Ich habe als Privatmann auf eine Anzeige reagiert (Habe auch noch ein Gewerbe worüber wir uns auch unterhielten) Ich habe mir die Ware angeschaut, und eine mündliche Zusage für den Kauf gemacht. Da ich diesen Gegenstand nicht mehr benötige, will ich vom Kaufvertrag zurücktretten. Der Verkäufer sagte das ich als Geschäftsmann nach §433 BGB
die Ware nehmen muss. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im voraus.
Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag
23. März 2002
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Frage vom 23. März 2002 | 23:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag
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