>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
Genau so habe ich es schriftlich.
ich habe mich zwischenzeitlich mit dem schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen.Ich erkläre das Ruhen der Pfändung bis auf jederzeititgen Wiederruf.
ich behalte mir vor ,die Pfändung unter Beibehaltung der derzeitigen Rangstelle wieder aufleben zu lassen,sobald die Pfändungen von dritter Seite oder ein Wiederruf meinerseits bei ihnen eingehen.
Ich bitte in jedem Fall einer Drittschuldner -Erklärung.
Genau so habe ich es von dennen bekommen,wo ich es bar angezahlt habe.Bei dem Gläubiger.
Kann ich damit zim Amtsgericht?Anwalt wird zu teuer oder?
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von giohh am 18.03.2010 18:38
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