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Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?

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Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?

Hallo,

allgemein formuliert möchte ich folgendes wissen: Hat man eine Chance, im Einzelfall rückwirkend von den Rundfunkgebühren befreit zu werden? Bzw. gibt es hier jemanden, der Erfahrungen zu diesem Thema beisteuern kann?

Etwas konkreter zu meinem Fall: Ich war ein Jahr lang aufgrund meines geringen Einkommens von den Gebühren befreit und habe es dann übersehen, eine Verlängerung der Befreiung zu beantragen, obwohl auch weiterhin exakt die gleichen Voraussetzungen vorliegen. Die Befreiung lief nur bis Herbst letzten Jahres, deshalb habe ich jetzt für den Zeitraum seitdem eine Gebührenrechnung über 150.-€ erhalten, was in meiner derzeitigen Situation eine echte Katastrophe darstellt.

Dazu kommt, dass ich seit der Einführung des digitalen TVs in Berlin gar keine Möglichkeit zum Fernsehen mehr habe, da ich den hierzu notwendigen Decoder nicht besitze, aber auch das ändert wohl kaum etwas am Tatbestand...

Dass ich Mist gebaut habe, ist mir natürlich bewusst, auch, dass eine Befreiung im Normalfall immer im voraus beantragt werden muss. Aber da mir meine Finanzsituation ohnehin schon nächtlich den Schlaf raubt, hoffe ich, dass es vielleicht doch noch irgendeinen Ausweg gibt(?). Wäre für Tipps dankbar.


von barracuda am 30.04.2004 01:36
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Also, wenn Sie tatsächlich keinen DVB-T-Receiver haben und zu den ca. 7% der Rundfunknutzer gehören, die ausschließlich terrestrisch-verbreitete Fernsehprogramme empfangen können, dann erfüllen Sie mE seit der Umstellung auf DVB-T nicht mehr den Gebührentatbestand der §§ 1, 2 RGebStV und sind mithin seit diesem Zeitpunkt nicht mehr gebührenpflichtig.

Eine rückwirkende Gebührenbefreiung kommt aber mE nicht in Betracht - und auf Kulanz würde ich bei der GEZ schon garnicht hoffen...

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 30.04.2004 09:09
Status: Unsterblich (2693 Beiträge)
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Zu der Sache mit der Gebührenpflicht wg. des Digal-TV kann ich nichts sagen, aber sehr wohl zur Kulanz der GEZ:

Ich mache beruflich auch Schuldenberatung, habe also tägl., manchmal mehrmals tägl., mit denen zu tun. Kulanz= 0,00.

Die berufen sich "auf die Gleichbehandlung aller Rundfunkteilnehmenr".

Selbst die T*l**m (auch eine harte Nuss)habe ich schon zum Forderungsverzicht bei einem sterbenskranken Sozialhilfeempfänger bewegen können, die G** läßt im gleichen Fall nicht mit sich reden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 30.04.2004 10:33
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Vielen Dank für die beiden (wenn auch leider ernüchternden) Antworten!

Beim Posting von Bob.Vila bin ich mir allerdings nicht ganz sicher, ob ich den letzten Satz richtig verstanden habe:

Heißt das, dass eine nachträgliche Gebühren*befreiung* (also aufgrund des Einkommens) zwar nicht in Frage kommt, ich aber aufgrund des nicht vorhandenen Decoders eigentlich gar nicht *gebührenpflichtig* gewesen bin und damit noch eine Chance habe, die Zahlung abzuwenden, wenn es mir gelingt, dies nachzuweisen?


von barracuda am 30.04.2004 14:17
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
nur mal als tipp: auch fürs radio müssen GEZ-gebühren gezahlt werden.


von fabe am 30.04.2004 14:28
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Ich springe mal ein:

Ja daß könnte sein, allerdings mußt Du -wie Du selber schon sagtest- den Nachweis führen. Und mir fällt im Moment nichts ein, wie das rechtssicher möglich wäre. Evtl. eidesstattliche Versicherung eines dauerhaft mit in der Whg. Wohnenden.

Aber zumindest die Gebühren für ein Radio (oder hast Du das auch nicht?) wären fällig.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 30.04.2004 14:33
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Ein Radio habe ich natürlich schon (einen Fernseher auch, nur lässt sich der ohne Decoder eben nicht mehr nutzen).

Das mit dem Nachweis wird allerdings schwierig, denn ich wohne alleine.

In Berlin gab es eigentlich die Regelung, dass sozial Schwache einen Decoder zur Verfügung gestellt bekommen, wenn sie einen Antrag beim Sozialamt stellen. Diese Regelung wird aber nur für Personen praktiziert, die nicht die Möglichkeit haben, sich ans Kabelnetz anzuschließen. Da dies in meinem Haus theoretisch möglich ist, wurde mein Antrag abgelehnt. Und da für mich z.Z. eben weder ein Decoder (ab 119.-€) noch Kabelgebühren (im Jahr ca. 220.-€) finanzierbar sind, bin ich z.Z. ohne Empfang. Aber die Ablehnung des Antrags + plus Bestätigung, dass ich nicht verkabelt bin, wird der GEZ wohl kaum ausreichen? Das beweist ja leider nichts...


von barracuda am 30.04.2004 15:50
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Nein, daß wird wohl nicht reichen, denn theo. hättest Du Dir ja einen Decoder kaufen können, trotz abgelehntem Antrag.

Du kannst es natürl. versuchen, kostet ja nur eine 55 ct. Briefmarke. Mehr als eine Absage kann nicht kommen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 30.04.2004 23:34
Status: Tao (17083 Beiträge)
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Kulanz und GEZ ist ein Gegensatz ansich!


von chevignon am 07.05.2004 11:21
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