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Rückzahlung von Lehrgangskosten

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Rückzahlung von Lehrgangskosten

in meinem arbeitsvertrag befindet sich eine rückzahlungsklausel für die kosten eines 5tägigen internen lehrgangs zu begin des arbeitsverhältnisses.
pro tag betragen die kosten 75€, was 375€ gesamtkosten ergibt.

zu meiner frage:
wenn von diesen 5 angekündigten tagen, nur an den ersten beiden geschult wird,
am 3 tag die ausrüstung für die zukünftige tätigkeit ausgegeben wird (dauer max. 2h),
am 4 tag nichts passiert, weils ein feiertag ist,
und am 5 tag bereits die arbeit aufgenommen wird,

kann der arbeitgeber die rückerstattung der vollen 5 tage verlangen????

mfg

Morpheus4281

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von Morpheus4281 am 09.07.2011 18:10
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Rückzahlung von Lehrgangskosten
Handelt es sich wirklich um einen "Lehrgang" oder ist es - was ich hier schon fast annehme - nur eine Arbeitseinweisung?

Ist der Lehrgang extern?

Werden Ihnen bei diesem Lehrgang Kenntnisse beigebracht, die Sie auch woanders anwenden können?

Wann soll der AN diese Kosten tragen? Wenn er innerhalb einer bestimmten Zei kündigt oder immer?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 09.07.2011 18:21


von MitEtwasErfahrung am 09.07.2011 18:19
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>Rückzahlung von Lehrgangskosten
laut Arbeitsvertrag ist das ganze als interner "lehrgang" bezeichnet, ist aber nichts anderes als eine arbeitseinweisung gewesen.

zu 80% beschäftigten sich die themen der ersten 2tage ausschließlich mit dem firmeninterne abrechnungs-, dispositions- und logistiksystem, die ich nirgends anders einsetzen kann.
der rest war eine kurze einweisung auf verschiedene fahrzeugtypen die ich durchaus auch in anderen firmen gebrauchen kann. allerdings würde diese fahrzeuganweisung in jeder neuen firma in der anfange wiederholt werden.

die kosten hab ich nach kündigung, vor ablauf der ersten 12monate zu zahlen, der vertrag ist alleerdings auch auf 12 monate befristet und ich habe das arbeitsverhältniss aus diversen gründen nach 1 monat beendet.

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-- Editiert am 09.07.2011 18:30


von Morpheus4281 am 09.07.2011 18:29
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Rückzahlung von Lehrgangskosten

um mal von vorne anzufangen

wie ist denn diese rückzahlungsklausel, die schriftlich (?) vereinbart ist, wörtlich formuliert ?

einen 5-tägigen lehrgang auf 12 Mo "rückzahlen" zu lassen, dürfte schon mal an der zu langen bindungsdauer scheitern

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von kriegsrat am 09.07.2011 18:54
Status: Philosoph (550 Beiträge)
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>Rückzahlung von Lehrgangskosten
Also ich sehe das ebenso. Wenn man in einen befristeten Vertrag von 1 Jahr eine soche 12 monatige Klausel reinbringt, ist ganz eindceutig der AN benachteiligt und eine solche Klausel dürfte kaum Bestand haben.

Ich vermute aber, hier ist eine gerichtliche Klärung notwendig, da der AG diesen Betrag vermutlich schon einbehalten hat. Freiwillig wird der das Geld kaum rausrücken.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


von MitEtwasErfahrung am 09.07.2011 19:07
Status: Unsterblich (1362 Beiträge)
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