R B S - Kipke Inkasso

5. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)
R B S - Kipke Inkasso

Hallo an alle, ich habe folgendes Problem:
Ich habe mich bei der Seite Treffpunkt18.de registirert und wurde prompt angeschrieben. Um zu antworten muss man ja leider ein Abo abschliessen, was ich dummer Weise auch tat. Nachdem ich mir im Anschluss einiges zu der eite an sich durch gelesen hatte im Netz war es halt auch leider schon zu spät. Ich ging die AGB durch und fand das:

Zitat:
Artikel 7 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem jeweiligen Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG, Johnstrasse 4, 1150 Wien, Austria, support-deutschland@hqbill.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Haben Sie verlangt dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wir werden auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin die Ausführung eine kostenpflichtigen Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, sofern Sie gleichzeitig zustimmen, dass dadurch Ihr Widerrufsrecht erlischt und Ihre Zustimmung Ihr Widerrufsrecht erlischt und uns bestätigen dass Ihnen dies bekannt ist.

Der Betreiber ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, bleibt jedoch dabei Vertragspartner des Nutzers.


Also habe ich an oben genannte Mail Adresse eine einberufung meines Wiederrufsrechts gefordert, habe bis jetzt (12 Tage nach dem Versand der ersten Mail, insgesamt schon 6 Mails geschickt, auf jede wird mir eine von einem automatischem System eine Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen versichert) immer noch keine Antwort, aber dafür eine Mahnung der Kanzlei Kipke ber Brief bekommen. Die Emails habe ich alle gespeichert.

Ich habe der Kanzlei sowie eine mittlerweile 6 Mail an die Firma geschickt, dass ich keinen Cent zahlen werde, da ich 1 Stunde nach abschluss des Abos bereits mein Wiederrufsrecht eingefordert habe.

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

MIt freundlichen Grüßen
Thomas Becker

-- Editier von ThomasMisterT am 05.06.2015 13:25

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25 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Also habe ich an oben genannte Mail Adresse eine einberufung meines Wiederrufsrechts gefordert,

Was bitte? Keine Ahnung was Du damit zum Ausdruck bringen willst.

Wie war denn der Wortlaut?



Absenden reicht nicht, ankommen muss der Widerruf. Und ahu hinreiched verständlich formuliert sein.
Hat man eine entsprechende Bestätigung?



Und dann hat man vermutlich auch gar kein Widerrufsrecht mehr gehabt ...
Zitat:
Wir werden auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin die Ausführung eine kostenpflichtigen Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, sofern Sie gleichzeitig zustimmen, dass dadurch Ihr Widerrufsrecht erlischt und Ihre Zustimmung Ihr Widerrufsrecht erlischt und uns bestätigen dass Ihnen dies bekannt ist.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat:
Zitat:Also habe ich an oben genannte Mail Adresse eine einberufung meines Wiederrufsrechts gefordert,
Was bitte? Keine Ahnung was Du damit zum Ausdruck bringen willst.

Wie war denn der Wortlaut?


Hiermit möchte ich, ***********, mein Wiederufsrecht in Anspruch nehmen und mein Abo bei oben genannter Seite sofort und fristlos kündigen, sowie mein Profil auf der Seite löschen lassen. Ich bin damit einverstanden die kosten der Mitgliedschaft für die Zeit, in der ich sie genutzt habe, zu entschädigen (1.00 Euro pro Tag, Info entnommen eurer Seite) d.h. da ich nicht mal 1 Tag aktiv war, eben 1 Euro.

Accountname: xxx
Email: xxx
Seite: Treffpunkt18.de

Ich bitte um die Zusendung einer Bestätigung meines Antrags per Email an ***********, sowie die Zurückzahlung des übrigen Betrages an mein Konto:

Kontoinhaber: **************
Bank: xxx
BLZ: xxx
Kontonummer: xxx

Bei weiteren Rückfragen bitte ich diese ebenfalls an oben genannte Adresse so schnell wie möglich zu senden, um einen reibungslosen ABlauf der Kündigung zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen,
**************

Darauf folgte eine Mail mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter User,

wir haben Ihre Email erhalten.

Sie wird innerhalb der nächsten 2 bis 3 Werktage bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Serviceteam der
HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG


Ich habe bis jetzt keine Antwort erhalten.

-- Editiert von Moderator am 05.06.2015 14:04

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und dann hat man vermutlich auch gar kein Widerrufsrecht mehr gehabt ...

Dieser Zahn wurde doch den diversen Kontaktseiten im Internet schon vor geraumer Zeit gezogen. Das Widerrufsrecht zu umgehen ist denen schlichtweg nicht möglich. Auch nicht mit irgendeiner noch so verschwurbelten Begründung. Davon abgesehen müsste man einem Erlöschen des Widerrufsrecht ausdrücklich zustimmen. Über die AGB ist das eine überraschende Klausel und dürfte IMHO der Inhaltskontrolle zum Opfer fallen.

Noch einmal zum Zeitablauf: Du hast also eine anwaltliche Mahnung erhalten noch bevor die 14 Tage Widerrufsrecht abgelaufen sind, sehe ich das richtig?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Und dann hat man vermutlich auch gar kein Widerrufsrecht mehr gehabt ...
Dieser Zahn wurde doch den diversen Kontaktseiten im Internet schon vor geraumer Zeit gezogen. Das Widerrufsrecht zu umgehen ist denen schlichtweg nicht möglich. Auch nicht mit irgendeiner noch so verschwurbelten Begründung. Davon abgesehen müsste man einem Erlöschen des Widerrufsrecht ausdrücklich zustimmen. Über die AGB ist das eine überraschende Klausel und dürfte IMHO der Inhaltskontrolle zum Opfer fallen.
Noch einmal zum Zeitablauf: Du hast also eine anwaltliche Mahnung erhalten noch bevor die 14 Tage Widerrufsrecht abgelaufen sind, sehe ich das richtig?


ja, die 14 tage laufen erst am sonntag ab

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und du hast ansonsten keine weitere Mahnung von der Seite selbst erhalten? Du solltest via Überweisung bezahlen oder wie genau?
Der Zeitablauf ist äußerst kurios. Es sind noch nicht mal 2 Wochen vergangen und es kommt schon eine Anwaltsmahnung. Zwar kann ggf. bei endgültiger Verweigerung deinerseits eine Anwaltsmahnung direkt ergehen, du brauchst nicht gesondert eine Mahnung bekommen. Aber dass die von einer Verweigerung ausgehen dürften würde ja bedeuten, dass die deine Mails mit dem Widerruf erhalten haben O_o

-- Editiert von mepeisen am 05.06.2015 17:00

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

nein, das war das erste und einzige mal dass ich von dem betreiber/deren anwalt kontaktiert wurde, im anhang vom brief halt schon die überweisung dabei. habe denen aufs band gesprochen, den support des betreibers und den anwalt angeschrieben bzw angerufen (woesh alt ging, ruf ja nicht bei irgendwelchen 0900 nummern an.)

Mir wurde geraten bis sonntag zu warten, wenn sich bis dahin nix macht und ich einen weiteren brief bekomme soll ich ganz einfach anzeige erstatten.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Dieser Zahn wurde doch den diversen Kontaktseiten im Internet schon vor geraumer Zeit gezogen. Das Widerrufsrecht zu umgehen ist denen schlichtweg nicht möglich.

Das würde ich jetzt nicht so unterschreiben.
Ich bezweifele nur, das die sich tatsächlich diesbezüglich bemüht haben ...



Falls das mit dem erlöschen des Widerufsrechtes nur in den AGB zu finden war, dann ist das Makulatur.



Du scheinst ja schon was gezahlt zu haben:
Zitat:
sowie die Zurückzahlung des übrigen Betrages an mein Konto:

Welcher Betrag war das?
Und was genau wird jetzt angemahnt?



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Dieser Zahn wurde doch den diversen Kontaktseiten im Internet schon vor geraumer Zeit gezogen. Das Widerrufsrecht zu umgehen ist denen schlichtweg nicht möglich.
Das würde ich jetzt nicht so unterschreiben.
Ich bezweifele nur, das die sich tatsächlich diesbezüglich bemüht haben ...



Falls das mit dem erlöschen des Widerufsrechtes nur in den AGB zu finden war, dann ist das Makulatur.



Du scheinst ja schon was gezahlt zu haben:
Zitat:sowie die Zurückzahlung des übrigen Betrages an mein Konto:
Welcher Betrag war das?
Und was genau wird jetzt angemahnt?


Also, die kosten für das abo waren 29,90 im monat,
das geld habe ich mir zurücküberweisen lassen, nachdem ich 1 woche auf eine antwort gewartet habe und habe ebenfalls dies per mail mitgeteilt, dass wenn sich nichts in bewegung setzt, ich das eben selbst in die hand nehme.

in der mahnung steht eine summe von
29,90
+ bankgebühren 8,50
+ mahngebühren 4 euro
insgesamt also 42,40

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
das geld habe ich mir zurücküberweisen lassen, nachdem ich 1 woche auf eine antwort gewartet habe

14 Tage wären eine angemessene Frist gewesen.
Da man aber gar keine Zahlungsfrist gesetzt hatte, war man noch nicht zur Rückbuchung berechtigt.


Das könnte dazu führen, das der Anspruch für die Rücklastschriftgebühren zu Recht bestündes als Schadersatz.
Dann aber nicht mit 8,50 EUR sondern eher mit 4-5 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat:
14 Tage wären eine angemessene Frist gewesen.
Da man aber gar keine Zahlungsfrist gesetzt hatte, war man noch nicht zur Rückbuchung berechtigt.


Das könnte dazu führen, das der Anspruch für die Rücklastschriftgebühren zu Recht bestündes als Schadersatz.
Dann aber nicht mit 8,50 EUR sondern eher mit 4-5 EUR.


mir geht es hier ja nicht um die 4-5 euro, mir geht es hierrum diesen vertrag los zu werden und das sofort.
ausserdem ist es eine *******erei dass der kundenservice anscheinend nicht existiert, dafür die anwaltskanzlei aber mahnungen raushaut wie sie es brauchen.

-- Editiert von ThomasMisterT am 05.06.2015 21:00

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das könnte dazu führen, das der Anspruch für die Rücklastschriftgebühren zu Recht bestündes als Schadersatz.

Du übersiehst denke ich eine Kleinigkeit:
Aufgrund des Widerrufs durfte gar keine volle Monatsgebühr abgebucht und gefordert werden. Eine Rücklastschrift bei in der Höhe unberechtigten Lastschriften ist erlaubt. man hätte nicht mal eine Fristsetzung zur Rückzahlung geben müssen.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Die Brüder haben natürlich - wie vermutet - beim Widerrufsrecht verk*****.



Zitat:
Aufgrund des Widerrufs durfte gar keine volle Monatsgebühr abgebucht und gefordert werden.

Lastschriften laufen in der Regel automatisch durch nach dem Mausklick.
Forderung und Abbuchung der Beträge ist auch vor Ablauf des Widerrufsrechtes zulässig. Der Händler hat dann 30 Tage Zeit zu erstatten, wenn der Kunde nicht eine angemessene, kürzere Frist gesetzt hat.

Allerdings ist fraglich ob die Brüder wegen 8,50 vor Gericht ziehen. Ich glaube die Wahrscheinlichkeit liegt bei 1% das die ihre AGB und die restlichen Methoden vor Gericht diskutieren wollen. Da wird maximal der Mahnbescheid kommen, dem unbedingt wiedersprechen.



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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Lastschriften laufen in der Regel automatisch durch nach dem Mausklick.

Und werden in der Regel im Laufe eines Bankarbeitstages einmalig übermittelt (also vorher angesammelt). Nicht jede Lastschrift wird einzeln digital eingereicht. Es gab Chancen, das aufzuhalten.
Wie weit, das ist die Frage. Klar ist es fragwürdig, ohne denen eine relle Chance zu geben. Aber das Anwalts-Mahn-Mailchen zeigt doch bereits, dass die das gar nicht kümmert, dass man widerrufen hat. Die hätten das Geld nie freiwillig rausgerückt, denke ich.

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#14
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

So, es geht anscheinend voran.

Nachdem mir nun das zweite mal versucht worden ist Geld abgehoben zu werden, welches ich natürlich wieder zurückholte, bekam ich exakt den selben Brief, unveränderte Summe. Da ich die Sache endlich aus der Welt haben wollte, entschied ich mich dazu den Support ein letztes Mal anzuschreiben.

Mit dem Betreff "Anzeige" scheint man sehr schnell geantwortet zu kriegen.

Die Firma habe nun mein ABo gekündigt, jedoch nicht mein Konto gelöscht, da ich noch die 2 Monate offen hätte.
Nachdem ich in 4 Mails versucht habe zu erklären, dass diese Kosten nur entstanden weil der Support mir eben nicht geholfen hat (Mir wurde per Mail bestätigt, dass alle meine Mails bis jetzt ankamen, so nebenbei), jedoch bis jetzt noch keine Einsicht, bzw. Kooperation seitens des Webseitenbetreibers. Mir wurde nun geraten wie ich bereits drohte, eine Anzeige zu erstellen.

Soll ich lieber abwarten bis die Firma von selbst einleitet und eventuell doch die Tage nun mein Konto löscht, oder soll ich zur Polizei?

-- Editiert von ThomasMisterT am 09.07.2015 20:09

-- Editiert von ThomasMisterT am 09.07.2015 20:10

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie wichtig ist dir, dass das Konto gelöscht wird? Ob das Nicht-Löschen eines Kontos eine Straftat darstellt, wage ich zu bezweifeln.
Im Moment sieht es doch eher so aus, dass die was von dir wollen. Nämlich Geld. Und damit sie das kriegen, müssen sie es einklagen. Ich würde mich daher relativ entspannt zurücklehnen und warten, ob sie wirklich den Weg vor Gericht gehen. IMHO trauen die sich das am Ende nicht.

Signatur:

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das geht nie im Leben vor gericht

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie wichtig ist dir, dass das Konto gelöscht wird? Ob das Nicht-Löschen eines Kontos eine Straftat darstellt, wage ich zu bezweifeln.
Im Moment sieht es doch eher so aus, dass die was von dir wollen. Nämlich Geld. Und damit sie das kriegen, müssen sie es einklagen. Ich würde mich daher relativ entspannt zurücklehnen und warten, ob sie wirklich den Weg vor Gericht gehen. IMHO trauen die sich das am Ende nicht.


Mir geht es persönlich darum, dass das Konto gelöscht wird, sodass ich endlich weg von dem Rotz bin. Dass die sich das nicht trauen wurde mir dann klar, als sie halt lieber noch einen Brief senden als selbst dann wirklich zu handeln. Ich warte jetzt, wie von dir gesagt, einfach mal ab und schaue wie weit die Sache geht. Vielleicht zeigen sie ja jetzt auch endlich Einisicht.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

So, einen weiteren Monat und eine Anzeige später, meldet sich nun eine komplett neue Kanzlei, die nun die doppelte Summe fordert. Da der Brief Samstag erst ankam, ich da arbeiten war und erst spät abends heim kam, dachte ich mir ich lass das ganze jetzt erstmal warten, bis ich Dienstag (morgen) Zeit habe. Nun wurde mir heute von eben genannter Kanzlei aufs band gesprochen, ich solle mich doch bei denen melden, die Stimme war eine automatisierte, so nebenbei.

Aber, was für ein Zufall, kostet mich die Nummer, die mir gegeben worden ist, 2 Euro die Minute, keine Chance dass ich da anrufen werde.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Achselzucken. Dass nacheinander mehrere Kanzleien eingeschaltet werden, macht sich vor Gericht natürlich besonders gut.
Weswegen genau hattest du die nun angezeigt, wenn ich fragen darf?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Achselzucken. Dass nacheinander mehrere Kanzleien eingeschaltet werden, macht sich vor Gericht natürlich besonders gut.
Weswegen genau hattest du die nun angezeigt, wenn ich fragen darf?


Betruges, ganz einfach

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Und wo soll der sein?

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Und wo soll der sein?


In der Sekunde wo meine Anfrage, meinen Account zu löschen, nicht nachgegangen worden ist, sondern simpel und einfach ignoriert worden ist, währenddessen man mir weiterhin versucht hat das Geld vom Konto abzubuchen.

Das meine ich mit Betrug

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und wo soll der sein?

Ich hätte da vor allem den sehr dubiosen Zeitablauf genannt. Den Widerruf haben die ignoriert, aber schon Anwalts-Mahnungen noch vor Ablauf der 14 Tage Widerrufsrecht verschickt. Das sieht so aus, als würden die dort Leute mit System abzocken wollen.

Signatur:

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#24
 Von 
ThomasMisterT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich hätte da vor allem den sehr dubiosen Zeitablauf genannt. Den Widerruf haben die ignoriert, aber schon Anwalts-Mahnungen noch vor Ablauf der 14 Tage Widerrufsrecht verschickt. Das sieht so aus, als würden die dort Leute mit System abzocken wollen.


Soweit ich das Verstanden habe, ist der erste Anwalt wohl teschnich gesehen "hochgenommen" worden. Der werte Herr hat seine Miete nicht gezahlt, also hat man die Büroräume geöffnet, welche leer waren, da der Anwalt wohl schon seit Monaten aus England heraus handelt. ich gehe jetzt mal vom selbigen beim neuen aus.

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Na wenn die polizeibekannt sind und mit Briefkastenfirmen hantieren... Wer weiß, ob die angeblichen Anwälte überhaupt dann Zulassungen haben.

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