RA Fülleborn Abzocker????

25. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Goldhering
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
RA Fülleborn Abzocker????

hallo an alle

mich hats grad aus den schuhen gehauen. hab vor weinachten post von dem bekommen im auftrag seiner eigenen inkassofirma. ausgangsbasis waren laut realinkasso drei rechnungen um die 40€ für telekommunikation. endsumme waren dann mit kosten für mahnverfahrung und vollstreckungsbescheid 680€.
der vollstreckungsbescheid soll 2 tage vor meinem einzug in die aktuelle wohnung zugestellt worden sein.

hab dann ne anfrage an den fülleborn gestellt mit dem wunsch auf ne kopie des vollstreckungsbescheides und der kostenauflistung.
daraufhin hab ich der kanzlei ne einmalige zahlung von 165€ (120€ an kosten plus 45€ "nebenkosten") angeboten. dann war 10wochen ruhe. keine antwort mit ner absage oder ner zustimmung.
heute bekomm ich post vom ortsansässigen OGV zur abgabe einer eidesstaatlichen erklärung.

für mich klingt das verdammt nach staatlich unterstützter abzocke.


meint ihr ich komm da irgendwie raus? ich mein mal eben 700€ ausm ärmel schütteln ist nicht und wenn es auf ne lohnpfändung rausläuft bin ich meinen neuen job (noch in der probezeit) los und kann erst recht nicht zahlen.

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Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Erstmal tief durchatmen.

Als Alleinverdiener, steht Dir ein Unpfändbarer Teil zu der bei etwa 1058 Euro liegen dürfte. Mit Deinen 700 Euro, die Du derzeit mtl. verdienst, liegst Du weit unter dieser Grenze.

Darüber hinaus würde ich Dir vorsorglich raten, Dein bestehendes Konto in ein s.g. P-Konto umwandeln zu lassen, da jetzt die "Schonfrist" für Pfändungen (bzw. unpfändbaren Beträgen) auf normalen Konten seit dem 1.1.2012 abgelaufen ist.

Das bedeutet, dass sämtliche Pfändungen ins Leere laufen.
Dass aus 40 Euro nun 680 geworden sind, ist eigentlich Lehrgeld, denn wärst Du vorher aktiv geworden, hättest Du mind. 620 Euronen sparen können.

Mit dem GV kannst Du maximal sechs Raten ausmachen, alles längere Bedarf der Zustimmung des Gläubigers.

Es wäre ggf. Ratsam mit den Anwälten einen Vergleich i.H. von 200-300 Euro zu machen (schriftlich festhalten), verteilt auf 3 Monate. Wenn die klug sind, merken, die dass es bei Dir nix zu holen gibt, und Du ihnen damit entgegenkommst. Du wärst dann Deine Schulden los und die hätten das geld.

Wenn Du Pech hast können die mind. 30 Jahre an dieser Forderung festhalten und sobald Du mehr Geld verdienst und so über die Freigrenzen bekommst schlagen die zu.

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Goldhering
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

naja als "lehrgeld" möcht ich das eben nicht abschreiben. zumal der vollstreckungsbescheid an eine adresse geschickt wurde wo ich eine woche zuvor ausgezogen und natürlich auch einwohnermeldeamtstechnisch umgemeldet wurde. demnach hab ich den vollstreckungsbescheid ja nie erhalten können weil ich zum zeitpunkt der zustellung ja dort gar nicht mehr wohnte.

mein konto werd ich heute noch auf nen "p-konto" umstellen lassen. ich vermute das dem fülleborn das *******gal ist ob ich unter dem pfändungssatz bin und er mir das konto dichtmachen wird.

nen vergleich hab ich dem fülleborn ja angeboten. ergebnis ist ja jetzt die vollstreckungsankündigung vom OGV. deshalb glaub ich nicht das er sich auf nen vergleich einlässt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
zumal der vollstreckungsbescheid an eine adresse geschickt wurde wo ich eine woche zuvor ausgezogen und natürlich auch einwohnermeldeamtstechnisch umgemeldet wurde.
Das konnte der RA aber wohl nicht wissen - oder haben Sie ihm den Umzug (nachweisbar) mitgeteilt ... !? :)
quote:
demnach hab ich den vollstreckungsbescheid ja nie erhalten können weil ich zum zeitpunkt der zustellung ja dort gar nicht mehr wohnte.
, was aber nicht die Schuld des Gläubigers ist!? Sie hätten z.B. einen Nachsendeauftrag stellen können oder jemanden beauftragen können, die Post weiter zu leiten!? :)
Ja ja - es sind immer die bösen anderen dran schuld ...

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich frage mich, was an dem Satz "Wandle Dein bestehendes Konto in ein P-Konto um." so schwer zu verstehen ist?

Ein P-Konto kann nicht direkt gepfändet werden, es stehen Dir ohne irgendwelche Probleme Deine mtl. unpfändbaren Beträge zu.

Der einzige Nachteil: Sowas wie Dispo oder Kreditkarte gibt es bei einem P-Konto m.E. nicht. Wenn Du nicht zeitig Dein Konto umwandelst, dann kann der nette RA ohne Probleme nun hineinpfänden, da es ein normales Konto ist.

Zur Erklärung:
http://www.alfter.de/pdf/info-p-Konto.pdf

Mit anderen Worten ohne ein P-Konto ist Dein Konto schneller dicht, also Du dagegen anschreiben kannst. Solltest Du Dich nicht beeilen, und Du ein Konto hast, dass sogar über ein Dispo verfügt, wird auch dieser "mitgepfändet", das geht ohne weiteres!

Übrigens kannst Du jederzeit - auch wenn Dein Konto bereits blockiert ist - das Konto umwandeln lassen.

-- Editiert Albarion am 27.02.2012 16:23

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Albarion
Bezüglich des Dispos :

Normalerweise wird bei Pfändungen der Dispo seitens der Bank sofort gestrichen


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Albert1999
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute
Ich habe seit kurzem auch Probleme mit Fülleborn.

Zum Hintergrund: Ich hatte einen Alice Fun Max Flat Vertrag der eine Kündigungsfrist von 4 wochen hatte (Laut internet angebot),leider habe ich dies nie schriftlich für meine Unterlagen bekommen (den Kündigungszeitraum) da ich den Vertrag im Internet abgeschlossen habe.Nun habe ich jenen Vertrag zum 31.10.2011 gekündigt was auch laut Postauskunft am 30.09.2011 bei denne eingegangen ist.
Jetzt wollt Ailce aber die Gebühr für November von mir ,dem habe ich natürlich wiedersprochen.Jetzt schrieb Alice mir aber auf meine widerspruch ich wäre erst zum 30.11.2011 von ihnen gekünddigt,dem hab ich auch recht erbost widersprochen mit allen Nachweisen und Fakten.
Zu dem hätte ich angeblich nicht alle Geräte zurück gesand was auch nicht richtig ist und wofür ich auch einen Rückschein zzg. Fotos habe auf denen zu sehen ist was im Paket versendet wurde.

Nun bekam ich am 24.02.2012 eine Brief vom Real Inkasso über eine Angebliche Hauptforderung vom 22.11.2011 von 33,83 mit Mahnkosten 10,23 inkassokosten 15,00 Kontoführungsgebühr von 7,00 und Zinsen von 0,42 Euro Alles zusammen stotze 66,48 für eine Forderung die ich nun weiß Gott nicht zuordnen kann.

Natürlich habe ich auf den Brief nicht Reagiert.Nur kam am 16.03.2012 Der Brief von Fülleborn-Rechtsanwaltsgeselschaft mbH, mit der selben Auflistung nur mit 0,53 Euro Zinsen und noch zzg. 39,00 Euro RA Gebühr. Was dann Nun schon 105,59 Euro wären die sie von mir haben wollen.

Wenn sie nicht von mir hören wollen sie vor Gericht.

Ich hatte nun vor ihnen einen Brief zu schreiben in dem ich alle Belege nochmal in Kopie beifüge und um eine Detaillerte Aussage bzw. Auflistung der Hauptforderung erbitte.

Nun habe ich heute Abend schon ne menge über diese Dubiose Kanzlei gelesen was mich sehr beunruhigt und wo ich denke das alles Zwecklos sein wird.

Kann mir da jemand noch einen Rat oder tips geben das ich nix falsch mache?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ip396893-34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

[color=green]I Akt: Ich habe vor einem Jahr gegen einen Mahnbescheid von Real Inkasso Widerspruch eingelegt und wurdespäter durch Beschluss des Amtsgericht AZ: 0815 v 18.06.2013 zur Zahlung von 159 € verurteilt. Diesen Betrag habe ich am 01.07.13 an den Menschenfreund RA Fülleborn gezahlt.

II Akt: Im September 2013 erhalte von Herrn Fülleborn eine Mahnung, ich solle doch noch den offen Betrag von 132 € zahlen. Ich habe darauf hin Herrn Fülleborn nochmal den Beschluss vom Amtsgericht (als Anwalt der täglich hunderte von Leuten verklagt, kann ich ehrlich nach vollziehen, das mal das eine oder andere Gerichtsurteil verlegt wird. Er ist ja auch nur ein Mensch). Wie gesagt faxe ich ihm den Gerichtsbeschluss und eine Kopie eines Kontoauszuges, woraus meine Zahlung an ihm ganz klar abzulesen war.. danach habe ich auch nichts mehr von Herrn Fülleborn gehört.

III Akt: Das unfassbare geschieht und ich erhalte vor 10 Tagen ein Einschreiben vom Obergerichtsvollzieher, in dem mir mitgeteilt wurde, das Herr Rechtsanwalt Fülleborn aufgrund des Beschlusses Amtsgericht AZ: 0815 v. 18.06.2013 eine Kontopfändung bei meiner Bank eingereicht hat. Ich habe Herrn Fülleborn inzwischen schon zum dritten Mal meinen Kontoauszug zu kommen lassen. Ich habe meiner Bank und auch dem Obergerichtsvollzieher nach gewiesen, das die Zahlung erfolgt ist, aber beide Stellen bedauerten meine Lage sehr, aber ihnen sind leider die Hände gebunden. Fazit: Meine Schreiben werden im Büro Fülleborn einfach ignoriert... Na ja, wer so eine Fülle an Mitmenschen hat, die verklagt und gerupft werden müssen, dann versteh ich das schon...

Epilog.: Ich hab morgen einen Termin bei meinen Anwalt
[/color]

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-- Editiert ip396893-34 am 29.08.2014 03:10

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich hoffe für dich, dass es sich bei den 132€ nicht um die von dir nicht überwiesenen Gerichtskosten/ Anwaltskosten aus dem Gerichtsverfahren handelt, die zusätzlich zur eigentlichen Forderung von 159€ zu zahlen gewesen wären.

Wenn du wirklich alles bezahlt hast, wird dein Anwalt sicher Vollstreckungsabwehrklage einreichen mit Antrag auf einstweilige Einstellung der Pfändung. Zumindest würde ich ihn genau das machen lassen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39841x hilfreich)

... und im übrigen sollte man keine alten Beiträge ausgraben und sich dranhängen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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