Rücktrittsrecht beim Gebrachtwagenkauf

9. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian A.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktrittsrecht beim Gebrachtwagenkauf

welche möglichkeit habe ich von einem bereits unterschriebenen kaufvertrag bei einem gebrauchtwagen vom vertragshändler zurückzutreten? der kaufvertrag wurde unterschrieben, die kaufsumme aber noch nicht entrichtet und der wagen noch nicht abgeholt bzw. angemeldet.
über schnelle antwort würde ich mich freuen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Ihnen müßte ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zustehen.

Wie mir scheint, liefe es aber auf ein Rücktrittsrecht aufgrund Nichtgefallen hinaus. Das gibt es - zumindest gesetzlich - noch nicht (mal den Fernabsatz außen vor gelassen).

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