RA Fülleborn zuviel gepfändet und kein geld zurück
Hallo,
Ich hatte ein wenig Ärger gehabt 2007 mit der Ra-Kanzlei Füllleborn. Hatte damals eine Kontopfändung von Fülleborn auf meinem Konto, der ich entgegenwirkte mit einem Vergleichsvorschlag. der vergleichsvorschlag wurde angenommen.. und ich habe rechtzeitig das geld überwiesen. Alles war erledigt..dachte ich..
Nun der hammer.. die Kontopfändung lebte Ende letzten Jahres wieder auf.. und knapp 150 Euro wurden von meinem Konto an Fülleborn weitergeleitet.. dabei war ja im Jahr zuvor schon alles bezahlt.. Habe herumtelefoniert mit Bank und der Anwaltskanzlei..
Meine Bank sagte mir dass die Fülleborn-Kanzlei den Pfändungsauftrag nur pausiert hat, und wohl vergessen haben muss ihn zu löschen. Na toll, dachte ich mir.. Habe bei Fülleborn angerufen, die sagten mir auch am telefon direkt, das wäre ja schon längst erledigt und sie würden dass geld dass ich ja zuviel bezahlt habe, in dem Sinne zurücküberweisen.. das war im Dezember letzten Jahres.. habe regelmässig nachgefragt und angerufen..jedesmal wurde ich vertröstet das Geld wäre bei der buchhaltung und wird zurücküberwiesen.. nun seit 5 Monaten noch immer nix.. Habe keine Geduld mehr..
Wenn die geld wollen muss es sofort fliessen.. sonst drehen sie gleich ne Pfändung an.. und mich lassen sie ein halbes Jahr schmoren..weiss nicht mehr wie ich weiter vorgehen soll.. jemand ne Idee?? Wäre über etwas Hilfe sehr dankbar..
von ChristinaZ am 22.04.2009 16:23
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>RA Fülleborn zuviel gepfändet und kein geld zurück
quote:
der ich entgegenwirkte mit einem Vergleichsvorschlag. der vergleichsvorschlag wurde angenommen.
das hast Du schriftlich ?
quote:
Habe bei Fülleborn angerufen, die sagten mir auch am telefon direkt, das wäre ja schon längst erledigt und sie würden dass geld dass ich ja zuviel bezahlt habe, in dem Sinne zurücküberweisen.. das war im Dezember letzten Jahres.. habe regelmässig nachgefragt und angerufen..j
Lass doch bitte die Anrufe !!!!
Telefongespräche zählen einen Nullinger und du sprichst ohnehin nur mit Call Agenten
Tenor : Schriftlich in Verzug setzen - Fristsetzung (z.b 10 Tage)
Rechtliche Weiterungen ankündigen - Anwaltskammer über den Sachverhalt in Kenntnis setzen
Nicht zu freundlich bzw demütig formulieren
lg
-- Editiert am 22.04.2009 22:00
von thehellion am 22.04.2009 21:56
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