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RA Fülleborn / Real Inkasso

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RA Fülleborn / Real Inkasso

bei mir verhält es sich folgendermaßen ... aber erst mal ein Hallo an alle !!!

Bei mir ist es eine Forderung von HSE24 ..in Höhe von 108 EUR HF
und wie es eben nicht vorkommen sollte habe ich versäumt den Betrag zeitnah zu überweisen.
Genau gesagt 4 Mon.und habe leider auch nicht auf Mahnungen reagiert
Am 9.2.2010 bekam ich ein Forderungsschreiben von RA Fülleborn aus HH
Wo aus 108 EUR sage und schreibe 179 EUR wurden, darin enthalten Inkassokosten in Höhe von 45 EUR, obwohl ich bis dato noch kein Schreiben eines Inkassobüros in den Händen hatte.
RA Gebühr in Höhe von 12 EUR und div Kleinbeträge in Höhe von ca 13 EUR

Ich habe , da ich den Betrag momentan nicht in einer Summe begleichen konnte einer Ratenzahlungsvereinbarung mit montl. Zahlungen von je 75 EUR zugestimmt die nochmals 45 EUR an Gebühren obenauf gepackt haben.
Am 15. 2.2010 habe ich die erste Rate überwiesen , und am 26.02.2010 die restliche Summe nach Abzug der ersten Rate und der Ratenzahlungsgebühr in Höhe von 47 EUR , also
die eigentliche Restforderung von 104,04 EUR
Damit dachte ich die ganze unangenehme Sache wäre vom Tisch.
Nun kommt heute ein Schreiben von der Real Inkasso (übrigens ein Tochter Unternehmen des RA Fülleborn) in dem die von mir einbehaltenen 47 EUR (bezugnehmend auf die Ratenzahlungsvereinbarung ) angemahnt werden.
Sinngemäß wurde mir telefonisch mitgeteilt das wäre
mein Problem wenn ich die Restsumme auf einmal zahle , ich hätte es auch in 3 5 oder 12 Monatsraten abstottern können.

Ist dies Vorgehen eigentlich rechtens???

LG Mariechen

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-- Editiert am 17.03.2010 12:48


von mariechen1 am 17.03.2010 12:18
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>RA Fülleborn / Real Inkasso
Hallo,

hast du der Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich zugestimmt?

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von bummelbiene99 am 17.03.2010 14:18
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>RA Fülleborn / Real Inkasso
ja leider... das schien mir damals am realistischér .. als alles auf einmal... und nun dieses ...


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-- Editiert am 17.03.2010 14:35


von mariechen1 am 17.03.2010 14:34
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>RA Fülleborn / Real Inkasso
Dann solltest du die Gebühren auch noch zahlen.

Falls du nicht zahlst und die Rechtsanwälte das Mahnverfahren durchziehen, wird es noch viel teurer.

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von bummelbiene99 am 17.03.2010 14:37
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>RA Fülleborn / Real Inkasso
Ich habe in versch. Foren gelesen , daß es vor Gericht nicht durchgeht .. und daß auch versch, entsprechende Urteile dazu gibt denn der Gläubiger kann nur entweder die Inkassokosten oder die Anwaltskosten in Rechnung stellen .. nicht beides zusammen...

Ich habe morgen Termin bei meinem RA ...und bei Schilderung des Sachlage bestätigte er dieses vorab bereits


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-- Editiert am 17.03.2010 14:59


von mariechen1 am 17.03.2010 14:56
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>RA Fülleborn / Real Inkasso
Es geht mir ja auch nicht um die 47 EUR sondern ums Prinzip, diese Leute verdienen sich an Leuten wie uns eine goldene Nase.. und denken wenn sie mit Gericht drohen haben sie uns in der Tasche und unser teures Geld mit dazu;)

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-- Editiert am 17.03.2010 15:03


von mariechen1 am 17.03.2010 14:59
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>RA Fülleborn / Real Inkasso
Wenn Du bereits Raten gezahlt hast und diese ´Zahlungen nicht zweckgebunden waren ( Nur HF) dann hat die gegenseite - rechtlich leider legal - Deine Unkenntnis ausgenutzt und diese Zahlungen sehr wahrscheinlich gem BGB 367 verrechnet
Also auch mit den zwar nicht durchsetzungsfähigen aber immerhin erlaubten Inkassogebühren


-- Editiert am 17.03.2010 23:09


von thehellion am 17.03.2010 23:07
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>RA Fülleborn / Real Inkasso
erstmal vielen Dank für Eure Antworten..
Ich habe mich gestern nochmals mit der Real Inkasso telefonisch in Verbindung gesetzt .. und mich dumm gestellt was die zwei versch. Anschreiben betrifft..
auf meine Frage warum ich an RA Fülleborn bezahle und vom Real Inkasso die Restforderung bekomme, da ich bis dahin nie ein Schreiben vom RI bekam .. wurde mir nach einigen Stotterversuchen mitgeteilt daß die beiden Absender zusammen gehören..
Auf meine Ausführung daß nur entweder die Inkassogebühren oder aber die Anwaltskosten in Anrechnung gebracht werden können ...wurde die Dame am anderen Ende ganz leise und meinte dann nur sie würde es ihrem Chef vorlegen..ich würde dann wieder etwas zugeschickt bekommen.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung wurde nur mündlich vereinbart .. ich habe nichts unterschrieben... das ist vieleicht mein Glück
Leider war die Rate nicht zweckgebunden .. sprich auf die Hauptforderung
Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht!!!!!!

Nun warte ich erstmal ab was noch kommt

LG Mariechen


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von mariechen1 am 18.03.2010 11:24
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