Rücktritt vom Mietvertrag?

7. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Catharina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Mietvertrag?

Wir haben einen Mietvertrag zum 01.07.2002 abgeschlossen. In der Zwischenzeit haben wir eine grössere und preiswertere Wohnung gefunden. Ist es möglich vom Vertrag zurückzutreten, da die Zeit bis zum Einzug mehr als 3 Monate beträgt?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Grundsätzlich ist es umstritten, ob die Kündigungsfrist nach Mietvertragsabschluß aber vor Mietbeginn bereits zu laufen beginnt.
Nach einer Entscheidung des BGH (73, 350) soll dies jedoch generell möglich sein, auch bei Fehlen einer Vereinbarung hierüber. Letztendlich hängt es von der genauen Formulierung im Mietvertrag ab. So vertritt z.B. der Münchener Kommentar die Auffassung, daß bei Fehlen besonderer Vereinbarungen hierüber, die Kündigungsfrist erst mit Beginn des MV zu laufen beginnt.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen