dass Haas & Koll. u.a. für Sky / Infoscore arbeiten.

Ich habe mich auch schon auf die Suche gemacht, den Abschnitt des Online Paketscheins zu finden auf dem die Sendungsnummer steht. Die Überprüfung ergab, dass die Sendungsnummer dem DHL Tracking System auf der Internetseite nicht bekannt ist.

Nun habe ich einen Abschnitt, der zwar besagt, dass ich am 17.10.2013 ein Paket von mir als Absender zu Sky Hamburg AG bezahlt habe, jedoch keinen Nachweis des Verbleibs.
Weiterhin habe ich eine Anwaltskanzlei und Inkasso Unternehmen die meine aktuelle Adresse nicht herausfinden und mich daher offenbar per SMS kontaktieren müssen.

Rufe ich nun am Besten dort an? Schreibe ich einen Brief an Sky? Oder Infoscore? Oder Haas & Koll.?

Oder mache ich gar nichts, weil ich noch keinen Brief in meinem richtigen Briefkasten hatte?

Nachforschungsantrag bei DHL wegen des offenbar verschwundenen Paketes?

Vielleicht hat jemand einen Tipp, wie ich rechtlich am sinnvollsten weitermache?

Vielen Dank schon einmal für die Zeit des Lesens!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Egal wir, es gab ja ein Vertragsverhältnis mit Sky. Auch wenn die da scheinbar mit Adresse Und Co. Unfug treiben. Bei so etwas empfehle ich immer, einfach einmalig per Einschreiben zu widersprechen. Das kann kurz sein "Hallo, ich widerspreche der Forderung vollumfänglich. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Post-Beleg für den Versand des Receivers in Kopie anbei." und danach schweigt man. Oder auch etwas ausführlicher. Für Romane und Brieffreundschaften gibt es keinen Grund.

Im Grunde kann man sich auch tot stellen. Wichtig sind nur gerichtliche Schreiben (gerichtlicher Mahnbescheid/ Klage). Alles andere ist erst einmal nur Papier.

Wenn man sie ärgern will, macht man folgendes:
1. Beschwerde an fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht (www.rechtsdienstleistungsregister.de) mit Inhalt: Verbotene Kostendopplung durch Ping-Pong-Spiel zwischen Anwalt und Inkasso.
2. Beschwerde an die für den Anwalt zuständige Kammer (www.rechtsanwaltsregister.org) mit gleichem Beschwerdegrund
3. Beschwerde an Bundesministerium für Justiz, weil der Geschäftsführer Weinreich die deutsche Politik bei seiner Stellungnahme angelogen hat und Richtlinien für "seriöses" Inkasso aufstellt, was die mit Füßen treten. Einmal durch bewusstes Verwenden einer veralteten Adresse und durch dieses Ping-Pong-Spiel mit Anwälten, die auch nur Bausteinbriefe schicken.

Macht etwas Spass, kostet nichts und ärgert die.

P.S.: Du musst nur den korrekten Versand nachweisen. Wenn das Paket weg ist, interessiert dich das nicht. Denn du bist der Verbraucher und dein gegenüber ist der gewerbetreibende. Im zweifel findet sich ein zeuge, der bestätigen kann, dass du die Box eingepackt hast und dort in den Paketbox eingeworfen hast? Oder hast du neben der Sendungsnummer wirklich direkt die Quittung, dieses Paket aufgegeben zu haben? Wenn ja: Aufheben, dann brauchst du nicht mal einen Zeugen. Dann muss sich Sky mit der Post rumärgern, wenns Paket verschwunden ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Schlawenzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Mir liegt der Teil des Ausdruckes des Paketscheins den man nicht auf das Paket klebt vor. (Überschrift: Sendungsinformation - für Ihre Unterlagen)

Dieser enthält Absender und Empfängeradresse, Sendungsnr. und Sendungsart, sowie das Erstelldatum des Paketscheines.
Weiterhin gibt es auf diesem Papier unten einen Bereich, der seitens DHL ausgefüllt werden kann, wenn man das Paket direkt am Schalter abgibt. Diese ist hier leer.

Zusätzlich habe ich eine E-Mail von DHL als Auftragsbestätigung für diesen Paketschein, ebenfalls vom 17.10.2013

Alles was ich sicher nachweisen kann ist, dass ich den Transport des Paketes von mir zu SKY bezahlt habe. Den Einwurf / Aufgabe des Paketes leider nicht mittels Schriftstück.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Trackingdaten sind nach einigen Monaten nicht mehr abrufbar. Ich würde einfach die Paketnr. mitteilen und auf den Rechtsweg verweisen. Sollen die doch selber nachforschen. Die Summe ist ohnehin unberechtigt a)Neuwert statt Zeitwert b)Inkassokosten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Versand erfolgte per versichertes Paket oder als unversichertes Päckchen ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schlawenzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Versand erfolgte via versichertem Paket, jedoch ohne Einlieferungsbeleg, da Online-Frankierung und Einwurf in Paketbox. Der Abschnitt des Paketscheins "Für Ihre Unterlagen" liegt mir vor.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du warst doch bestimmt mit einem Freund/ einer Freundin Pizza holen, hattest das Paket unterm Arm und es dann in der Box eingeworfen, so dass er/sie es mitbekam.

Im Regelfall spielt das eigentlich keine allzugroße Rolle. Denn auf wundersame Art und Weise machen die Inkassos und Sky meist eins zwei Rollen rückwärts und finden plötzlich das Paket, wenn man sich deutlich genug wehrt und den Versandbeleg vorzeigt.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schlawenzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Tipps!

Ich habe nun einen kurzen Brief verfasst in dem ich der Forderung widerspreche, da der Hauptforderung die Grundlage fehlt was durch den beiliegenden Paketschein in Kopie belegt wird.

Ich warte nun ab, was da als Antwort kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schlawenzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Neuigkeiten:

Ein Brief von Haas & Koll. erreichte mich.
Man bestätigte mir den Eingang meines Schreibens und des Rücksendebeleges.

Ein Paketeingang könne jedoch bis zum heutigen Tage nicht festgestellt werden. Als Absender des Paketes solle ich einen Nachforschungsauftrag stellen und das Ergebnis bis zum 08.05.2014 mitteilen. Danach würde die Beitreibung der Forderung fortgesetzt.

Da ich möchte, dass dieser Schlamassel ein Ende hat, werde ich einen Nachforschungsauftrag an DHL stellen.

Ich frage mich, was passieren wird, wenn dieser ohne Ergebnis verläuft.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was soll passieren? Du wirst von DHL sicherlich mindestens eine Bestätigung bekommen, dass du es versendet hast. Das ist das Wichtigste für dich. Wenn das Paket irgendwo verschollen ist, ist das halt so, das ist meiner Meinung nach aber das Pech des gewerblichen Händlers und nicht deines.

Wäre für Sky reichlich blöd, wenn beim Nachforschungsauftrag rauskommt, dass Sky das Paket erhalten hat.

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-- Editiert mepeisen am 23.04.2014 16:18

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schlawenzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Update:

Die Geschichte ist noch lange nicht zu Ende:

RA Haas & Koll. schicken mir im Monatrythmus Post. Ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem ich am selben Tag widersprochen habe, war auch schon dabei.

Ich widerspreche jedes Mal in meinen Briefen an RA Haas & Koll. der Forderung und verweise auf den bereits übersandten Nachweis von DHL.

Um in dieser Sache Ruhe zu bekommen habe ich ja einen Nachforschungsauftrag bei DHL gestellt. Diese haben mir wohl auch geantwortet, nur leider an eine alte Adresse. DHL hat den Vorgang daraufhin geschlossen, da man mich nicht erreicht hatte, und ich versuche derzeit diesen wieder öffnen zu lassen, damit irgendwann mal Ruhe ist.

Im letzten Brief forderte man mich auf das Ergebnis des Nachforschungsauftrages mitzuteilen (ich hab keines, Vorgang ist geschlossen), meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückzunehmen (Formular dazu liegt sogar dem Schreiben bei) oder halt einfach die mittlerweile 272,irgendwas EUR zu überweisen. In jedem Brief bekomme ich eine Frist von einigen Wochen gesetzt, danach wird mit Klage gedroht, sollte ich nicht eine dieser Optionen wahrnehmen.

Wie ernst meinen die Herren das mit der Klage? Das Paket ist ja nachweislich verschickt worden. Selbst wenn DHL etwas erstatten wird, wird das keinesfalls der Höhe der Forderung entsprechen.
Eine Klage auf dieser Basis kann doch nur Drohung sein?!

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie sich ihrer Sache sicher wären hättest schon die Klage im Briefkasten. Nicht sicher - keine Klage. dich zu nerven ist deutlich effizienter das klagen da die Wahrscheinlichkeit das du einkniggst deutlich höher ist als die Klage zu gewinnen. ;-)
Entweder Biefe ignorieren, Brief sammeln und zurücksenden mit entsprechener Gebührenbeteiligung, Brief entsorgen und Gebührenbeteiligung....

Gruß ré

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der nachweis, es verschickt zu haben, reicht doch aus oder? Der paketverlust (wenn es einen gab) geht doch zu lasten des unternehmers oder? Weil dann würde ich das mahngericht anschreiben und überleitung ins streitbare verfahren beantragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
Wie ernst meinen die Herren das mit der Klage?


Wenn Sie es ernst meinen würden, hätten Sie spätestensnach dem widersprochenem Mahnbescheid die Klage einreichen "müssen".

quote:
Das Paket ist ja nachweislich verschickt worden.


Und damit ist die Sache gegessen!
Der Gefahrenübergang hat mit Übergabe an den Spediteur stattgefunden.

quote:
Eine Klage auf dieser Basis kann doch nur Drohung sein?!


Wie gesagt, eigentlich hätten die schon lange klagen müssen, so ist es quasi nur weiteres blabla in der Hoffnung, dass der doofe Verbraucher einfach zahlt um Ruhe zu haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
clauss14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ergänzung als Frage:
ich bin in ähnlicher Weise im Clinch mit sky: Wer bezahlt UNS als Verbraucher, die mit solchen Nervereien entstandenen Kosten für Briefe etc. und Zeitaufwand. Gibt es da Richtlinien oder orientierende Rechtssprechung?
Ich bitte um Verständnis, dass ich mich in diesem Fall fragend eingemischt habe. Die andere Seite droht ja stets mit (Mahn-)Gebühren etc.
gruß
cl.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du kannst das alles als Schadensersatz fordern. Punkt ist natürlich: Du musst dann nachweisen, dass Sky im Unrecht ist. Also mindestens durch Paketverfolgung nachweisen, dass es bei denen eingegangen ist. Wäre für die natürlich höchst peinlich, so eine Klage dann auch in diversen Medien veröffentlicht zu sehen.
Kosten für Briefporto und Co sind dann erstattungsfähig. Bei den Kosten für Arbeitsaufwand wird es regelmäßig schwer, ein Gericht davon zu überzeugen. Ist leider so.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
clauss14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank für Ihre Antwort.

gruß
cl.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Schlawenzel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Kurzes Update:

Seit Beginn des Jahres habe ich von den Rechtsanwälten der Kanzlei Haas & Kollegen nichts mehr gehört. Ich habe irgendwann einfach aufgehört denen zu antworten, da inhatlich auf meine Einwände ohnehin nicht eingegangen wurde.

Ich hoffe, das bleibt so und weitere Post der Damn und Herren aus dem Hause Haas bleibt mir erspart.

Vielen Dank nochmal für alle Tipps und Hinweise die ich hier erhalten habe.

1x Hilfreiche Antwort

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