Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Hallo,
allgemein formuliert möchte ich folgendes wissen: Hat man eine Chance, im Einzelfall rückwirkend von den Rundfunkgebühren befreit zu werden? Bzw. gibt es hier jemanden, der Erfahrungen zu diesem Thema beisteuern kann?
Etwas konkreter zu meinem Fall: Ich war ein Jahr lang aufgrund meines geringen Einkommens von den Gebühren befreit und habe es dann übersehen, eine Verlängerung der Befreiung zu beantragen, obwohl auch weiterhin exakt die gleichen Voraussetzungen vorliegen. Die Befreiung lief nur bis Herbst letzten Jahres, deshalb habe ich jetzt für den Zeitraum seitdem eine Gebührenrechnung über 150.-€ erhalten, was in meiner derzeitigen Situation eine echte Katastrophe darstellt.
Dazu kommt, dass ich seit der Einführung des digitalen TVs in Berlin gar keine Möglichkeit zum Fernsehen mehr habe, da ich den hierzu notwendigen Decoder nicht besitze, aber auch das ändert wohl kaum etwas am Tatbestand...
Dass ich Mist gebaut habe, ist mir natürlich bewusst, auch, dass eine Befreiung im Normalfall immer im voraus beantragt werden muss. Aber da mir meine Finanzsituation ohnehin schon nächtlich den Schlaf raubt, hoffe ich, dass es vielleicht doch noch irgendeinen Ausweg gibt(?). Wäre für Tipps dankbar.
von barracuda am 30.04.2004 01:36
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Zu der Sache mit der Gebührenpflicht wg. des Digal-TV kann ich nichts sagen, aber sehr wohl zur Kulanz der GEZ:
Ich mache beruflich auch Schuldenberatung, habe also tägl., manchmal mehrmals tägl., mit denen zu tun. Kulanz= 0,00.
Die berufen sich "auf die Gleichbehandlung aller Rundfunkteilnehmenr".
Selbst die T*l**m (auch eine harte Nuss)habe ich schon zum Forderungsverzicht bei einem sterbenskranken Sozialhilfeempfänger bewegen können, die G** läßt im gleichen Fall nicht mit sich reden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 30.04.2004 10:33
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>Rückwirkende GEZ-Befreiung aus Kulanz möglich?
Ein Radio habe ich natürlich schon (einen Fernseher auch, nur lässt sich der ohne Decoder eben nicht mehr nutzen).
Das mit dem Nachweis wird allerdings schwierig, denn ich wohne alleine.
In Berlin gab es eigentlich die Regelung, dass sozial Schwache einen Decoder zur Verfügung gestellt bekommen, wenn sie einen Antrag beim Sozialamt stellen. Diese Regelung wird aber nur für Personen praktiziert, die nicht die Möglichkeit haben, sich ans Kabelnetz anzuschließen. Da dies in meinem Haus theoretisch möglich ist, wurde mein Antrag abgelehnt. Und da für mich z.Z. eben weder ein Decoder (ab 119.-€) noch Kabelgebühren (im Jahr ca. 220.-€) finanzierbar sind, bin ich z.Z. ohne Empfang. Aber die Ablehnung des Antrags + plus Bestätigung, dass ich nicht verkabelt bin, wird der GEZ wohl kaum ausreichen? Das beweist ja leider nichts...
von barracuda am 30.04.2004 15:50
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