Rücktritt vom Kaufvertrag

3. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Pfisterer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag

Ich haben eine Kaufvertrag für eine Küche unterschieben. In
den Unterlagen steht nichts vom einem Rücktrittsrechts.
Ich möchte aber den Vertrag auflösen. Was habe ich für
Rechte/Möglichkeiten?

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Eigentlich haben sie keine Rücktrittsrecht.

Auf das hier oft bemühte Rücktrittsrecht nach den Fernabsatzregeln können sie sich nicht berufen, da sie die Küche ja im Küchenstudio bestellt und dort den Vertrag unterschrieben haben. Oder?

Außerdem handelt es sich bei einer Küche (zumindest bei einer Einbauküche) um Waren, die individuell für den Käufer angefertigt werden - da gibts auch nach den Fernabsatzregeln kein Rücktrittsrecht.

Andere Rücktrittsrecht ohne irgendeinen Grund stehen ihn meiner Ansicht nach nicht zu. Anders wäre es nur wenn irgendwelche Lieferschwierigkeiten / Mängel etc. auftreten würden.

Sie könnten den Kaufvertrag eventuell noch anfechte, müssten dem Verkäufer allerdings dann den Schaden ersetzen, der ihm entstanden ist, weil das Geschäft nicht zustande gekommen ist.



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