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RA Fülleborn Inkasso(hamburg)

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RA Fülleborn Inkasso(hamburg)

Hallo,meine freundin hat eine kontopfändung bekommen,wir haben uns mit dem gläubiger drauf geeinigt das wir es in raten zahlen.Haben auch die erste rate bar gezahlt.Die frist von 14 tagen,war kurz davor. Dann hat angeblich der Gläubiger an die bank ein fax geschickt,das ihr konto solange die rate gezahlt wird nicht gepfändet werden soll,haben alles schriftlich bekommen. So und nun hat die bank das geld an den gläubiger geschickt,angeblich zu spät das schreiben bekommen.Kann ich dagegen was tun?Der Gläubiger sagt wir schicken das geld nicht zurück,obwohl wir es schriftlich festgehalten haben das wir es in raten zahlen.Mfg

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von giohh am 17.03.2010 18:05
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
quote:
,wir haben uns mit dem gläubiger drauf geeinigt das wir es in raten zahlen

Ratenzahlung ist also schriftlich fixiert ?
quote:
Der Gläubiger sagt wir schicken das geld nicht zurück,obwohl wir es schriftlich festgehalten haben das wir es in raten zahlen.


Das hat der GL ebenfalls schriftlich gemacht ?

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von thehellion am 17.03.2010 22:49
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
danke für die antwort,wir haben es schrieftlich,das wir eine ratenvereinbarung mit dem gläubiger haben,extra dazu noch eine quittung das wir bar die erste rate da gezahlt haben.Was kann ich tun ,es ist echt nicht wenig geld was sie gerade von mir haben.mfg

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von giohh am 18.03.2010 01:24
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
Hallo,

wie genau lautet denn die Ratenvereinbarung?

Steht da: Ratenzahlung ...., nach Eingang der Rate wird die Kontopfändung ruhend gestellt?

Teil bitte mal den genauen (!) Wortlaut mit. Vorher kann man zu der Sache nicht viel sagen.

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von bummelbiene99 am 18.03.2010 16:07
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
Genau so habe ich es schriftlich.
ich habe mich zwischenzeitlich mit dem schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen.Ich erkläre das Ruhen der Pfändung bis auf jederzeititgen Wiederruf.
ich behalte mir vor ,die Pfändung unter Beibehaltung der derzeitigen Rangstelle wieder aufleben zu lassen,sobald die Pfändungen von dritter Seite oder ein Wiederruf meinerseits bei ihnen eingehen.
Ich bitte in jedem Fall einer Drittschuldner -Erklärung.

Genau so habe ich es von dennen bekommen,wo ich es bar angezahlt habe.Bei dem Gläubiger.
Kann ich damit zim Amtsgericht?Anwalt wird zu teuer oder?

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von giohh am 18.03.2010 18:38
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
Kann mir einer vielleicht antworten,würde mich freuen darüber,wie ich weiter vorgehen soll.Mfg

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von giohh am 22.03.2010 08:08
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
Du bist sicher das es zu keinem Verzug der Ratenzahlungen gekommen ist ?
Falls ja dann wäre der 1 Schritt den RA schriftlich nachweisbar über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und Ihn auffordern den Fehler zu Korrekieren.
Fristsetzung


lg

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von thehellion am 22.03.2010 22:12
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
--- editiert vom Admin


von guest-12324.03.2010 09:51:29 am 23.03.2010 06:52
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
Rathgeber?deine schlauen sprüche kannst du woanders ablassen,wenn du schon hier hin schreibst dann bitte was hilfreiches.

Und nochmal,ich habe die erste rate bar gezahlt,also hatten wir uns drauf geeinigt,das ich in raten zahle.
Und dann doch noch gepfändet

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von giohh am 23.03.2010 16:20
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
--- editiert vom Admin


von guest-12324.03.2010 09:51:29 am 23.03.2010 16:31
Status: Legende (260 Beiträge)
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>RA Fülleborn Inkasso(hamburg)
@ giohh
um wieviel gehts etwa ?

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von thehellion am 23.03.2010 22:41
Status: Tao (11225 Beiträge)
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