Ich habe vor kurzem einen Wagen verkauft, der u.a. neuen TÜV bekam und vom ADAC gecheckt wurde. Der Käufer wollte den Wagen nur dann kaufen, nach dem der Wagen beim ADAC war.
Der Wagen wurde verkauft mit einem Kaufvertrag vom ADAC unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Der Käufer bestätigt den Empfang des Fahrzeugbriefes/, -scheins und der Bescheinigung über die letzte HU und AU mit seiner Unterschrift.
Der Käufer ruft mich am Abend an und wirft mir vor, ich hätte ihm die geringen Mängel (Auspuff rostet langsam und Motor verliert Öl), die im TÜV Bericht stehen, verschwiegen.
Kann der Käufer irgendetwas geltend machen oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten?
Alle Unterlagen lagen vor bei der Unterzeichnung sowie der ADAC Bericht über den TopZustand des Fahrzeuges.
Und wenn ich den Wagen zurücknehme aus meiner Kulanz heraus, kann ich denn nicht den Nutzen des Käufers vom Wagen aus dem Kaufpreis abschlagen?
Rücktritt vom Kaufvertrag
28. April 2002
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Frage vom 28. April 2002 | 14:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag
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