>Rückzahlung ans Arbeitsamt
habe ein ähnliches problem..
anfang september habe ich mich an meiner uni exmatrikuliert und mich am 14.9 arbeitslos gemeldet. paralell habe ich noch auf einen anderen studienplatz gewartet.
war auch bei allen terminen und habe mich auch bei ca 6 stellen beworben(nachweis vorhanden).
dann habe ich am 24.10 einen breif von der uni bekommen,dass ich einen vorläufigen studienplatz bekommen habe. musste nur noch einige dinge dazu erfüllen. natürlich wurd ich rückwirkend zum 1.9 immatrikuliert.
habe mich dann am 30.10 bei AA telfonisch zum 31.10 abgemeldet. habe dann ungefähr am 2.11 meine endgültigen unterlagen der uni bekommen und somit meiner meinung nach rechtzeitig dem AA bescheid gesagt.
zusätzlich stellte ich am 31.10 meinen bafög antrag. das konnte ich ja auch nicht früher machen, da ich ja die unterlagen von der uni brauchte und es ja auch nicht klar war das ich genommen werde. diesem legte ich noch einen kleinen vermerk bei, dass ich vom 14.9 bis zum 31.10 arbeitslosengeld bezogen habe.
in den nächsten tagen kam dann auch der aufhebungsbescheid.
diesen donnerstag dann habe ich vom AA ein netten brief bekommen.
die bewilligung sei zum 14.9 aufgehoben!
ich soll grob fahrlässige falsche angaben gemacht haben.
"in der genannten zeit stehen sie für vermittlungsbemühungen der AA nicht zur verfügung und haben somit keinen anspruch auf leistungen..."
"sie haben sich lt. studentenwerk rückwirkend ab 1.9 eingeschrieben und durchgehend leistung vom bafög bezogen. somit sind sie nicht arbeitslos....."
sollte ich einen widerspruch stellen und wie stehen meine chancen?
und wie mache ich dies am besten? ich stand ja immer dem arbeitsmarkt zu verfügung. habe ja auch noch das bafögamt noch drauf hingewiesen damit sowas nicht passiert. leider kriege ich noch halt die nachzahlung vom bafögamt für oktober. ich habe auch keine ahung wie 1500€ erstatten soll?!
von usta am 25.11.2006 18:32
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden