Hallo,
am 24.02.03 ist meine Tante verstorben, am 14.02.03 hat Sie sich noch einen Neuwagen gekauft. Haben die Erben jetzt die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten und wenn ja, welche Wertminderung kann der Händler abziehen? Das Auto ist gerade mal 100 Km gefahren.
Vielen Dank schon mal für helfende Antworten.
MfG
A.Seidler
Rücktritt vom Neuwagenkauf im Todesfall
2. März 2003
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Frage vom 2. März 2003 | 22:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Neuwagenkauf im Todesfall
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 9. März 2003 | 09:51
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 36x hilfreich)
Hallo,
Erben treten in den Vertrag des Verstorbenen ein. Ist das Neufahrzeug schon geliefert, so gibt es keine gesetzliche Möglichkeit, den Kaufvertrag rückabzuwickeln.
MfG
Birgit Raupers
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